Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste
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Pflegeheime
Pflegeheime nehmen Menschen jedes Alters bei chronischen Krankheiten oder einer Schwerstbehinderung auf. Zumeist ist die Abhängigkeit bei der Versorgung der Pflegebedürftigen vom Personal sehr hoch. Die Versorgung der Pflegeheimbewohner benötigen eine Tag- und Nachtversorgung, weshalb auch eine Nachtwache gewährleistet sein muss. Diese Kriterien unterscheiden sich in der Leistung gegenüber den Wohnheimen oder dem betreuten Wohnen, welche hauptsächlich eine soziale Integration behinderter Menschen in den Vordergrund stellen. Neben der andauernden Unterbringung bieten verschiedene Pflegeheime auch zeitlich befristet eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an.
Immer wieder wird in den letzten Jahren über Pflegemissstände durch Patientenschutzorganisationen diskutiert, doch der Pflege-TÜV belegt, Pflegeheime sind besser als ihr Ruf. Kontrollen werden durchgeführt durch die Heimaufsicht und den MDK der Krankenversicherungen. Da dies zumeist angemeldete Kontrollen sind kann es natürlich im Graubereich trotzdem zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Negativschlagzeilen kommen. Häufig passiert dies auch durch Überforderung des Pflegepersonals. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung des vorgeschriebenen Personalschlüssels auch elementar wichtig.
Betreuungskräfte der Pflegeheime nach Personalschlüssel
Der Medizinische Dienst stellt in Deutschland die Pflegestufe fest. Aufgrund der Pflegestufen von pflegebedürftigen Bewohnern der Pflegeheime müssen diese ausgebildete Pflegekräfte einstellen.
Personalrichtwerte für Pflegeheime werden aufgrund folgender Kriterien aufgestellt:
- Pflegestufe I
- Pflegestufe II
- Pflegestufe III
- Höherer Pflegepersonalbedarf bei Demenz
- Verwaltung und hauswirtschaftliche Unterstützung
Für Bewohner und Angehörige ist es wichtig, dass ausreichend Personal zur Pflege zur Verfügung steht denn dementsprechend angenehmer und entspannter können die Menschen betreut werden.
Alte Menschen werden zumeist durch Altenpflegeheime betreut
In diesen voll- oder teilstationären Einrichtungen werden Bewohner durch professionelle Pflegekräfte sowie Altenpflegerinnen oder Altenpfleger betreut. Die Heimträger müssen dafür Sorge tragen, dass ausreichendes Fachpersonal zur Verfügung steht und diese auch eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Kranken- und Altenpflege haben. Es ist wichtig, dass vor allem im Bett liegende Patienten gut versorgt werden um so Druckgeschwüre oder einen Dekubitus zu vermeiden.
Pflegeheime nach Städten sortiert
Mehrgenerationenhaus
Da die großen Familienverbände oder Großfamilien früherer Zeiten aufgrund von Lebens- und Arbeitssituationen auseinanderbrechen setzen die Menschen wieder vermehrt auf Haus- oder Wohngemeinschaften. Das Mehrgenerationenhaus ist eine Zweckgemeinschaft um eine neue Form des Zusammenlebens generationenübergreifend zu gestalten. Wegen der abgeschlossenen Wohnungen der Parteien im Mehrgenerationenhaus unterscheidet sich diese Wohnform von der allgemein bekannten Wohngemeinschaft.
Offener Versammlungspunkt oder Pflege und Miterziehung?
Die meisten Mehrgenerationenhäuser bieten separate Wohnungen, sodass jeder nach seiner Wahl eigene Räume und Privatsphäre bewahren kann. Daneben gibt es häufig allgemeine Räume oder Treffpunkte wie:
- Sauna
- Gemeinschaftsküche
- Hobbyräume (Ateliers, Bastelräume usw.)
- Gästezimmer oder –Wohnungen
- Wohnraum als Treffpunkt
- Gartenflächen
Welche Leistung wird in diesem Wohnmodell häufig ausgeschlossen?
