Testament Gültigkeit
Sich schon zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und daran zu denken, was geschieht, wenn man verstorben ist, ist im ersten Moment überaus schmerzlich und mitunter auch erschreckend. Dass viele Menschen solche Gedanken daher schnell beiseite schieben und gar nicht daran denken wollen, ist folglich in keinster Weise verwunderlich. Nichtsdestotrotz sollte man einige Maßnahmen ergreifen und für den Fall der Fälle vorsorgen, schließlich ist der Tod ein fester Bestandteil des Lebens und für jeden Menschen absolut unausweichlich. Indem man sich dies vor Augen führt, kann man aber nicht nur Ängste abbauen, sondern gleichzeitig vorsorgen und im Zuge dessen eine erhebliche Erleichterung für die Angehörigen schaffen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, schon frühzeitig ein Testament zu errichten und mit einer solchen Verfügung von Todes wegen die Nachlassregelung selbst in die Hand zu nehmen. Sie können als Hilfestellung gerne unsere Testament Muster und Vorlagen oder die Vollmacht Muster zur Hilfe nehmen.
Zunächst einmal ist es nicht nur überaus löblich, sich mit seinem eigenen Nachlass zu befassen und entsprechend vorsorgen zu wollen und so seine Angehörigen zumindest um eine große Sorge zu erleichtern. Es ist zudem auch für jeden Menschen gut zu wissen, wem man sein Hab und Gut vererben kann und will. In der Praxis gestaltet sich dies aber mitunter als recht schwierig, denn an die Errichtung eines rechtskräftigen Testaments hat der deutsche Gesetzgeber eine Vielzahl an Bedingungen und Vorschriften geknüpft. Um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten, ist die Einhaltung all dieser gesetzlichen Bestimmungen zwingend erforderlich. Fehlerhafte Angaben, missverständliche Aussagen und andere Fehler führen oftmals dazu, dass die betreffende Verfügung von Todes wegen teilweise ungültig ist. Im schlimmsten Fall, wenn man beispielsweise gegen essentielle Formvorschriften verstößt, ist das gesamte Testament ungültig, so dass trotz vorhandener letztwilliger Verfügung am Ende die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt. Dasselbe passiert, wenn übergangene Erben das Testament anfechten aufgrund fehlerhafter Ursachen.
Formvorschriften – Zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit des Testaments
Geht es um die Gültigkeit eines Testaments, legt der deutsche Gesetzgeber besonders großen Wert auf die Einhaltung der juristisch verankerten Formvorschriften. Insbesondere künftige Erblasser, die ein eigenhändiges Testament errichten und somit auf die fachliche Unterstützung einer Kanzlei für Erbrecht oder anerkannten Notars verzichten, sollten sich dies bewusst machen und daher die geltenden Formvorschriften ausführlich studieren. Zu finden sind diese im Wesentlichen in § 2247 BGB, denn dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches befasst sich ausschließlich mit den gesetzlichen Vorschriften für das eigenhändige Testament.
So schreibt § 2247 BGB zunächst vor, dass der Testator sein eigenhändiges Testament selbst handschriftlich verfassen und unterschreiben muss. Zudem bestimmt der Gesetzgeber, dass die Verfügung von Todes wegen mit Ort und Datum zu versehen ist. Hinsichtlich der Gültigkeit des Testaments gilt es vor allem bei der Unterschrift einiges zu beachten, schließlich stellt diese ein zentrales Identifikationsmerkmal dar und darf aus diesem Grund nicht unterschätzt werden. In der Regel sollte die Unterschrift aus dem vollen Namen des Erblassers bestehen und somit keine Zweifel zulassen. Hat der Testator jedoch in einer abweichenden Weise unterschrieben, muss hierdurch dennoch eine einwandfreie Feststellung der Urheberschaft gegeben sein. Sofern dies der Fall ist, besteht im Allgemeinen keine Gefährdung der Gültigkeit des Testaments.
Auch die Zeitangabe betreffend muss man einiges bei der Errichtung eines Testaments beachten. Falls der Testator seine Verfügung von Todes wegen nicht mit einer Zeitangabe versieht, kann dies mitunter dazu führen, dass das Testament seine Gültigkeit verliert. Wenn aufgrund fehlender Angaben zur Zeit der Testamentserrichtung Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen, weil beispielsweise unklar ist, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung überhaupt testierfähig war, ist das Testament mitunter ungültig.
Wer sich also dazu entschließt, ein Testament verfassen zu wollen, sollte sich mit den gesetzlichen Bestimmungen befassen und vor allem den geltenden Formvorschriften Aufmerksamkeit schenken, denn diese bilden die Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit eines jeden Testaments. Zudem sollte auch ein Augenmerk auf die Testamentshinterlegung gerichtet werden, damit dieses nach dem Willen des Erblassers umgesetzt wird.