Immobilienerbe sehr teuer für Nichten und Neffen?

Ein Immobilienerbe ist für gewöhnlich eine äußerst willkommene Sache und wird von Erben begrüßt, schließlich gibt es kaum Vermögenswerte, die eine solch große Wertbeständigkeit an den Tag legen wie Immobilien. Anders als die meisten anderen Sachwerte verlieren Immobilien im Laufe der Zeit nur unwesentlich an Wert und sind somit stets von Dauer. Je nach Lage und Zustand des betreffenden Objekts ist sogar eine Wertsteigerung möglich. Der zentrale Vorteil eines Immobilienerbes besteht aber darin, dass es sich hierbei nicht nur um eine Kapitalanlage handelt. Erben können ihr Immobilienerbe schließlich auch selbst nutzen und so in ihren eigenen vier Wänden leben. Man muss ein Immobilienerbe also keineswegs vermieten oder veräußern, um hiervon profitieren zu können. Das Erbrecht bei Immobilien bevorzugt allerdings die direkten Abkömmlinge, Nichten und Neffen kommen normaler Weise erst zum Zuge, wenn diese nicht oder nicht mehr vorhanden sind. Immobilien erben mit Steuervorteil können diese nämlich nicht in dem Umfang wie die Kinder des Erblassers oder der verwitwete Ehepartner. Die erste Frage die sich zudem hierbei stellt ist: Wieviel ist mein Immobilien – Erbe überhaupt wert?

Vorteile bei der Erbschaft von selbstgenutztem Wohnraum

Durch die Medien ging nach der Erbsschaftssteuerreform die Schlagzeile: Omas Häuschen erschaftssteuerfrei erben?  In den meisten Fällen besteht ein Immobilienerbe aus dem Elternhaus, das den Eltern mitunter bis zu ihrem Tod als Zuhause gedient hat. Kinder, die das zum Nachlass gehörende Elternhaus selbst nutzen und für mindestens zehn Jahre bewohnen, profitieren von nicht unerheblichen Vorteilen. Sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt, ist die Erbschaft von selbstgenutztem Wohnraum für die Kinder in Deutschland steuerfrei. Auch der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner ist in einem solchen Fall von der Erbschaftssteuer befreit und erbt die Immobilie des verstorbenen Partners steuerfrei, wobei die Wohnfläche hierbei irrelevant ist. Alle anderen Erben kommen nicht in den Genuss eines derartigen Vorteils und müssen ihr Immobilienerbe versteuern.

Immobilienerbe – Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen

Nichten und Neffen können demnach keine Steuerbefreiung für ein Immobilienerbe geltend machen und müssen dieses auf herkömmliche Art und Weise versteuern. Folglich erweist sich ein Immobilienerbe für Nichten und Neffen stets als tatsächlich ziemlich teurer.

Der deutsche Gesetzgeber ordnet Nichten und Neffen des Erblassers bezüglich der Erbschaftssteuer der Steuerklasse II zu und gewährt diesen somit einen Freibetrag in Höhe von jeweils 20.000 Euro. Übersteigt die Erbschaft diesen Betrag, was bei Immobilien fast immer der Fall ist, erhebt der Fiskus Erbschaftssteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer orientiert sich am Wert des geerbten Vermögens abzüglich des Freibetrags. So fallen zwischen 15 Prozent und 43 Prozent Erbschaftssteuer an.

In Anbetracht dieser erbschaftssteuerlichen Regelung kann sich ein Immobilienerbe für Nichten und Neffen als deutlich teurer erweisen, schließlich müssen diese mit einer mitunter recht hohen Steuerlast rechnen, während der überlebende Ehegatte und die Kinder des Erblassers bei Immobilien von der Erbschaftssteuer befreit werden können.

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