Wer von einem Mehrgenerationenhaus eine professionelle Altenpflege erwartet liegt prinzipiell falsch. Die körperlichen Pflegeleistungen können zumeist in diesem Wohnmodell nicht geleistet werden. Ebenso wird die Kindererziehung und eine regelmäßige Betreuung wie in einer Kinderkrippe zumeist ausgeschlossen. Jedoch kann auch eine 24-Stunden-Betreuung sowohl der Kinder als auch der Alten als freiwillige Leistung vereinbart werden. Dies ist zumeist schon zeitlich nicht machbar und deswegen vermutlich selten bis gar nicht anzutreffen. Träger dieser Wohnprojekte sind häufig die Kommunen, Kirchengemeinden oder Soziale Vereins- oder Sozialverbände. Auch das Bundesfamilienministerium initiierte ein Aktionsprogramm im Jahr 2006. Grundlegende Bedingung, um im Aktionsprogramm des Bundes berücksichtigt zu werden, ist die Kinderbetreuung sowie ein Café für alle Bewohner.
Ein gutes Miteinander im Mehrgenerationenhaus
Im Mehrgenerationenhaus steht häufig das Miteinander und Füreinander im Mittelpunkt. Verschiedene Generationen aus nicht verwandten Personen tun sich zusammen, und setzen dabei auf Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung. Zumeist gibt es gemeinsame Aktivitäten, Treffpunkte oder auch gegenseitige Dienstleistungen. Ältere engagieren sich als Leihoma und Leihopa und dafür setzen sich die jüngeren bei der Mitversorgung der Älteren zum Einkaufen oder für andere Unterstützungen ein.
Ein wirtschaftlicher Zusammenschluss oder ein gemeinsamer Lebensunterhalt steht bei der Gründung des Mehrgenerationenhauses zumeist nicht im Vordergrund wäre aber je nach Vereinbarung der Gruppe auch möglich. Dies sollte schon in der Planungsphase festgesetzt werden, damit später keine Missverständnisse oder Generationenkonflikte entstehen.
Mehrgenerationenhäuser nach Städten sortiert:
Betreutes Wohnen
Im betreuten Wohnen werden Menschen ganz unterschiedlicher Hilfsausprägungen durch Betreuung versorgt. Nicht nur Ältere und Behinderte, sondern auch junge Menschen mit psychischen und weiteren hilfebedürftigen Erkrankungen werden hier angeleitet und in der Selbständigkeit unterstützt. Die Zertifizierung von Unternehmen der TÜV Rheinland Group, bei verschiedenen Projekten, wurden auch in diesem Bereich in den letzten Jahren angehoben.
Verschiedene Wohnformen sind hier im Angebot. Zum einen gibt es ambulant betreutes Wohnen und betreutes Wohnen für Senioren. Von Hilfestellungen im Alltag bis hin zum umfangreichen Servicevertrag ist hierbei jede Unterstützung als Wahlleistung möglich.
Wer leistet Betreuung im betreuten Wohnen?
Die autonome Lebensweise ist zumeist durch ausgeprägte Hilfestellungen das Ziel dieser Wohnform. Zumeist wird betreutes Wohnen nicht ergänzt durch eine Vormundschaft oder rechtliche Betreuung der Bewohner. Der Betreuungsbedarf kann von wenigen Stunden bis hin zu einer deutlich größeren Hilfestellung reichen. Vielfach sind hierbei kooperierende Dienstleister im Einsatz.
Diese Helfer unterstützen zielgerecht ein betreutes Wohnen:
- Ausgebildete Sozialarbeiter / Sozialbeistände
- Psychologe – meistern von Konflikten
- Erzieher – lebenspraktische Unterweisung
- Therapeuten zur psychischen und körperlichen Unterstützung
- Fachkräfte in der Pflege zur Übernahme von Pflegeaufgaben
Betreutes Wohnen ist nicht mit den üblichen Heimen gleichzusetzen und deshalb unterliegt die Umsetzung auch nicht den Heimgesetzen. Aufgrund dessen haben die Länder in neu dargelegten Landesheim- oder Landeseinrichtungs-Gesetzen hierzu Bestimmungen aufgenommen. Auch im SGB IX (Sozialrecht) existieren zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in § 55 Abs. 2 Nr. 6 hierzu Sozialleistungen und Eingliederungshilfen. Dies gilt allerdings nicht für das betreute Wohnen älterer Menschen. Für diesen Personenkreis ist die Leistung Privatsache. Das Zusammenleben gestaltet sich nach dem Grad der Betreuungserfordernisse seiner Bewohner.
Welche Kosten entstehen durch betreutes Wohnen?
