Vorsorgevollmachten
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vorsorgeregelung für den Ernst- bzw. Notfall. Jeder kann durch solch eine Vollmacht bestimmen, wer was im Falle der eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit tun darf. Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson also die Möglichkeit, stellvertretend für denjenigen, der die Vollmacht ausgestellt hat, zu entscheiden und zu handeln.
Die Frage, die sich viele Menschen an dieser Stelle stellen werden, ist: Brauche ich eigentlich solch eine Vollmacht? Diese Frage kann sich jeder nur selbst beantworten. Zu bedenken ist allerdings, dass jeder ganz plötzlich in eine Lage kommen kann, in der er die wichtigen Dinge des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln und entscheiden kann. Sei es durch Krankheit, Unfall oder im Alter. Anhand von folgenden Fragen – die sich jeder einmal selbst beantworten sollte – wird der Grund für eine Vorsorgevollmacht vielleicht etwas deutlicher:
- Wer handelt für mich, wenn ich auf die Hilfe von anderen angewiesen bin?
- Wer kümmert sich um meine Bankgeschäfte?
- Wer organisiert für mich ärztliche Hilfe oder kümmert sich um einen Platz im Pflegeheim?
- Wer entscheidet bei medizinischen Maßnahmen?
- Wer kümmert sich um meine Wohnung, meine Wäsche etc.?
Dies sind nur einige Fragen, deren Beantwortung schnell aufzeigt, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht sein kann.
Sicherlich werden sich Ehepartner und Kinder, sofern vorhanden, um diese Angelegenheiten kümmern. Allerdings geht es oftmals um mehr als darum, zum Arzt gefahren zu werden oder die Wäsche gewaschen zu bekommen. Handelt es sich nämlich um rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen, können weder Ehepartner noch Kinder die gesetzliche Vertretung übernehmen. Nach geltendem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern die Befugnis in allen Angelegenheiten zu entscheiden, bei einem volljährigen Erwachsenen sieht die Sache etwas anders aus. Hier können Entscheidungen nur dann getroffen werden, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder wenn es sich um einen gerichtlich bestellten Betreuer handelt.
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Wozu eine Vollmacht zur Vorsorge?
Vor allem geht es bei Vorsorgevollmachten um die Selbstbestimmung. Jeder kann in einer Vorsorgevollmacht einen oder auch mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die dann im Falle eines Falles entscheiden und handeln dürfen. Empfehlenswert ist es, sich vor dem Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht mit den betreffenden Personen zusammenzusetzen, um die eigenen Wünsche genau zu erläutern. Dann ist eine höhere Sicherheit gegeben, dass diese auch im Bedarfsfall genauso wie gewünscht umgesetzt werden.
Genügt eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht kann zwar zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigen, allerdings kann diese allgemeine Formulierung nicht für alle Fälle angewendet werden. Handelt es sich beispielsweise um eine Zustimmung zur Organspende oder soll die bevollmächtigte Person einer ärztlichen Untersuchung oder einer Operation zustimmen, wenn bei dieser Lebensgefahr besteht oder ein schwerer Gesundheitsschaden zu erwarten ist, dann genügt eine Generalvollmacht nicht. Es empfiehlt sich im Übrigen immer, in einer Vollmacht genau zu bezeichnen, wozu diese im Einzelnen ermächtigen soll.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer gegebenenfalls als Betreuer gewünscht wird. Gleichfalls kann bestimmt werden, wer keinesfalls als Betreuer im Betreuungsfall in Betracht kommt. Auch etwaige Wünsche in Bezug auf die Betreuung können in einer Betreuungsverfügung festgehalten werden. Diese Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden.
Was ist eine Patientenverfügung?
Solange ein Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet dieser grundsätzlich selbst über medizinische Maßnahmen. Ist dies nicht mehr der Fall, dann muss eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer entscheiden. Ist weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt, müssen die behandelnden Ärzte bei eilbedürftigen Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden. Um seinen Willen auch dann noch kundzutun, wenn er nicht mehr geäußert werden kann, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Sie bedarf immer der Schriftform und kann jederzeit widerrufen werden.
Gibt es Unterstützung für die Bevollmächtigten?
Tritt der Bedarfsfall ein, so wird die bevollmächtigte Person die Angelegenheiten – hoffentlich – so regeln, wie zuvor besprochen. Allerdings kann es dann auch Situationen geben, in denen die / der Bevollmächtigte Unterstützung und Hilfe benötigt. Lt. Betreuungsrecht ist es möglich, dass sich Bevollmächtigte in diesen Fällen von den Betreuungsvereinen beraten lassen können. Zudem können sich Bevollmächtigte an eine örtliche Betreuungsbehörde wenden.