Gleichzeitiger Tod
Gleichzeitiger Tod zweier Partner ist ein Thema mit dem die meisten Menschen sich nicht gerne befassen. Zum einen kommt den meisten Paaren ein gleichzeitiger Tod schlichtweg unmöglich vor die Wahrscheinlichkeit dafür dass beide Partner gleichzeitig durch einen Unfall den Tod erleiden ist ja auch in der Tat gering. Zum anderen ist dieses Thema für viele zu bedrückend um sich realistisch damit auseinander zu setzen.
Hat ein Paar jedoch Kinder oder andere Verantwortungen sollte das Thema gleichzeitiger Tod durchaus einmal ernsthaft durchdacht werden, damit den Trauernden zusätzlich zu Ihrem Schmerz nicht die ganze Bürde der Neu-Organisation ihres Lebens aufgelastet wird.
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Die Eventualität „Gleichzeitiger Tod“ einplanen
Ein gleichzeitiger Tod eines Paares hinterlässt im Leben der Hinterbliebenen besonders deutliche Lücken. Regeln Sie deshalb Ihre Angelegenheiten so, dass Ihr Willen klar und deutlich zu erkennen ist. Paare, die keine Regelungen für einen gleichzeitigen Tod getroffen haben, überlassen wichtige Entscheidungen dem Staat! Wer das nicht will, muss rechtzeitig aktiv werden.
Das Testament regeln
Gerade in jüngeren Jahren fertigen die meisten Menschen kein Testament an. Wenn doch ein letzter Wille vorliegen sollte, handelt es sich bei Ehegatten häufig um ein gemeinschaftliches Testament, das dem jeweils anderen den Besitz vermacht. Bedenken Sie also auch, was mit Ihrem Besitz im Falle im Fall gleichzeitiger Tod geschehen soll.
Wird minderjährigen Kindern ein großes Vermögen vererbt, sollte überlegt werden, wer das Geld bis zur Volljährigkeit verwaltet.
Vormundschaft der Kinder regeln
Sind minderjährige Kinder vorhanden, ist es natürlich besonders wichtig, sich mit dem Thema gleichzeitiger Tod gewissenhaft auseinander zu setzen. Überlegen Sie sich in Ruhe, wer die Vormundschaft für die Kinder erhalten soll und besprechen Sie das Thema mit denjenigen.