Immobilien im Ausland erben

Immobilien im Ausland erben kann zu einer recht komplizierten Angelegenheit werden. Ein einheitliches internationales Erbrecht aller Staaten gibt es nicht. Es könnten also sowohl das ausländische Erbrecht als auch die Erbschaftsteuerregelungen beider Länder zum Tragen kommen. Je nach Land und Abkommen zwischen den beiden Nationen können Anwendung des Erbrechtes und Besteuerung des Nachlasses sehr verschieden gehandhabt werden. Es gilt, eine Vielfalt an Faktoren zu berücksichtigen, die Einfluss auf die anzuwendenden gesetzlichen Regelungen nehmen können.

Zum einen ist es von Wichtigkeit, ob im Falle eines Ehepaares mit gesetzlichen Erben beide Partner Deutsche sind oder einer aus dem Land stammt, in dem die zu vererbende Immobilie sich befindet. Im Fall eines deutschen Paares wird zumeist in vielen Ländern auch das deutsche Erbrecht angewandt, das gilt zumindest für die meisten Mitgliedsstaaten der EU (lesen Sie hierzu auch: Internationales Erbrecht: Europas neue Regelungen). Dennoch kann es auch dann der Fall sein, dass bezüglich der gesetzlichen Erbfolge und der Höhe der Pflichtteile trotzdem das fremde Erbrecht zur Anwendung kommt.

Bei einer gemischtnationalen Ehe kann das anders sein. Je nachdem, welcher Partner zuerst stirbt, kommt unter Umständen ein anderes Erbrecht zum Tragen. Stirbt der deutsche Partner zuerst, kommt üblicherweise auch das deutsche BGB Erbrecht zur Anwendung. Stirbt der Partner mit der anderen Nationalität hingegen zuerst und der deutsche Partner oder Abkömmlinge des Erblassers sollen Immobilien im Ausland erben, so kann das nationale Erbrecht zum Tragen kommen, welches eine komplett andere Erbfolge vorsehen kann.

Wird das deutsche Erbrecht im Ausland anerkannt?

Auch deutsche Regelungen bezüglich der Ehe- und Erbverträge werden dann womöglich nicht anerkannt. Nationale Bestimmungen legen fest, ob zum Beispiel ein gemeinschaftliches Testament überhaupt zum Tragen kommen kann, in vielen Ländern ist das nicht der Fall.

Zur Sicherheit sollten unbedingt – bei einem Immobilienerbe im Ausland – Einzeltestamente aufgesetzt werden.

Zur Information: Testament Muster und Vorlagen

Die Bestimmungen bezüglich der Regelungen einer Ehe ohne Ehevertrag, der Zugewinngemeinschaft, differieren ebenfalls. Die Pflichtteile und die Anteile am Zugewinn sind von Land zu Land unterschiedlich gestaltet. Es ist daher angeraten, sich vorher genau zu erkundigen, welchen gesetzlichen Vorschriften Eheverträge und Testamente zu genügen haben, wenn man sicher gehen will, dass die Absicht im Erbfall auch verwirklicht werden kann.

Zudem können Freibeträge anders gestaffelt sein, auch die Regeln bezüglich Fremd- und Eigennutzung können differieren beim Immobilien im Ausland erben. Die Steuerbefreiung bei selbstgenutztem Wohnraum gilt meist EU-weit – mit den üblichen Auflagen, dass der Wohnraum zehn weitere Jahre nicht verkauft oder vermietet werden darf. Das bedeutet natürlich, sollte der Erbe seinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlegen wollen, dass die Erbschaftssteuerbefreiung dann nicht zum Tragen kommt.

Generell sind auch die Erbschaftssteuern sehr unterschiedlich gestaltet und berücksichtigen, ob der Erbe in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser stand oder nicht. Zu klären ist, ob mit dem Land, in dem die Immobilie sich befindet, ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht. Danach richtet sich dann, wieweit die Steuern jeweils angerechnet werden können.

Unsere neue Serie: Internationales Familien- und Erbrecht kann Ihnen mit weiteren Auskünften – auch über die einzelnen Landesrechte – vielleicht auch weiterhelfen

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