Gemeinsames Sorgerecht für die Kinder?
Viele Paare betrachten gemeinsamen Nachwuchs als die Krönung ihrer Liebe und entscheiden sich daher früher oder später für Kinder, schließlich machen diese die Familie erst perfekt. Im Rahmen einer Lebensgemeinschaft teilen sich die Eltern die Verantwortung und nehmen auch gleichermaßen ihre Rechte und Pflichten als Eltern wahr. Für gewöhnlich besteht diesbezüglich kein großer Diskussionsbedarf, sodass das Sorgerecht eher kein Thema ist. Geht die Partnerschaft jedoch in die Brüche und die Eltern trennen sich, gestaltet sich die Situation oftmals vollkommen anders.
Solange die Eltern zusammen sind, stellt sich nicht die Frage, bei wem die Kinder leben. Auch finanzielle Aspekte spielen dann eine untergeordnete Rolle, weil die Partner ohnehin gemeinsam für die Familie sorgen. Im Falle einer Trennung stehen dann jedoch massive Veränderungen ins Haus. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Unterhaltsansprüche, das Besuchsrecht und ein etwaiger Trennungsunterhalt und vieles mehr müssen in einer solchen Situation geklärt werden. Im Mittelpunkt steht aber das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Hierüber entbrennt nicht selten ein erbitterter Streit, da die beiden Elternteile mitunter unterschiedliche Vorstellungen haben und für den Nachwuchs entsprechende Entscheidungen treffen möchten. Können sich Mutter und Vater nicht einigen, muss gerichtlich im Rahmen des Familienrechts über das Sorgerecht entschieden werden.
Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung
Eine Scheidung muss aber keineswegs eine Schlammschlacht vor Gericht nach sich ziehen, denn im Idealfall finden die Eltern eine gemeinsame Basis und können sich auch außergerichtlich einigen. Vor allem die Kinder profitieren davon, wenn sich die Eltern weiterhin das Sorgerecht teilen und somit die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. So hat nicht ein Elternteil die komplette Entscheidungsgewalt, was häufig zu Konflikten führt. Stattdessen haben Mutter und Vater die gleichen Befugnisse, unabhängig davon, bei wem das Kind im Endeffekt lebt. Damit es in der Praxis hierbei nicht immer wieder zu Schwierigkeiten und Problemen kommt, sollten Eltern ihre persönlichen Differenzen hinter sich lassen und im Sinne des Kindes angemessen miteinander umgehen.
Aber selbst wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen und dieses gemeinsam ausüben, existieren in der Realität unterschiedliche Entscheidungsbefugnisse, wodurch eine praktikable Gestaltung des Alltags erst ermöglicht wird. Während der tatsächlichen Betreuung entscheidet der Umgangsberechtigte über alltägliche Dinge, wie die Ernährung, die Schlafenszeiten oder die Kleidung. Alle Entscheidungen, die das alltägliche Leben des Kindes betreffen, werden im Gegensatz dazu von dem Elternteil entschieden, bei dem das Kind lebt. Folglich liegen die Organisation des Alltags, die Freizeitgestaltung oder auch die Hausaufgaben im Zuständigkeitsbereich des betreffenden Elternteils.
Lediglich wenn es um Entscheidungen von zentraler Bedeutung geht, zeigen sich die Besonderheiten des geteilten Sorgerechts. Ob es nun um die Religion des Kindes, die Schulauswahl, den ständigen Aufenthaltsort oder erhebliche medizinische Aspekte geht, können im Falle eines geteilten Sorgerechts nur beide Elternteile gemeinsam eine rechtskräftige Entscheidung treffen.