Brautpaare bedenken Eheprobleme
Der Schuldfrage bei Scheidung wurde ein Ende gesetzt, für viele eine Erleichterung. Doch seit der Scheidungsreform im Jahre 1977 gibt es noch mehr Streit um das Unterhaltsrecht. Wer früher schuldig geschieden wurde, bekam nichts. Heute erhält der Partner fast immer Unterhalt, wenn er – bspw. wegen der Kinder – nicht mehr arbeiten kann, keinen zumutbaren Job findet oder mit seinem Verdienst allein den bisherigen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Die Unterhaltsansprüche der Kinder sind ohnehin unantastbar. Der eigentliche Grundsatz, dass sich jeder versorgen soll, verkümmert immer mehr zur Ausnahme. Denn unterschwellig geht das Gesetz davon aus, dass der eine sein höheres Einkommen stets dem Ehe bedingten Karriereverzicht des anderen verdankt. Tatsächlich sieht die Praxis aber oft ganz anders aus – wenn die Ärztin bspw. einen Studenten durchfüttert, welcher später einmal mangels Job ein Taxi lenkt oder als Manager seine Sekretärin heiratet. Eine maßvolle Regelung des Unterhalts per Vertrag drängt sich in solchen Fällen geradezu auf.
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Ehevertrag oder nicht?
Ein Ehevertrag, auch mit einer Gütertrennung kann durchaus sinnvoll sein. Möglich wäre auch ein Ehe- und Erbvertrag, der bereits im Vorfeld alle Eventualitäten einschließt. Bei derartigen Verträgen sollte man immer auch die Folgen bedenken. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines Scheidungsvertrages, in dem mit Augenmaß und ohne den späteren Groll vieles in Güte geregelt werden kann.
Der Scheidungsvertrag regelt den Unterhalt
Zur Unterhaltsberechnung der Gerichte hier ein Beispiel: Sie sind Lehrkraft und haben an Gehalt 8.000 Euro netto im Monat. Ihre Ehefrau verdient 2.500 Euro netto. Sie haben keine Kinder und lassen sich nach 10 Jahren Ehe scheiden. Der Richter berechnet den Unterhalt dann wie folgt:
Einkommen des Ehemannes:
Nettoeinkommen pro Monat: