Schlammschlacht um das Haus bei der Scheidung

In den meisten Fällen werden beide Ehepartner bei einem Hauserwert zu 50 % als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Steht eine Scheidung an, wird oft erbittert gestritten, wem was zusteht. Der Rosenkrieg um das gemeinsam angeschaffte einstige Eigenheim beginnt. Es gibt hierfür auch keine konkrete gesetzliche Vorlage. Auch ein Vorkaufsrecht der zu trennenden Ehepartner hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Jeder Partner kann zwar bei einer möglichen Versteigerung oder einem Verkauf mit bieten, doch einen Vorrang vor Dritten hat er nicht.

Welche Lösungen gibt es für die Hausteilung bei einer Scheidung?

Zumeist ist das ausgesprochen schwierig, da es sich um Einfamilienhäuser handelt. Falls die Immobilie groß genug wäre, könnte man sie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen. Nach der Teilungserklärung könnte der einzelne Partner als alleiniger Eigentümer der jeweiligen Wohnung im Grundbuch verändert werden. Die Wohnungen selbst zu bewohnen ist allerdings keine gute Idee, denn falls Kinder da sind wäre ein weiterer Streitpunkt um die Kinder vorprogrammiert. Die einzelne Wohnung könnte auch vermietet oder eben zum Verkauf gebracht werden. Diese Ideallösung wäre auch nur für Trennungen geeignet, die sich friedlich vollziehen. Die Regel sieht jedoch leider ganz anders aus. Auch ein Verkauf des Immobilienanteils an einen der Beiden wäre eine Option. Hierbei müssen sich die Trennungspartner einigen (das ist schon mal schwierig) und die Liquidität fehlt auch häufig, um den anderen entsprechen auszubezahlen.

Der Streit geht los und wer soll ausziehen? Die in glücklichen Zeiten angeschaffte Immobilie ist neben dem Streit um die Kinder ein großes Dilemma bei einer Scheidung.

Viele Fragen sind zudem zu bewältigen:

  • Wer bleibt wohnen im gemeinsamen Haus?
  • Welcher der beiden Partner ist in der Lage, die Verpflichtungen weiterhin zu bezahlen?
  • Wer bekommt das elterliche Sorgerecht für die Kinder?
  • Muss das Testament geändert werden?
  • Wie verhält sich das mit Scheidung und Erbe?
  • Was geschieht mit dem Wohnrecht bei einer Scheidung?

Dies sind sicherlich nur einige Themen, doch ohne eine Einigung landet das Ganze sicherlich in teuren und unübersichtlichen Streitigkeiten. Die Richter im Scheidungsverfahren regeln lediglich Fragen wie den Zugewinn- und den Finanz – Ausgleich von Vorteilen bei der Vermögensteilung. Das Immobilieneigentum zu verteilen ist Sache der beiden Partner. Ein gemeinsames Grundstück gehört immer den im Grundbuch eingetragenen Personen.

Was geschieht, wenn keine Einigung möglich ist?

Die vielleicht beste Lösung wäre, eine saubere Trennung mit einem Hausverkauf. Man sollte hierbei darauf achten, dass der Käufer die Scheidung nicht erahnt sonst drückt dieser ganz erheblich den Preis. Wenn auch diese Variante nicht mehr möglich ist bleibt als Letztes nur noch die Teilungsversteigerung. Dass dies die finanziell schlechteste Lösung ist liegt auf der Hand. Bei Versteigerungen wird in der Regel nur ein Kaufpreis in der Höhe von 60 Prozent des üblichen Marktwertes erzielt.

Was kann man tun, um im Vorfeld den Rosenkrieg zu vermeiden?

Viele Ehepaare schließen zu Beginn einen Ehe- und Erbvertrag. Hierin können viele Dinge im Guten festgelegt werden, die dann im Falle einer Scheidung angewendet werden können. Für viele Ehepaare ist es abstrakt schon bei der Eheschließung an eine Scheidung zu denken, doch das wäre sehr vernünftig. Auch beim Erwerb einer Immobilie könnte hierzu etwas festgelegt werden. Solche Vereinbarungen wie auch Eheverträge sind immer noch eher die Ausnahme.

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