Mediationsgesetz soll gesetzlich standardisiert werden

Das Erbrecht, Angelegenheiten in Unterhaltsfragen (Unterhaltsrecht), Scheidungen und vieles mehr, all dies sind Aspekte des deutschen Familienrechts, deren Klärung oftmals mit heftigen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Parteien einhergeht und somit in vielen Fällen vor Gericht landet. Mit ein wenig professioneller Unterstützung lässt sich aber mitunter vermeiden, dass die Streitigkeiten vollkommen eskalieren und die Beteiligten im schlimmsten Fall zu erbitterten Feinden werden. Mediatoren haben sich in diesem Bereich bereits als ideale Ansprechpartner erwiesen und kommen immer häufiger zum Einsatz.

Im Rahmen einer Mediation bekommen die beiden streitenden Parteien die Gelegenheit, sich außergerichtlich unter professioneller Anleitung zu einigen. Der Mediator bezieht keine Stellung, hat für beide Seiten ein offenes Ohr und versucht anschließend gemeinsam mit allen Beteiligten, eine adäquate Lösung für das jeweilige Problem zu erarbeiten. In vielen Fällen lässt sich auf diese Art und Weise ein Kompromiss finden, mit dem alle Beteiligten gut leben können. Etwaige Missverständnisse können zudem durch eine Mediation geklärt werden, wodurch die streitenden Parteien eine neue Basis erhalten oder sich sogar versöhnen.

Das geplante Mediationsgesetz

Die Mediation erweist sich in juristischer Hinsicht tagtäglich als überaus sinnvoll und verhindert regelmäßig, dass sich die Gerichte in ihrer überaus knapp bemessenen Zeit auch Fällen widmen müssen, die auch anderweitig problemlos geklärt werden könnten. Aus diesem Grund ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Gesetzgeber die Mediation stärken und fördern will, indem er ein standardisiertes Mediationsgesetz erlässt. Bislang befindet sich dieses in der Planung und ist somit noch nicht in der Praxis im Einsatz. Der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin bezüglich der Förderung der Mediation hat am 12. Januar 2011 eine wichtige Hürde genommen und wurde an diesem Tag vom Bundeskabinett verabschiedet. Nachdem der Entwurf im April 2011 Gegenstand einer Lesung im deutschen Bundestag war, muss das Parlament nun hierüber entscheiden.

Der vorgelegte Entwurf des geplanten Mediationsgesetzes soll eine Gesetzesgrundlage für die bislang weitestgehend nicht reglementierte Mediation schaffen und diese Form der Konfliktbeilegung künftig fördern. So finden hierin alle Formen der Mediation Berücksichtigung, egal ob diese außergerichtlich, gerichtsnah oder gerichtsintern stattfindet. Gleichzeitig zieht das geplante Mediationsgesetz weitreichende Folgen nach sich, so dass der Gesetzesentwurf unter anderem eine Änderung der Zivilprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes , des Sozialgerichtgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, des Gerichtskostengesetzes und der Kostenordnung vorsieht. Darüber hinaus hat das geplante Gesetz zur Förderung der Mediation ebenfalls Auswirkungen auf das Gesetz über das Verfahren in Familienrechtssachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das Gerichtsverfassungsgesetz, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Markengesetz, Schiedsverfahren und das Patentgesetz. Folglich würde das geplante Mediationsgesetz nicht nur die Mediation revolutionieren, sondern zudem auch viele andere Bereiche der Gesetzgebung maßgeblich beeinflussen.

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