Erbschaftssteuer beim Immobilien erben
Die Erbschaftssteuer für ein Haus ist vielen Erben ein Dorn im Auge, denn so müssen sie einen Teil ihrer Erbschaft an den Fiskus abtreten. Nichtsdestotrotz führt kein Weg an der Erbschaftssteuer vorbei, schließlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Steuerpflicht auf Erbschaften. Dies bedeutet aber keineswegs, dass jeder Erbe automatisch zur Kasse gebeten wird. Der Gesetzgeber sieht diesbezüglich natürlich gewisse Erbschaftssteuer Freibeträge vor, deren Höhe in erster Linie von der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen dem verstorbenen Erblasser und dem betreffenden Erben abhängt. Nur falls die Erbschaft über dem jeweilig geltenden Freibetrag liegt, ist die Zahlung von Erbschaftssteuer erforderlich. Die Steuerhöhe bemisst sich auch nur nach diesem übersteigenden Betrag.
Für die Erbschaft von Immobilien gelten allerdings seit der neuen Erbschaftssteuerreform einige Ausnahmen für die nahen Verwandten des Erblassers. Erbschaftssteuer wird im Übrigen auch für lebzeitige Schenkungen einer Immobilie fällig.
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Erbschaftssteuer und Immobilien
Grundsätzlich macht es für die Erbschaftssteuer keinen Unterschied, ob das geerbte Vermögen aus Bargeld oder Sachwerten besteht. Immobilien bilden hier eine Ausnahme, da für diese gewisse Ausnahmeregelungen gelten, die mitunter dazu führen, dass trotz des hohen Wertes keine Erbschaftssteuer fällig wird. Diese Sonderbedingungen gelten jedoch nur für das selbstgenutzte Familienheim, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, und können folglich nicht pauschal für sämtliche Immobilien in Anspruch genommen werden. Manche Familienmitglieder können also Immobilien erben mit Steuervorteil.
Familienmitglieder Erben Immobilie steuerfrei?
Falls der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner in der betreffenden Immobilie wohnen bleibt, ist dies steuerfrei. Für den Fiskus spielt es in einem solchen Fall keine Rolle, wie groß die Immobilie ist und welchen Wert sie hat. Bedingung für diese Steuerfreiheit ist es allerdings, dass der überlebende Partner für mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleibt und diese währenddessen nicht veräußert. Eine Vermietung innerhalb dieser 10-Jahres-Frist hat ebenfalls zur Folge, dass die Steuerfreiheit verfällt und rückwirkend Erbschaftssteuer für die entsprechende Immobilie fällig wird.
Die Kinder des Erblassers haben ein starkes gesetzliches Erbrecht. Deshalb können auch sie dessen Immobilie unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei erben und müssen hierbei somit keine Erbschaftssteuer fürchten. In einem solchen Fall gilt ebenfalls die 10-Jahres-Frist, sodass Kinder nur dann von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn sie für mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleiben. Anders als bei überlebenden Partnern spielt bei den erbenden Kindern auch die Wohnfläche eine tragende Rolle. So darf die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen, selbst wenn mehrere Kinder in das Haus einziehen. So sind lediglich 200 Quadratmeter steuerfrei, was zur Folge hat, dass für Flächen, die darüber hinaus gehen, dann trotzdem Erbschaftssteuer anfällt.