Die Kosten übernehmen, zumindest für eine Grundbetreuung, die Sozialhilfeträger. Diese können sich von 500 bis 1.000 € monatlich bei der halbstationären Betreuung spannen und bei intensiver betreuten Formen, welche als stationär bezeichnet werden auch darüber liegen. Es liegt auf der Hand, dass hier Unterschiede bestehen ob eine leichte Anleitung oder eine 24-Stunden Betreuung erforderlich ist. Neben der häufig üblichen Betreuungspauschale fallen auch die Kaltmiete an und die Betriebskosten. Hierzu ist es möglich auch die Grundsicherung, ein Wohngeld und einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen bei Bedürftigkeit.
Betreutes Wohnen nach Städten sortiert
Pflegedienst
Nachdem Deutschland sich inzwischen zu einer alternden Gesellschaft entwickelt, rückt die Bedeutung von Pflegedienstleistungen immer stärker in den Fokus der Gesellschaft. In allen großen Städten Deutschlands etablieren sich Einrichtungen zum Pflegedienst, sowohl in der Kurzzeit- als auch in der Hauskranken- und stationären Pflege. Diese werden von Sozialstationen in öffentlicher Trägerschaft oder zum Großteil lt. Gesundheits- berichterstattung des Bundes auch in privater Hand.
Was leistet ein Pflegedienst?
Ein Grundsatz beim Pflegedienst lautet: Wir erhalten das selbständige und selbstbestimmte Leben so lange wie eben möglich. Durch viele häusliche Unterstützungen werden Angehörige entlastet. Auch ein allein lebender Pflegebedürftiger kann hierdurch lange zu Hause bleiben, was bekanntlich die Mehrzahl wünscht.
Auch die Krankenkassen begrüßen den Einsatz des Pflegedienstes, hierdurch wird eine Heimunterbringung herausgezögert oder vermieden. In der vertrauten Umgebung hilft der Pflegedienst und stellt verschiedene Angebote zur Verfügung.
Leistungsunterscheidung in der Pflege
Der medizinische Dienst prüft auf Antrag die Pflegebedürftigkeit und unterscheidet hierbei zwischen Grundpflege und Behandlungspflege.
Grundpflege:
- Anleitung zur Grundpflege
- Körperhygiene (duschen, waschen, kämmen, rasieren, Zähne pflegen)
- Hilfe und Feststellung zu nachlassender Kommunikation (schlecht hören oder sprechen)
- Mobilitätshilfen (An- und Ausziehen, Gehen und Stehen, Treppen)
- Nahrungsaufnahme (mundgerechte Zubereitung, weiche Speisen)
Behandlungspflege:
- Anleitung zur Behandlungspflege
- Bei Diabetes die Blutzuckermessung
- Injektionen und Medikamentengabe
- Anlegen und Verbandswechseln
- Kompressionsstrümpfe anlegen bei Venenbeschwerden usw.
Zusätzlich leistet der Pflegedienst die Beratung von Patienten und deren Angehörigen. Aufgrund der Feststellung zur Pflegestufe ist dies ohnehin im halbjährlichen Rhythmus erforderlich. Sinnvoll sind diese Beratungen allemal, da sie auch Auskünfte zum Hilfsmittelverleih und weitere Unterweisungen bei der Pflege von hilfsbedürftigen Menschen geben.
Wer nimmt den ambulanten Pflegedienst in Anspruch?
Auskünfte und Beratung anhand jeder individuellen Situation
- Chronisch und kurzzeitig Kranke
- Behinderte, Schwerbehinderte
- Alte und junge Pflegebedürftige
- Aufgrund eines ärztlichen Rezeptes
Der Pflegedienst leistet für Pflegebedürftige die regelmäßige Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter und verrechnet diese unabhängig von der Pflegekasse mit den gleichen Preisen auch als Privatleistung.
Pflegedienste nach Städten sortiert:
Pflegeeinrichtungen
Wer lernen muss mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung zu leben benötigt früher oder später eine professionelle Gesundheitsversorgung. Verschiedene Informationsstellen und Verbände stellen Übersichten zur Verfügung, damit jeder Pflegebedürftige und deren Angehörige Pflegeeinrichtungen in der unmittelbaren Umgebung finden kann. Neben den Städten und Gemeinden bietet auch der Pflegewicki Anfangsinformationen.
