Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares ohne Kinder
Inhalte auf dieser Seite
- 1 Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
- 1.1 Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares ohne Kinder
- 1.2 Möchten Sie einen Widerruf einfügen?
- 1.3 Haben Sie mehrere Erben, dann könnten Sie im Muster einen Testamentsvollstrecker einsetzen
- 1.4 Möchten Sie, dass einer der Verwandten vorweg erbt und der andere danach?
- 1.5 Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer
- 1.6 Möchten Sie einen Verwandten enterben?
- 1.7 Möchten Sie einen Sicherheitszusatz?
- 1.8 Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament eintragen?
- 1.9 Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz genau bestimmte Vermögensgegenstände zu kommen lassen?
- 1.10 Wie ordnen Sie ein Vermächtnis an?
- 2 Warum ist ein Testament vor allem für kinderlose Paare so wichtig?
- 3 Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten?
- 4 Was geschieht mit dem Erbe bei kinderlosen Paaren?
- 5 Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares ohne Kinder
Nach der gesetzlichen Erbfolge muss der überlebende Ehepartner mit den Verwandten des Verstorbenen das Erbe teilen und das würde bedeuten mit ihnen eine Erbengemeinschaft einzugehen. Deshalb macht es auch hier Sinn ein Testament zu schreiben*. In dieser Muster Vorlage ist vorgesehen, dass einer der Beiden das Testament schreibt und der andere bestätigt und unterschreibt.
Unser Testament
Wir bestimmen uns auf Gegenseitigkeit als Alleinerben.
Ort, Datum
Unterschrift 1. Ehegatte
Dies ist genauso auch mein Wille
Ort, Datum
Unterschrift 2. Ehegatte
*Zu beachten ist, dass auch durch die gegenseitige Alleinerbenstellung die Pflichtteilsrechte der Eltern des/der Erblassers/Erblasserin zwar enterbt wurden, jedoch nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen sind (Rechtsgrundlage: §§ 1922ff. BGB). Der Pflichtteil steht ihnen trotzdem noch zu und damit muss der Überlebende rechnen.
Möchten Sie einen Widerruf einfügen?
Haben Sie mehrere Erben, dann könnten Sie im Muster einen Testamentsvollstrecker einsetzen
Möchten Sie, dass einer der Verwandten vorweg erbt und der andere danach?
Im Berliner Testament wird in dem meisten Fällen der Ehepartner Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt, da der Zweck die gegenseitige Versorgung ist.
Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer
Erblasser können jeden Menschen als Ersatzerben benennen. Die Ersatzerbenbenennung in unserem Muster ist übereinstimmend mit der gesetzlichen Erbfolge, doch die Erbanteile sind unterschiedlich hoch.
Möchten Sie einen Verwandten enterben?
Möchten Sie einen Sicherheitszusatz?
Die Salvatorische Klausel wird als Sicherheitszusatz eingebaut, damit nicht das ganze Testament, sondern nur eine einzige eventuell unwirksame Anordnung hinfällig ist:
Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament eintragen?
Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz genau bestimmte Vermögensgegenstände zu kommen lassen?
Dann könnten Sie die Teilungsanordnung in dieser Form einfügen:
Sie könnten auch bestimmen, dass die Wertanteile untereinander aufgerechnet werden müssen, doch dies könnte zu größeren Streitigkeiten führen unter den Erben, denn unter Umständen würde auch ein Wertgutachten zur Ausgleichsbestimmung verlangt werden, was unnötig Kosten verursacht.
Wie ordnen Sie ein Vermächtnis an?
Wenn Sie einem Menschen, der nicht Ihr Erbe wird einen bestimmten Gegenstand zuwenden möchten:
Die vermachten Gegenstände gehen im Erbfall zunächst auf die Erben über und diese sind aufgrund Ihrer Anordnung verpflichtet den Vermächtnisnehmern diese genau bezeichneten Gegenstände auszuhändigen.
Warum ist ein Testament vor allem für kinderlose Paare so wichtig?
Insbesondere für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ohne Kinder ist die Errichtung eines Testaments sehr sinnvoll. Da es keine direkten Nachkommen gibt, kann sich die Suche nach den gesetzlichen Erben teils kompliziert gestalten.
Außerdem entsprechen die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend den persönlichen Vorstellungen. Man ist also gut beraten, vorzusorgen, indem man ein gemeinschaftliches Testament errichtet.
Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten?
Grundsätzlich ist die Errichtung eines Testaments eine sehr persönliche Angelegenheit, doch es besteht auch die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dabei geht es darum, sich gegenseitig abzusichern und zudem festzulegen, was nach dem Tod beider Erblasser mit dem Nachlass geschehen soll. Häufig geht es auch darum, die Kinder aus dem ersten Erbfall auszuschließen und erst nach dem Ableben des zweiten Partners am Erbe zu beteiligen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein gemeinschaftliches Testament nur für Elternpaare gedacht ist, denn dem ist nicht so. Die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments besteht für Ehegatten gemäß § 2265 BGB sowie für eingetragene Lebenspartner gemäß § 10 LPartG. Paare, die weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können dahingegen kein gemeinschaftliches Testament errichten.
Was geschieht mit dem Erbe bei kinderlosen Paaren?
Kinderlose Ehepaare sollten wissen, dass ihr Vermögen im Erbfall zunächst an den längerlebenden Ehegatten fällt. Verstirbt auch dieser, werden weiter entfernte Verwandte zu Erben. Es kommt allerdings auch vor, dass es keine gesetzlichen Erben gibt.
In einem solchen Fall erbt ohne Testament das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Ansonsten wird der Bund zum Erben. Geregelt ist dieses gesetzliche Erbrecht des Staates in § 1936 BGB.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Kinderlose Paare haben vor allem einander und möchten daher natürlich füreinander vorsorgen. Ein gemeinschaftliches Testament erweist sich dann als ideale Wahl, wobei in diesem Zusammenhang auch einiges zu beachten ist. Vor allem diejenigen, die keine Kinder haben, müssen sehr achtsam sein und sollten vorausschauend planen.
Damit dies gelingt, finden sich im Folgenden zwei Tipps aus der Erbrecht-Heute.de-Redaktion.
Sprechen Sie miteinander und denken Sie über geeignete Schlusserben nach!
Für Eltern steht in der Regel fest, dass sie ihr Vermögen an die Kinder vererben. Dies ist ohnehin schon in der gesetzlichen Erbfolge geregelt, aber durch ein gemeinschaftliches Testament kann man zunächst den Partner absichern und später die Kinder am Nachlass beteiligen. Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner ohne Kinder sollten dahingegen miteinander sprechen und überlegen, ob es Personen aus ihrem Umfeld gibt, die sie als Schlusserben einsetzen möchten. Hier sollte bei den beiden Testatoren natürlich absolute Einigkeit bestehen.
Bedenken Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament!
Kinderlose Ehepaare und Lebenspartner, die sich auf keine Schlusserben einigen können oder über ihren Tod hinaus Gutes bewirken möchten, sollten darüber nachdenken, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken und so ihren Nachlass zu spenden. Auf diese Art und Weise kann man zunächst den geliebten Partner absichern und zugleich gemeinsam etwas Gutes tun.