Kinderlose Erblasser im modernisierten Erbrecht
Das Bundesministerium für Justiz veröffentlichte am 28. Dezember 2009 dass ein modernisiertes Erbrecht rechtsgültig wurde am 1. Januar 2010. Das deutsche Erbrecht bestand in der bisherigen Gestaltung schon seit über einhundert Jahren und war in verschiedenen Regelungen auch modernisierungsbedürftig. Man denke nur an den nicht mehr zeitgemäßen Entziehungsgrund des ehrlosen Lebenswandels. Hierunter kann man sich heutzutage nichts mehr vorstellen. Dieser Passus wurde bei der Reform auch aus dem Gesetzeswerk herausgenommen. Der Gesetzgeber trägt also den veränderten gesellschaftlichen Zusammenlebensformen hiermit auch mehr Rechnung. Wandelnde Wertvorstellungen brauchen natürlich andere Rahmenbedingungen in der Gesetzesstruktur.
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Die entfernten Verwandten werden im Erbrecht benachteiligt
Während die engsten Familienmitglieder, Kinder und Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutlich besser gestellt sind als vorher, werden Geschwister, Nichten und Neffen deutlich benachteiligt. Diese Angehörigengruppe kann höchstens 20.000 € steuerfrei vom kinderlosen Erblasser erhalten. Allerdings haben sie wie alle weiteren Verwandten auch im 10 Jahresrhythmus die Möglichkeit diesen Freibetrag auszuschöpfen. Der Freibetrag der weiter entfernten Verwandten hat sich jedoch verdoppelt im Gegensatz zu vorher. Wenn man allerdings die Freibeträge der eigenen Abkömmlinge und der Lebenspartner anschaut, ist der Freibetrag von Geschwistern und deren Abkömmlingen schon fast lächerlich zu nennen.
Natürlich könnte man sagen, wer viel erbt kann auch viel abgeben, doch das vererbte Vermögen ist in der Regel ja schon einmal ordentlich versteuert und deshalb verärgert es viele kinderlose Erblasser, dass das erarbeitete Vermögen nun wiederum an den Fiskus fallen soll. Es gäbe auch die Möglichkeit von steuerbegünstigten Schenkungen an die Verwandten, um so steuergünstig das Erbe auf verschiedene Jahre aufzuteilen.
Zusätzlich werden vom Finanzamt mit dem neuen Erbrecht auch höhere Steuersätze in der Erbschaftssteuerberechnung bei dieser Verwandtengruppe für alle den Freibetrag übersteigenden Beträge angesetzt. Für kinderlose Erblasser stellt sich deshalb die Frage der Vermögensnachfolge ohne große steuerliche Belastungen auf jeden Fall. Dass der größte Teil des Nachlasses bei einer Weitergabe an die eigenen Geschwister oder deren Kinder jedoch an den Fiskus fließen soll, ist vielen Erblassern ein Dorn im Auge.
Adoption von Nichten oder Neffen?
Oft wird aus steuerrechtlichen Gründen dann eine Adoption zwischen Onkel, Tante Nichten und Neffen in Erwägung gezogen. Eine Adoption hat jedoch sehr weitreichende Rechtsfolgen und dies sollte niemand nur aus Steuerspargründen einfädeln.
Doch viele ungewollt kinderlose Ehepaare haben mit einer Adoption nicht nur steuerrechtliche Aspekte im Auge sondern erhalten auch die Chance eine eigene Familie zu gründen. Die meisten Adoptionen erfolgen in der Regel durch Verwandte oder Stiefeltern. Fremdadoptionen sind statistisch vergleichsweise noch immer eher selten. Dabei liegt die Vermutung nahe, dass viele dieser Adoptionen dann doch steuermotiviert sind.
Steuersenkungen durch Pflegeleistungen
Im neu modernisierten Erbrecht wird die Pflege von Angehörigen besser berücksichtigt als vorher. Auch für entfernte Verwandte, die Pflegeleistungen für den Erblasser vollbracht haben kann man in Zukunft beim Erbausgleich einen höheren Umfang ansetzen. Im Erbrecht war bis dato nur bei einem Verzicht des eigenen Einkommens eine ordentliche Ansetzung möglich. Fortan ist der finanzielle Ausgleich bei Pflegeleistungen völlig unabhängig hiervon. Die Pflege eines verstorbenen Erblassers wird aufgrund der Modernisierungen wesentlich besser anerkannt. Aufgrund von Pflegeleistungen erhalten die eine sehr verdiente bessere Besteuerung beim Erben. In Zukunft dient die bei öffentlichen Pflegedienstleistungen übliche Vergütung als Grundlage für die Berechnung. Die Pflegeleistungssumme wird zunächst aus der Erbmasse herausgerechnet und gemeinsam mit den Steuervorteilen ist die ein Anerkennung, die längst überfällig war statt der vorherigen Nichtbeachtung in der Gesetzgebung.
Wenn man sämtliche Vergünstigungen und Änderungen des neuen Erbrechts auf einen Nenner bringen will, sind schon einige Regelungen modern und sachgerechter gestaltet. Im Großen und Ganzen besteht jedoch immer noch einiger Modernisierungsbedarf in der Erbrechtsgesetzgebung. Auch das Pflichtteilsrecht mit seinen teilweise widersprüchlichen Regelungen gehört noch auf den Prüfstand.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es für die Erblasser eine wichtige Sache ist, sich mit den Erben und Vererben auseinanderzusetzen und wenn man dies tut wird vor allem ganz klar, dass es gut ist ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen.