Auswirkungen und Folgen einer Eheschließung
Wenn es um eine Eheschließung geht, stehen die juristischen Auswirkungen und Folgen dieses Schritts für gewöhnlich ganz weit im Hintergrund. Für die Brautleute steht ganz klar die emotionale Ebene im Vordergrund, was nicht weiter verwunderlich ist, schließlich ist die Liebe zueinander der zentrale Grund für eine Eheschließung. Das offene Bekenntnis zueinander, die Gründung einer eigenen Familie und der Wille für das restliche Leben zusammenzubleiben, sind für eine Eheschließung ausschlaggebend und machen eine Hochzeit zu einem hochemotionalen Moment. Dass in einer solchen Situation juristische Belange eine untergeordnete Rolle spielen, ist nicht nur verständlich, sondern auch vollkommen richtig.
Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich für angehende Ehepaare, sich im Vorfeld der Eheschließung mit den Folgen und Auswirkungen zu befassen. Auf diese Art und Weise kann man sich schon frühzeitig mit den juristischen Aspekten einer Eheschließung auseinandersetzen und erlebt so später keine bösen Überraschungen im Laufe der Ehe oder Im Falle eines Scheiterns der Partnerschaft, sodass die Ehe geschieden werden muss.
Juristische Folgen der Ehe
Durch die Eheschließung verändert sich das gesamte Leben der beiden Gatten. Diese sind nun nicht mehr nur für sich allein verantwortlich, sondern tragen ihrem Partner gegenüber auch eine gewisse Verantwortung. So geht man im Zuge dessen auch gewisse Verpflichtungen ein und sollte sich dessen im Vorfeld bewusst sein, um keine Enttäuschung zu erleben. Gleichzeitig erhält man als Ehepartner natürlich auch gewisse Rechte und wird beispielsweise von sämtlichen öffentlichen Stellen als nächster Angehöriger anerkannt. Insbesondere im Krankheitsfall und anderen Ausnahmesituationen ist dies von zentraler Bedeutung, denn auf diese Art und Weise ist der Ehegatte nicht nur auskunftsberechtigt, sondern kann zudem gegebenenfalls Entscheidungen treffen.
Diese juristischen Folgen einer Eheschließung zeigen sich in Ausnahmesituationen und sind auch im ehelichen Alltag spürbar. So macht eine Eheschließung zunächst die Festlegung eines Familiennamens erforderlich. Hierbei kann sich das Ehepaar für den Nachnamen eines Gatten oder einen Doppelnamen als Familiennamen entscheiden. Alternativ kann jeder Partner seinen Nachnamen behalten, sodass kein gemeinsamer Familienname definiert werden muss.
Die rechtlichen Auswirkungen der Eheschließung betreffen jedoch nicht nur den Familiennamen. Mit § 1353 BGB legt der deutsche Gesetzgeber das Recht und die Pflicht auf eine eheliche Lebensgemeinschaft fest. Zudem sieht § 1356 BGB vor, dass die beiden Ehegatten die Haushaltsführung einvernehmlich regeln. Wenn es um Angelegenheiten des Alltags geht, sind die Partner außerdem mit einer Schlüsselgewalt ausgestattet und können so entsprechende Geschäfte allein abschließen, während der Ehegatte mit verpflichtet wird. Darüber hinaus verpflichten sich die beiden Partner durch die Eheschließung, mit ihrer Arbeit, sowie ihrem Vermögen gemäß § 1360 BGB für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Im Rahmen einer Eheschließung ergeben sich noch weitere juristische Folgen, wie zum Beispiel die Begründung eines ehelichen Güterstandes (gesetzlicher Güterstand oder Gütertrennung) und die Haftungserleichterung zwischen den Ehegatten, zum Beispiel falls einer der Ehegatten einen Offenbarungseid leisten muss.
Zudem hat der Ehegatte auch ein gesetzliches Erbrecht. Dieser kann also nach dem Ableben des Partners auch ohne ein Testament einen Erbschein beantragen, kraft Gesetz aufgrund der Eheschließung. Dieses gesetzliche Recht wird allerdings aufgehoben, sobald eine Scheidung beantragt wurde.