Erbitterter Erbstreit beim erben von Immobilien
Immer mehr Menschen setzen auf Immobilien als Wertanlage und Altersversorge, wodurch diese natürlich auch häufig einen erheblichen Teil des Nachlasses eines verstorbenen Erblassers ausmachen. Im Regelfall hinterlässt der Erblasser aber nicht nur einen Alleinerben sondern eine ganze Erbengemeinschaft so dass sich die Auseinandersetzung der Erbschaft durchaus als schwierig erweisen kann. Wenn beispielsweise mehrere Erben Ansprüche an einer im Nachlass befindlichen Immobilie geltend machen wollen oder ein Erbe diese als Wohnraum nutzen will, während die Miterben Ausgleichszahlungen einfordern, sind Streitigkeiten praktisch vorprogrammiert. Dabei werden dann auch die Kosten beim Anwalt vernachlässigt.
Im Zuge solcher Erbstreitigkeiten stehen sich nicht selten erbitterte Erben gegenüber die alle auf ihr Recht pochen und ihre Ansprüche geltend machen wollen. Zudem gleich sie hier auch aus, was an alten Rechnungen noch offen ist aus der Vergangenheit. So kann es durchaus dazu kommen, dass die Immobilie veräußert werden muss, obwohl einer der Erben diese gerne nutzen würde, weil ansonsten keine ausreichenden Mittel vorhanden wären, um die Miterben auszuzahlen. Anstatt sich gegenseitig in der schweren Zeit der Trauer zu stützen und gemeinsam das Andenken an den verstorbenen Erblasser zu bewahren, werden die Erben zu Gegnern, die erbittert um die Immobilie kämpfen.
Erbstreit um Immobilien verhindern
Sind die Fronten erst einmal verhärtet, fehlt den Erben oftmals eine gemeinsame Basis, so dass eine außergerichtliche Einigung bezüglich der im Nachlass befindlichen Immobilie nahezu unmöglich wird. In einem solchen Fall muss dann das zuständige Nachlassgericht über den betreffenden Erbfall verhandeln um Verteilung und Erbfolge und ein entsprechendes Urteil fällen um die Erbstreitigkeiten beizulegen.
Der Erblasser kann dem aber zu Lebzeiten einen Riegel vorschieben, indem er angemessen vorsorgt und ein Testament errichtet. Wer schon frühzeitig daran denkt, was mit seinem Hab und Gut nach seinem Tod passieren soll und dies schriftlich festhält, kann seinen Hinterbliebenen viel Ärger ersparen, denn so müssen diese nicht erst herausfinden, was der verstorbene Erblasser tatsächlich wollte. Existiert kein Testament, greift zwar das gesetzliche Erbrecht, doch zwischen den einzelnen Erben entbrennen trotzdem häufig erbitterte Kämpfe um das Erbe, da jeder glaubt, den letzten Willen des Verstorbenen zu kennen und durchsetzen zu müssen. Vor allem, wenn größere Vermögenswerte, wie zum Beispiel eine Immobilie, vorhanden sind, ist ein Testament aus diesem Grund praktisch unverzichtbar.
Durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung hinterlässt der Erblasser nicht nur konkrete Verfügungen bezüglich seines Nachlasses, sondern kann außerdem sicher sein, dass sein letzter Wille auch tatsächlich Anwendung findet. Damit dies auch der Fall ist, muss der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichten und größten Wert darauf legen, dass diese den gesetzlichen Vorschriften entspricht und somit rechtskräftig ist. Wer auf diese Art und Weise vorsorgt, ist in der Regel auf der sicheren Seite und kann erbitterte Kämpfe um seine Immobilie wirksam verhindern.