Getrennte Eltern

Die klassische Familie besteht in der Regel aus den beiden Elternteilen und den Kindern und ist oftmals der Inbegriff von Geborgenheit, Sicherheit und Liebe. Getrennte Eltern können ihren Kindern diese heile Welt nicht oder nicht mehr bieten. Für den Nachwuchs ist die intakte Partnerschaft von Mutter und Vater jedoch essentiell, schließlich handelt es sich hierbei um eine wichtige Voraussetzung für ein harmonisches Familien – Zusammenleben. Nicht selten ist dies aber nicht möglich, da zwischen den Eltern mitunter unüberbrückbare Differenzen existieren, die das Zusammenleben unmöglich machen. In einem solchen Fall kommt es dann zur Trennung der Eltern. Zumeist bilden sich dann früher oder später Patchwork oder Stief-Familien.

Dieses hoch sensible Thema sollte einfühlsam mit dem Nachwuchs erörtert werden, wobei die getrennten Eltern stets das Wohl der Kinder fokussieren sollten. Unabhängig davon, was zwischen den beiden Partnern geschehen ist, sollten sich diese bewusst machen, dass vor allem Scheidungskinder beide, nämlich Mutter und Vater brauchen. Demnach ist es von großer Bedeutung, dass die getrennten Eltern im Sinne der Kinder eine gemeinsame Basis auch für das spätere Besuchsrecht finden. So gilt es, Differenzen und persönliche Gefühle auszublenden, um weiterhin als Eltern für die Kinder da sein zu können.

Kindeswohl und getrennte Eltern

Trennen sich die Eltern, ist dies für die Kinder folglich stets ein schwerer Schicksalsschlag, den sie allein oftmals nicht verarbeiten können. So müssen die Eltern die Situation anschaulich erklären und immer wieder deutlich machen, dass die Trennung oder auch eine Scheidung keinen Verlust eines Elternteils bedeutet. Auch wenn ein Elternteil auszieht und nicht länger im gemeinsamen Haushalt lebt, ist dieser weiterhin für den Nachwuchs da und sollte dies den Kindern immer wieder vor Augen führen. Verlustängste sind in einer derartigen Situation vollkommen natürlich und müssen daher von den Eltern ernst genommen werden, auch wenn diese gerade mitten in der Trennungsphase stecken.

Getrennte Eltern dürfen das Kindeswohl, welches im Familienrecht fest verankert ist, folglich nicht aus den Augen verlieren und müssen sich immer wieder klar machen, dass ein Kind Mutter und Vater braucht, unabhängig davon, wer das Sorgerecht ausübt. So sollte der Elternteil, in dessen Haushalt der Nachwuchs lebt, bestrebt sein, einen regelmäßigen Kontakt zum anderen Elternteil aufrechtzuerhalten, damit die Kinder nach wie vor beide Elternteile als Bezugspersonen haben. Getrennte Eltern tragen ihren Kindern gegenüber folglich eine große Verantwortung und müssen persönliche Differenzen nach Möglichkeit ausblenden, damit die Kinder trotz Trennung der Eltern in einem harmonischen Umfeld aufwachsen können.

Erbrechtliche Folgen der Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung haben auch noch weitreichende Konsequenzen im finanziellen Bereich und im Erbrecht. Sobald der Scheidungsantrag gestellt ist, hat der Noch-Ehegatte kein Erbrecht mehr und geht im Falle des Versterbend des Partners beim Nachlass leer aus. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht endet mit dem Antrag auf eine Scheidung.

Die Kinder des Erblassers haben jedoch nach wie vor ein Anrecht auf das Erbe aufgrund ihrer gesetzlich verankerten Erbfolge. An diesem Recht ändert auch die Tatsache nichts, dass die getrennten Eltern eigene Wege gehen.

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