Erbschein Kosten

Als offizielles Dokument des Nachlassgerichts benennt der so genannte Erbschein die Erben und fungiert für diese als eine Art Ausweis. In der Regel muss ein Erbe einen offiziellen Nachweis erbringen, um über seine Erbschaft verfügen zu können. So gewähren Kreditinstitute Erben ausschließlich dann Zugriff auf die Konten des Erblassers, wenn sich diese mithilfe eines Erbscheins legimitieren können.

Im Zusammenhang mit einer Erbschaft stellt der Erbschein folglich das wichtigste Dokument überhaupt dar und ist somit absolut unverzichtbar. Trotzdem wird ein Erbschein nicht automatisch angefertigt, sondern muss zuerst offiziell beantragt werden. Dieser Antrag kann sowohl unmittelbar über das zuständige Nachlassgericht, als auch mithilfe eines Notars gestellt werden. In einigen Fällen reicht zur Ausstellung des Erbscheins der Nachweis allein aber noch nicht aus so dass zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung zum Nachweis der Erbeneigenschaft erforderlich ist. Diese kann, wie der Erbschein, über einen Notar oder direkt bei Gericht erfolgen.

Der Erbschein ist kostenpflichtig

Nur die Wenigsten wissen, dass ein Erbschein keinesfalls kostenlos ausgestellt wird und daher ausschließlich gegen Gebühr beantragt werden kann. Die Kosten für einen Erbschein hängen stets von der Höhe der jeweiligen Erbschaft ab. Folglich ist ein Erbschein für ein Erbe mit einem recht hohen Geschäftswert deutlich höher als bei einer kleineren Erbschaft.

Wer sein Erbe antreten möchte, kommt aber nicht um die Erbschein-Kosten herum, schließlich ist ein Zugang zum Nachlass ohne einen solchen Erbenausweis in der Regel nicht möglich. Dies ist vor allem bei Immobilienüberschreibungen der Fall. Erben müssen also in den sauren Apfel beißen und diese Gebühr zahlen.  Als Basis für die Erbschein-Kosten fungiert eine spezielle Kostenordnung, die alle diesbezüglichen Informationen enthält und öffentlich zugänglich ist. In dieser Tabelle sind ausschließlich die Erbschein-Kosten verzeichnet, die durch das Nachlassgericht erhoben werden. Diejenigen, die dieses Dokument nicht direkt bei Gericht beantragen, sondern einen Notar zurate ziehen, müssen selbstverständlich auch dessen Kosten übernehmen.

Erbschein Kosten Beispiele

Die Tatsache, dass die Erbschein-Kosten vom Geschäftswert des jeweiligen Nachlasses abhängen, sorgt dafür, dass kein Fixpreis für den Erbschein existiert. Bei einem Wert von bis zu 1.000 Euro wird beispielsweise eine minimale Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Im Gegensatz dazu fallen bei einer Erbschaft von bis zu 1.000.000 Euro Erbschein-Kosten in Höhe von 1.557 Euro an. Für den Fall, dass ein Erbe zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung benötigt, muss dieser die Gebühren gleich doppelt zahlen, denn ein solcher Nachweis entspricht preislich den Erbschein-Kosten.

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