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Unterhaltspflicht Angehöriger gegenüber Pflegenden

Die meisten Menschen wünschen sich, dass sie im Alter oder im Falle einer schweren Erkrankung durch ihre nächsten Verwandten versorgt werden. Die Angehörigen verfügen zwar in der Regel über keine Erfahrung in der Pflege, sind im Gegenzug aber vertraute Personen, was dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit gibt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Betroffene seinen Alltag nicht mehr selbständig bewältigen kann, ist dies für die emotionale Stärke und die seelische Verfassung des Pflegebedürftigen von zentraler Bedeutung.

Viele Angehörige übernehmen aus diesem Grund die Pflege, obgleich sie über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass Altenpflege-Betreuung und Pflege gleichzeitig sind. Dass es sich jedoch hierbei oftmals um das geringste Problem handelt, zeigt sich dann im Laufe der Pflege. Pflegende müssen häufig an ihre physische und psychische Belastungsgrenzen und darüber hinaus gehen. Dies ist häufig notwendig, um eine adäquate Versorgung des Pflegebedürftigen bewerkstelligen zu können.

Armut durch Pflege?

Die Pflege eines nahen Angehörigen bedeutet aber nicht nur eine enorme Belastung für Körper und Geist, sondern erweist sich häufig auch als finanzielle Belastung. Insbesondere bei Vorliegen einer schweren Pflegebedürftigkeit müssen pflegende Angehörige mitunter ihren Beruf aufgeben, damit sie im erforderlichen Umfang für den Pflegebedürftigen da sein können. Dies hat einen Wegfall des monatlichen Einkommens zur Folge und ist in finanzieller Hinsicht eine existenzielle Bedrohung für den Pflegenden. Selbst wenn dieser seinen Beruf nicht gänzlich aufgibt und lediglich in einem geringeren Umfang beruflich tätig ist, bedeutet dies mitunter gravierende Einbußen. Die häusliche Pflege kann man anrechnen auf das Erbe, falls bei einer langen Dauer etwas dafür übrigbleibt.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhält der Pflegebedürftige zwar Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld, doch dieses reicht in keinster Weise aus, um für den Unterhalt des Pflegenden aufzukommen. In vielen Fällen ist der Pflegebedürftige selbst hierzu auch nicht in der Lage, sodass die finanziellen Aspekte zu einer enormen Belastung im Rahmen der Pflege werden. In Anbetracht dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen durch die Pflege in die Armut abrutschen und auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Unterhalt für Pflegende

Pflegende sind demnach häufig auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da sie aufgrund des hohen Pflegeaufwands nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Grundsätzlich müssen die nächsten Angehörigen zwar für die Pflege ihres pflegebedürftigen Verwandten aufkommen, doch dies hat keineswegs eine Unterhaltspflicht dem Pflegenden gegenüber zur Folge. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, spricht man von einer ehrenamtlichen Pflege, für die demnach kein Entgelt fällig wird. Der Pflegende erhält demnach lediglich das Pflegegeld, das die gesetzliche Kasse nach den Pflegestufen der Pflegeversicherung zahlt.

Die Pflegeversicherung zahlt Freiräume für Pflegende. Angehörige, die natürlich Zeit zum Ausruhen und Kraft schöpfen brauchen, können lt. Pflegeversicherungsgesetz (§ 39 SGB XI) eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen.

Im Rahmen des Kindes-, Eltern- oder Ehegattenunterhalts kann es jedoch dennoch sein, dass der Pflegende von einer juristischen Unterhaltspflicht profitiert. Falls er selbst kein eigenes Einkommen hat, muss mitunter ein Kind, Elternteil oder der Ehegatte finanzielle Unterstützung bieten.

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