Gibt es Sonderurlaub beim Todesfall?
Der Tod eines nahen Verwandten oder engen Freundes ist für die Hinterbliebenen in der Regel ein schwerer Schlag, selbst wenn das Versterben der Person absehbar und somit in gewisser Hinsicht nicht vollkommen überraschend war. Auch bei Vorliegen einer schweren Erkrankungund einer langen Zeit der Pflege ist es schwierig, das Sterben eines geliebten Menschen zu verkraften, selbst wenn man sich im Vorfeld bereits mit diesem Gedanken befassen konnte und somit nicht gänzlich unvorbereitet war. Verstirbt ein Angehöriger oder Freund, wird dieser aus dem Leben gerissen, während die Hinterbliebenen häufig ebenfalls vollkommen aus der Bahn geworfen werden.
Tritt ein solcher Todesfall ein, geht es für die Hinterbliebenen in erster Linie darum, mit der neuen Situation zurechtzukommen und die Trauer zu bewältigen. Insbesondere wenn es sich bei dem Verstorbenen um eine enge Bezugsperson gehandelt hat, fällt dies schwer, schließlich spielte der Verstorbene eine wichtige Rolle im Leben des Hinterbliebenen. Dieser muss nun die Lücke füllen und den ersten Schmerz, den der Todesfall unweigerlich mit sich bringt, überwinden.
Sonderurlaub beim Tod eines Familienmitglieds
Bevor Hinterbliebene in den Alltag zurückkehren können, müssen außerdem noch einige Dinge geregelt werden. So müssen unter anderem die Beerdigung organisiert und verschiedene Dokumente, wie zum Beispiel die Sterbeurkunde, beschafft werden. An Arbeit ist in einer solchen Situation in der Regel nicht zu denken. Nichtsdestotrotz müssen die Hinterbliebenen natürlich ihren Arbeitsvertrag erfüllen und dürfen nicht einfach von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.
Damit es in diesem Zusammenhang zu keinen Schwierigkeiten kommt, sieht der deutsche Gesetzgeber einen Sonderurlaub beim Tod eines Familienmitglieds vor. Gemäß § 616 BGB kann man somit im Falle eines familiären Todesfalls einen Anspruch auf Sonderurlaub geltend machen. Wenn es dem betreffenden Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen, kann sich dieser folglich von der Arbeit freistellen lassen. Der Tod eines Familienmitglieds ist demnach ein juristisch anerkannter Verhinderungsfall und geht mit einem Anspruch auf Sonderurlaub mit Entgeltfortzahlung einher.
Betrifft der Todesfall aber nicht den engsten Familienkreis, besteht kein juristischer Anspruch auf Sonderurlaub. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer für die Beerdigung regulären Urlaub nehmen muss. Da eine Beerdigung stets recht kurzfristig ansteht, ist es zudem mitunter noch fraglich, ob man so kurzfristig überhaupt frei bekommt. Arbeitnehmer sollten in diesem Zusammenhang unbedingt das Gespräch mit ihrem Chef oder direktem Vorgesetzten suchen und im Zuge dessen die Situation erklären. In vielen Fällen zeigt sich der Arbeitgeber dann kulant und stellt seinen Mitarbeiter frei. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub besteht hierbei jedoch nicht.