Kranken- und Pflegeversicherung
Dass das Leben nicht spurlos an einem vorbeigeht, bekommt man vor allem mit zunehmendem Alter zu spüren. Die Kräfte lassen nach, die Leistungsfähigkeit nimmt ab und auch in mentaler Hinsicht hinterlässt der Alterungsprozess Spuren. Auch die Leistungsfähigkeit jüngerer Menschen nimmt beständig ab deshalb ist die gesetzliche Vorsorge eine wichtige Säule unserer Wohlstandsgesellschaft.
Durch einen gesunden Lebenswandel und Gedächtnistraining kann man zwar die Basis für einen gesunden und aktiven Lebensabend schaffen, aber Schutz vor Erkrankungen oder einer Pflegebedürftigkeit bietet dies nicht. Aus diesem Grund sind eine Kranken- und eine Versorgung im Alter durch die Pflegeversicherung von besonders großer Bedeutung, obgleich diese auch in jüngeren Jahren praktisch unverzichtbar sind. Je älter man wird, desto häufiger muss man diese Versicherungen aber in aller Regel in Anspruch nehmen. Auf die Leistungen der gesetzlichen Versicherung haben die Mitglieder Anspruch und sie können zur Not auch Rechtsmittel zur Durchsetzung von Pflegeleistungen einlegen, falls dies verweigert werden sollten.
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Im Rahmen einer Krankenversicherung ist der Versicherte zwar nicht vor Erkrankungen oder anderweitigen medizinischen Problemen geschützt, muss aber nicht die finanziellen Konsequenzen fürchten, die aus der Behandlung resultieren. Die Krankenversicherung übernimmt demnach die entsprechenden Kosten. Als Teil des Solidarsystems ist die gesetzliche Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland für einen Großteil der Bevölkerung verpflichtend, sodass grundsätzlich eine adäquate, medizinische Versorgung für jedermann gewährleistet ist.
Bei der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung im SGB handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung, die als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB) juristisch verankert ist. Durch die gesetzliche Pflegeversicherung findet ebenfalls eine Kostenerstattung statt, doch diese bezieht sich auf notwendige Pflegeleistungen. Wer pflegebedürftig ist, erhält somit die erforderliche Pflege, ohne für die Kosten hierfür aufkommen zu müssen, schließlich hat man jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt.
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Zentrale Aufgabe der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist die Grundversorgung der medizinischen oder pflegerischen Bedürfnisse. Da diese Versicherungen Bestandteile der Sozialversicherung sind und auf dem Solidarsystem basieren, kann eine darüber hinaus gehende Versorgung nicht finanziert werden. In vielen Fällen bestehen jedoch Behandlungsmöglichkeiten oder ein erhöhter Pflegebedarf, die durch die gesetzlichen Versicherungen nicht abgedeckt sind und so kommt es zur Lücke und Pflegekosten übersteigen Pflegegeld Zahlungen bei Weitem. Wer dennoch nicht hierauf verzichten will, muss selbst mitunter tief in die Tasche greifen, es sei denn er hat privat vorgesorgt.
Indem man eine private Kranken- oder Pflegeversicherung abschließt, erweitert man seinen Versicherungsschutz maßgeblich. Insbesondere im Alter, wenn man mehr und mehr auf Pflege und medizinische Versorgung angewiesen ist, macht sich eine frühzeitige Vorsorge somit bezahlt. Als Privatpatient genießt man beispielsweise im Krankenhaus maximalen Komfort und kommt auch ansonsten in den Genuss von Behandlungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht inkludiert sind. In Sachen Pflegeversicherung gestaltet sich die Sachlage ähnlich, denn wer privat pflegeversichert ist, erhält oftmals Zusatzleistungen und ist folglich bestmöglich versorgt.