Was ist zu tun im Trauerfall?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, reißt dies für gewöhnlich stets ein tiefes Loch in das Leben der Hinterbliebenen, die zunächst einmal mit dem Verlust zurechtkommen müssen. Wichtige Behördengänge, bürokratische Angelegenheiten und auch organisatorische Dinge lassen den nächsten Verwandten aber für gewöhnlich erst einmal nur wenig Zeit, den Todesfall zu betrauern. Die verschiedensten Dinge, wie zum Beispiel das Totenfürsorgerecht und die Bestattungspflicht müssen zunächst geregelt werden, bevor Ruhe einkehrt und somit ausreichend Zeit für die Trauerbewältigung bleibt.

Oftmals werden jegliche Gedanken an den Tod nahezu gänzlich verdrängt, bis dies nicht mehr möglich ist, weil der Trauerfall eingetreten ist. Die Hinterbliebenen werden im Zuge dessen vollkommen unvorbereitet mit einer Vielzahl an Aufgaben konfrontiert und müssen häufig in einem ersten Schritt in Erfahrung bringen, was in einem Trauerfall konkret zu tun ist.

Die ersten Stunden und Tage nach dem Trauerfal

Ist der Tod des Verstorbenen in dessen heimischen Umfeld eingetreten, gilt es zunächst einmal, einen Arzt zu alarmieren. Dies sollte umgehend geschehen, damit der Tod festgestellt werden kann. Der betreffende Arzt stellt dann einen Totenschein aus, der den Tod der betreffenden Person bescheinigt und daher für sämtliche Behördengänge, die nun erforderlich werden, unverzichtbar ist. Nachdem der Tod durch einen Arzt festgestellt wurde, sollten sich die Angehörigen möglichst schnell an ein Bestattungsinstitut wenden, das dann die Überführung der Leiche und einige organisatorische Aufgaben übernimmt.

Daraufhin sollte man die nächsten Angehörigen und später die weiteren Menschen per Todesanzeige informieren. Gemeinsam mit diesen kann man dann die weitere Vorgehensweise erörtern und gegebenenfalls festlegen, auf welche Art und Weise der Verstorbene beigesetzt werden soll. Darüber hinaus muss mit dem Bestattungsinstitut koordiniert werden, welche Aufgaben das Institut übernimmt. Abgesehen von der Organisation der Beerdigung kann hier beispielsweise auch die Beantragung der Sterbeurkunde dazu gehören. Die Hinterbliebenen müssen aber eine Urne beziehungsweise einen Sarg auswählen, einen Steinmetz mit der Anfertigung des Grabsteins beauftragen und unter anderem die Wohnung des Verstorbenen auflösen.

Darüber hinaus muss man sich selbstverständlich auch mit dessen Unterlagen befassen und im Zuge dessen nicht nur den Mietvertrag kündigen, sondern ebenfalls alle anderen bestehenden Vertragsverhältnisse, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Abonnements, auflösen. Gleichzeitig sollten die Hinterbliebenen beim Durchsehen der Unterlagen nach einer etwaigen Vollmacht oder Verfügung von Todes wegen Ausschau halten, damit der letzte Wille des Verstorbenen auch in die Tat umgesetzt werden kann. Der Tod eines geliebten Menschen ist demnach weitaus mehr als ein einfacher Trauerfall, schließlich müssen die Hinterbliebenen in einem solchen Fall einige Dinge beachten und erledigen, bevor sie sich der Trauerarbeit widmen können.

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