Brauchen Sie eine Vollmacht im Alter?
Die Altersvorsorge ist auch für viele jüngere Menschen bereits ein großes Thema, denn wer im Alter gut versorgt sein will, muss sich schon frühzeitig hierum kümmern. In der Regel denkt man im Zuge dessen vorrangig an die finanziellen Aspekte, sodass sich private Rentenversicherungen enormer Beliebtheit erfreuen. Dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht und man sich als Rentner mitunter massiv einschränken muss, ist eine der zentralen Ängste, die privaten Rentenversicherungen zu ihrer Popularität verhelfen.
Wer sich mit der Vorsorge fürs Alter befasst, sollte aber nicht nur ans Geld denken, sondern auch die gesundheitlichen Folgen des Alterns berücksichtigen. Ob eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein allgemeiner Kräfteverfall, es kann viele Gründe dafür geben, dass man im Alter nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu bewältigen. Ist dies der Fall, ist man auf fremde Hilfe angewiesen und so anderen Menschen mitunter hilflos ausgeliefert.
Mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen
Allein die Vorstellung, kein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben mehr führen zu können, ist äußerst beängstigend. Wenn dann auch noch eine dritte Person gegen den eigenen Willen als gesetzlicher Vertreter bestimmt wird, ist das Dilemma perfekt. Indem man entsprechende Vorsorgevollmachten zur Vorsorge im Alter, sprich eine Vorsorge- oder Patientenvollmacht, erstellt, kann man einer solchen Situation vorbeugen und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit, frühzeitig im Vorfeld eine andere Person zu bestimmen, die im Falle eines Falles zum Bevollmächtigten wird und so gewisse Aufgaben als Vertreter des Vollmachtgebers in dessen Namen erledigt. Dieser Fall tritt aber selbstverständlich nur dann ein, wenn der Vollmachtgeber nicht entscheidungsfähig ist. Solange der Verfasser einer Vorsorgevollmacht dazu in der Lage ist, selbständig zu entscheiden, ist die Vollmacht praktisch ohne Belang, da der Bevollmächtigte zu diesem Zeitpunkt keinerlei Entscheidungsgewalt hat.
Viele Menschen haben Angst, dass die Erstellung einer Vorsorgevollmacht einer Entmündigung gleichkommt und nehmen daher Abstand
Es besteht jedoch keinerlei Anlass zur Sorge, denn nur wenn der Vollmachtgeber nicht entscheidungsfähig sein sollte, kann der Bevollmächtigte als gesetzlicher Vertreter auftreten. Folglich geht eine solche Vollmacht keineswegs mit einem Risiko einher, sondern bedeutet ein Maximum an Sicherheit. Schließlich ist ein gesetzlicher Vertreter im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit ohnehin erforderlich, um das Wohlergehen des Betroffenen sicherzustellen. Hat dieser mit einer Vorsorgevollmacht selbst entsprechende Vorkehrungen getroffen, übernimmt eine enge Vertrauensperson die gesetzliche Vertretung, was in der Regel sehr beruhigend ist.