Mediation auch im Erbrecht
Mediationen kennt man seit jeher bei familienrechtlichen Streitigkeiten und vornehmlich bei Scheidungen. Die Methode „Mediation“ begann in Asien und wurde von den Amerikanern inzwischen in vielen Bereichen als Pflicht eingeführt. Durch die Mediations – Pflicht wurden dortigen Gerichte entlastet.
Mediationen finden auch bei vielen weiteren Ebenen statt, auch die Wirtschaftsbosse und die Politiker nutzen dieses Instrument zur konfliktarmen Bewältigung von Schwierigkeiten. Durch den neutralen Mediator kann eine Lösung geschaffen werden, die den beteiligten Parteien vielleicht nicht mehr offen steht.
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Mediation für Erben
Erbstreitigkeiten vor allem bei Erbengemeinschaften nehmen bei deutschen Gerichten leider kontinuierlich zu. Als Ursache hierfür wird einerseits in der gestiegenen Anzahl von hochkarätigen Erbfällen und der Brisanz der unterschiedlichen Interessen bei Erbengemeinschaften gesehen. Auseinandersetzungen finden oft der emotionalen Ebene statt. Deshalb muss es dem Mediator gelingen, die Diskussion auf die sachliche Schiene zu bringen. Befindlichkeiten, die lange zurückliegen sind oft der Grund für die schwierigen Einigungsprozesse, in dem die streitenden Erben alle eben ein Stück zurückstecken müssen. Die emotionale Stufe zwischen den Beteiligten muss geklärt und bereinigt werden, damit die Miterben nicht vor dem Richter enden.
Mediation – auch das Nachlassgericht kann Mediator sein
Wenn Erben mit ihren Verhandlungen in der Sackgasse stecken und in Ihrer Auseinandersetzung die sachliche Ebene verlassen haben, kann zunächst einmal auch ein Nachlassgericht als Mediator fungieren. Den Vorteil der Mediation erkennen inzwischen viele deutsche Gerichte. Die friedensstiftende Mediation ist in USA und Asien ein bewährtes Mittel um Konflikt e zu überwinden. Das deutsche Erbrecht ist ausgesprochen komplex und oftmals hilft es auch die falschen Vorstellungen der Erben zunächst einmal zu korrigieren. Wenn man diese über ihre Rechte und Pflichten aufklärt, kann man auch manchmal an die Vernunft aller Beteiligten appellieren. Oft kann jedoch auch dann nicht von einer Einigung ausgegangen werden. Dem Nachlassgericht stehen keinerlei Sanktionen gegen unwillige Miterben zur Verfügung, es ist angewiesen auf die Einigung aller Parteien. Ist dies nicht der Fall, kann man die Mediation des Gerichts als gescheitert ansehen.
Mediation vermeidet Gerichtsstreitereien sowie Zeit und Nerven
Erfahrungsgemäß hat sich die professionelle Mediation als zuverlässiges und äußerst erfolgreiches außergerichtliches Verfahren bei Erbstreitigkeiten erwiesen. Die Mediation ist eine Praxis der Konfliktbewältigung, in der ein Mediator die Führung der Gruppe übernimmt. Unter seiner erfahrenen Moderation ist die möglichst wertfreie Darstellung des Sachverhalts zunächst einmal Grundlage. Er wird sich zu Anfang meist hüten, eigene Vorschläge zu unterbreiten, sondern wird zunächst einmal die Fakten zusammenführen um sich ein Bild zu machen. Irgendwelche Verurteilungen oder Begünstigungen einzelner Miterben sind im Normalfall völlig ausgeschlossen.
Dem Mediator geht es um Klärung und möglichst rascher Auflösung der emotionalen Fakten. Ziel einer Mediation ist es ohne Gewinner oder Verlierer, sondern möglichst gerecht aus der Situation herauszukommen. Alle Erbparteien können bei einer konstruktiven Mitarbeit also eigentlich nur Gewinner sein zum Schluss. Hieraus ergibt sich, dass nach der Offenlegung der Fakten auch das wechselseitige Zuhören ganz wichtig ist.
Klar wird hierbei auch, dass die Hauptaufgabe des Mediators ist, dafür Sorge zu tragen, dass dies in einer rücksichtsvollen Art abläuft. Mediationen vermeiden im besten Falle die gerichtliche Auseinandersetzung und ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es vermutlich nicht gut aus.
Fazit: Sind emotionale Kontroversen beseitigt ist es in der Regel möglich, die Erben zu einer einträchtigen und sachlich guten Klärung zu bringen.