Schiedsspruch

Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten können in nahezu jedem Bereich auftreten und sind ein natürlicher Bestandteil des Lebens. Jeder Mensch hat seinen eigenen Standpunkt und vertritt in erster Linie seine eigenen Interessen, so dass es durchaus zu Konflikten kommen kann. Insbesondere in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Wahrscheinlichkeit für Meinungsverschiedenheiten recht groß. Zunächst ist in diesem Zusammenhang dann Kompromissbereitschaft gefragt. Die beteiligten Personen sollten aufeinander zugehen, sich in die Lage ihres Gegenübers hineinversetzen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung des Problems erarbeiten. Häufig jedoch ist ein Schlichtungsverfahren notwendig, um den festgezurrten Knoten zu lösen.

Meinungsunterschiede glätten durch den Schiedsspruch

In der Theorie erscheint eine solche Vorgehensweise überaus simpel und somit leicht durchführbar, aber in der Realität sieht dies oftmals vollkommen anders aus. Sind die Standpunkte zu verschieden oder die Fronten derartig verhärtet, dass kein Kompromiss denkbar ist, scheint eine Einigung unmöglich. Ist dies der Fall, werden häufig die Gerichte bemüht, um den betreffenden Streit aus der Welt zu schaffen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Ein Gerichtsverfahren ist allerdings kostenintensiv und langwierig und die Kosten eines solchen Erbrechtsprozesses haben schon manches Vermögen zum Schmelzen gebracht. Zudem stehen die hieran beteiligten Personen unter einem enormen Druck, welcher durch die Trauersituation noch verschärft wird.

In vielen Streitfällen ist es durchaus sinnvoll, rechtzeitig eine außenstehende und unparteiische Person hinzuzuziehen. Um einen Richter muss es sich hierbei allerdings nicht zwingend handeln. Als Alternative bietet sich häufig ein Schiedsverfahren oder eine Mediation an. Im Zuge dessen werden die Streitparteien angehört und im besten Falle auch eine gute Streitkultur entwickelt. Das private Schiedsgericht urteilt dann in Form eines Schiedsspruchs. Der wesentliche Vorteil eines solchen Schiedsverfahrens besteht darin, dass dieses im Gegensatz zu einem klassischen Gerichtsverfahren deutlich rascher abläuft. Zudem kann die finanzielle Last durch ein derartiges Verfahren reduziert werden. Ein weiterer Pluspunkt ist die Tatsache, dass ein Schiedsverfahren üblicherweise nicht öffentlich ist. Vor allem in sensiblen Bereichen, zu denen auch das Erbrecht gehört, bevorzugen die Beteiligten eine diskrete Vorgehensweise.

Erbsachen vor dem Schiedsgericht

Die deutsche Rechtsprechung regelt das Erbrecht ausführlich im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches und bietet für praktisch jede Eventualität relevante Regelungen und Gesetzes. Unabhängig davon, ob der verstorbene Erblasser mit einer Verfügung von Todes wegen für den eigenen Erbfall vorgesorgt oder mehr oder weniger bewusst auf eine lebzeitige Nachlassvorsorge verzichtet hat, finden sich die juristischen Rahmenbedingungen fürs Erbrecht im Fünften Buch des BGB. Folglich existiert in Deutschland eine umfassende Gesetzesgrundlage für erbrechtliche Angelegenheiten.

Erbstreitigkeiten treten trotz der ausführlichen Gesetzgebung in Sachen Erbrecht leider immer wieder auf und dann werden nicht selten Schiedsgerichte tätig, um dies zu einer gütlichen Einigung zu führen. Hat der verstorbene Erblasser ein Testament hinterlassen, wird dieses mitunter angefochten. Die nächsten Angehörigen fühlen sich durch die letztwillige Verfügung in einigen Fällen benachteiligt und wollen etwaige Pflichtteilsansprüche geltend machen. Auch was die Erbauseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft betrifft, existiert ein recht hohes Konfliktpotential. Gerichtliche Auseinandersetzungen erscheinen im Erbrecht daher nahezu vorprogrammiert zu sein, obgleich der deutsche Gesetzgeber das Erbrecht bis ins kleinste Detail regelt und diesbezüglich somit keine großen Spielräume zulässt.

Ein Schiedsverfahren kann sich in der Praxis immer wieder als gute Alternative zu einem Gerichtsverfahren erweisen und die Basis für eine Beilegung des Streits schaffen. Im Mittelpunkt eines Schiedsverfahrens stehen üblicherweise die Beschleunigung und Kostenminimierung. Die streitenden Parteien müssen sich allerdings festlegen, dass sie zur Klärung ihrer Erbstreitigkeiten kein Gericht hinzuziehen. Das Schiedsgericht ist nun die zuständige Instanz und fällt mit dem Schiedsspruch ein verbindliches Urteil.

Ein Schiedsverfahren kann demnach eine geeignete Alternative sein und in Erbstreitigkeiten für die Erbengemeinschaft eine rasche und zumeist auch kostengünstigere Lösung darstellen, sofern eine einvernehmliche Einigung nicht möglich erscheint. Erbstreitigkeiten, Klagen im Bezug auf die Erbauseinandersetzung sowie Pflichtteilsstreitigkeiten können durch einen Schiedsspruch gelöst werden.

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