Anwalt für die Scheidung
Untreue, Unehrlichkeit oder einfach die Tatsache, dass man sich auseinander gelebt hat, sind die wohl häufigsten Ursachen für Eheprobleme, die wiederum oftmals zur Scheidung führen. Auch massive Meinungs-verschiedenheiten machen es Ehepartnern mitunter unmöglich, die Ehe fortzusetzen. Dies zeigt sich häufig erst im Laufe der Jahre wenn der Alltag Einzug erhalten hat. In vielen Fällen sorgen aber auch erst extreme Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel der Tod eines Familienmitgliedes dafür, dass dem Ehepaar die gemeinsame Basis entzogen wird.
Unabhängig davon, aus welchem Grund es zur Scheidung kommt und ob diese einvernehmlich ist oder nicht, ist ein Anwalt erforderlich. Selbst wenn keinerlei Streitigkeiten bezüglich des Vermögens oder der Kinder zwischen den beiden Ehegatten bestehen, muss die Scheidung von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland juristisch verankert. So gibt der deutsche Gesetzgeber vor, dass der Scheidungsantrag ausschließlich von einem anerkannten Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann.
Viele Menschen wollen im Rahmen einer Scheidung auf einen Anwalt verzichten, da ohnehin keine Streitigkeiten existieren und das Honorar für den Rechtsanwalt die Kosten der Scheidung nur unnötig in die Höhe treibt. Nichtsdestotrotz führt kein Weg an einem Rechtsanwalt vorbei. Die Scheidungskosten lassen sich jedoch minimieren, indem nur ein Anwalt aktiv wird und sich nicht beide Ehegatten jeweils einen Rechtsanwalt nehmen. Ein gemeinsamer Anwalt ist aber nur dann möglich, wenn der Rechtsanwalt lediglich die Formalitäten übernehmen soll und keine Ansprüche eines der Ehegatten durchsetzen muss.
Scheidungsanwalt auswählen
Nachdem die beiden Ehegatten entschieden haben, ob sie sich gemeinsam einen Anwalt nehmen oder jeder für sich einen Rechtsanwalt benötigt, gilt es einen Scheidungsanwalt auszuwählen. Wenn beide einen gemeinsamen Anwalt nehmen, senkt das die Scheidungskosten nach dem Scheidungsverfahren mitunter erheblich. Unter Umständen wird dieser auch beraten in Bezug auf eine Härtefallregelung und Prozesskostenhilfe.
Grundsätzlich kommt für die Beauftragung zum Scheidungsverfahren jeder Rechtsanwalt in Frage, schließlich stellt der Gesetzgeber diesbezüglich keine speziellen Anforderungen. Nichtsdestotrotz sollte man auf keinen Fall einen x-beliebigen Anwalt engagieren, sondern sich an einen Fachanwalt wenden, der sich auf das deutsche Scheidungsrecht spezialisiert hat.
Ein Scheidungsanwalt ist mit den Besonderheiten des Scheidungsrechts vertraut und kennt sich zudem in Sachen Unterhaltsanspruch und vielen weiteren Fragen bestens aus. Das Unterhaltsrecht bei der Scheidung muss schließlich neu geregelt werden. Insbesondere wenn gewisse Schwierigkeiten mit dem Partner bestehen und im Zuge des Scheidungsverfahrens Ansprüche geltend gemacht werden sollen, ist ein Scheidungsanwalt demnach absolut unverzichtbar. Fachanwälte für Scheidungsrecht sind somit die richtigen Ansprechpartner für all diejenigen, die sich von ihrem Ehepartner getrennt haben und eine Scheidung anstreben. Abgesehen von der Durchführung aller Formalitäten kann der Scheidungsanwalt im Vorfeld die rechtliche Beratung übernehmen und seine Mandaten in sämtlichen mit der Scheidung im Zusammenhang stehenden Belangen adäquat informieren.