Generalvollmacht
Bei der Generalvollmacht handelt es sich um eine besondere Form der Vollmacht, die hierzulande in § 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs exakt geregelt ist. Im Gegensatz zu anderen Vollmachten beschränkt sich eine Generalvollmacht nicht nur auf einen einzigen Aspekt sondern beinhaltet sämtliche rechtlichen Stellvertretungen.
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Generalvollmacht – weitreichende Folgen
Wer einer anderen Person eine Generalvollmacht übertragen möchte, sollte dies im Vorfeld genau überdenken schließlich hat ein solches Dokument weitreichende Folgen. Im Rahmen einer Generalvollmacht wird eine andere Person mit dem Recht ausgestattet, den Verfasser der Vollmacht in jeglicher Hinsicht zu vertreten. Hierzu gehören unter anderem gerichtliche Vertretungen, sowie die Verwaltungsbefugnis über sämtliche Vermögenswerte.
Der durch eine Generalvollmacht Bevollmächtigte genießt somit das absolute Vertrauen des Bevollmächtigenden und wird von diesem ohne Einschränkungen zu dessen gesetzlichem Vertreter ernannt. Eine Generalvollmacht birgt demnach die große Gefahr, dass die bevollmächtigte Person das ihr entgegengebrachte Vertrauen missbraucht und nicht zum Wohle des Bevollmächtigenden, sondern ausschließlich im eigenen Interesse handelt.
Warum benötige ich eine Generalvollmacht?
Nichtsdestotrotz erweist sich eine Generalvollmacht in vielen Fällen als durchaus sinnvoll, sodass es im Vorfeld genauestens abzuwägen gilt. So kann man mit einer derartigen Vollmacht eine Person mit allen Aufgaben betrauen und muss nicht mehrere Dokumente aufsetzen. Eine Generalvollmacht erfüllt, wie der Name bereits aussagt, die Aufgaben mehrerer Verfügungen und kann daher sämtliche Angaben enthalten, die ansonsten in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gemacht werden. Trotz des umfassenden Inhalts sollte eine Generalvollmacht auf alle Einzelheiten eingehen und keine Fragen mehr offen lassen. So sollte man hierin unbedingt definieren, für welchen Fall die Generalvollmacht in Kraft tritt. Wer dies exakt festlegt, geht sicher, dass die bevollmächtigte Person ausschließlich im Falle eines Falles ihre vertretende Funktion wahrnimmt. Wird dies nicht exakt festgelegt, erhält der Bevollmächtigte mit der Unterschrift der Generalvollmacht sämtliche Befugnisse und kann den Bevollmächtigenden mit sofortiger Wirkung vor Gericht vertreten und zudem über dessen Vermögen verfügen.
Generalvollmacht – die Formulierungen sind äußerst wichtig
Die einzelnen Formulierungen einer Generalvollmacht sind somit von größter Bedeutung und entscheiden, ab wann und in welcher Form eine Vollmacht vergeben wird. Aufgrund der enormen Wichtigkeit sollte man sich schon frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und sich mithilfe verschiedener Mustervollmachten einen Überblick verschaffen. Für die endgültige Generalvollmacht empfiehlt es sich aber, einen erfahrenen Notar oder Anwalt zu konsultieren, denn dieser kann anhand der persönlichen Wünsche und Vorstellungen seiner Klienten eine individuelle Generalvollmacht ausarbeiten und das Notariat diese zudem beglaubigen. Bezieht sich die Generalvollmacht auf Liegenschaften, ist die notarielle Abfassung zwingend notwendig.