Pflegeeinrichtungen helfen beim Antrag zur Pflegestufe
Bei Anträgen zu Behörden, Beratung und Unterstützung zu Kuren kann man auf die diversen Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen zählen. Bevor die Pflegeeinrichtungen tätig werden sollten Sie nämlich bei der Krankenkasse eine Pflegestufe beantragen, da diese Hilfe leistet bei der finanziellen Belastung der Grundversorgung. Nach einem Hausbesuch des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) erhalten Sie die Einstufung in die Pflegestufe oder eine Ablehnung zu ihrem Antrag.
Hinweis: Lassen Sie sich diese Mitteilung bzw. Bewertung des MDK zuschicken. Falls Sie einen Einspruch formulieren müssen ist diese Information wertvoll.
Wichtige Hilfen der Pflegeeinrichtungen:
- Beratung zur Pflegeversicherung
- Hausnotruf
- Besuchsdienst und Bewegungsprogramme
- Betreutes Wohnen und Reisen und weitere Freizeitangebote
- Betreuung bei Demenz
- Hauswirtschaftliche Hilfen, Einkaufsservice
- Vielfältige Entlastung für Pflegende
- Fahrdienst und Flugdienst
Tipp: Die Selbsthilfeorganisationen bieten für viele Krankheitsbilder zusätzliche Hilfe, denn Betroffene kommunizieren auf Augenhöhe. Diese finden Sie beispielsweise unter Berlin.de im Internet.
Pflegeeinrichtungen nach Städten sortiert:
Seniorenbetreuung
Seniorenbetreuung und Seniorenbegleitung findet in Deutschland in vielfältiger Weise statt. Diese Unterstützung ist sowohl für aktive wie auch für pflegebedürftige Senioren möglich. Seniorenbetreuung kann je nach Bedarf stationär, teilstationär oder auch ambulant stundenweise geleistet werden.
Vielfältige Angebote in der Seniorenbetreuung
Um der Vereinsamung im Alter vorbeugend entgegenzuwirken werden in einer alternden Gesellschaft die Angebote zur Seniorenbetreuung immer wichtiger. In der Vergangenheit haben vor allem die Anbieter der diversen Kaffeefahrten dieses Feld besetzt und die alten Menschen hierbei kräftig zur Kasse gebeten mit ihren angeblichen „Schnäppchen“. Zwischenzeitlich bieten die Sozialträger und auch seriöse private Anbieter Unterhaltung, Seniorenbetreuung und Kurse an.
Tipp: Vielfach hilft ein Blick in die regionalen Zeitungen oder in die offizielle Website Ihrer Heimatstadt oder – gemeinde. Auch die großen Sozialverbände wie beispielsweise das DRK, VdK oder der ASB bieten umfangreiche Beratungen und Hilfestellungen.
Die Palette der Seniorenbetreuung umfasst:
- Netzwerke von Tages- und Begegnungsstätten
- Tagespflege / Kurzzeitpflege
- Wohngemeinschaften für Behinderte
- Betreutes Senioren-Wohnen
- Seniorenclubs, Seniorentreffs, Seniorenhilfe
- Kursangebote (Seniorenschwimmen und weitere Gesundheitskurse)
- Essen auf Rädern
- Besuchsdienste (häufig ehrenamtlich)
- Suchtberatung und Hilfen für Suchtkranke (auch vorbeugend)
- Hospize
Preiswerte und exklusive Gestaltungen in der Seniorenbetreuung
Falls die Betreuung rund-um-die Uhr und nicht nur stundenweise stattfinden muss, kann dies ganz schnell ins Geld gehen. Immer häufiger finden sich deshalb Pflegehaushalte und polnische Pflegekräfte da diese, vielfach ebenfalls qualifizierten Leistungen, noch bezahlbar sind.
Ebenfalls in aller Munde ist das betreute Wohnen, hierbei müssen die Senioren zwar ihren Wohnsitz ändern, behalten jedoch zumeist die Autonomie und Selbständigkeit in einer solchen Wohngruppe. Neben der Miete und den Nebenkosten bezahlt man für betreutes Wohnen zusätzlich nach der mehr oder weniger umfangreichen Ausgestaltung der Betreuungsleistungen.
Der Wohnpark oder Wohnstift ist im Prinzip nur ein Angebot für gut betuchte, denn die Pflegekasse zahlt nur die sogenannte Grundversorgung, den Rest muss man selbst aufbringen und eine solche Unterbringung schlägt häufig mal mit 4.000 – 5.000 € und mehr im Monat zu Buche.
Seniorenbetreuungen nach Städten sortiert: