Erbschaftssteuererklärung
Wer im Testament eines Verstorbenen bedacht wurde oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Erben geworden ist, ist hierzulande laut Erbschaftssteuergesetz dazu verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben. In der sogenannten Erbschaftssteuererklärung muss man dem zuständigen Finanzamt gegenüber Angaben bezüglich der Erbschaft machen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine äußerst komplexe Angelegenheit, sodass Laien im Bereich des Erbrechts mit der Erbschaftssteuererklärung in der Regel überfordert sind. Selbst wer sich umfassend mit diesem Thema beschäftigt hat und glaubt, ein solides Fachwissen über Erbschaften zu haben, wird hierbei oft eines besseren belehrt. Aus diesem Grund erweist sich ein erfahrener Steuerberater für gewöhnlich als unverzichtbar.
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Erbschaftssteuererklärung ist wann fällig?
Erwerbe, die der Erbschaftssteuer unterliegen, müssen laut geltendem Gesetz innerhalb von drei Monaten gemeldet werden, sodass den Erben nicht allzu viel Zeit für die Erbschaftssteuererklärung bleibt. Nichtsdestotrotz sollte man hierbei auf keinen Fall übereilt handeln, denn falls man diese Frist versäumt, hat man keinesfalls mit Sanktionen zu rechnen. Das zuständige Finanzamt wird sich in einem solchen Falle lediglich schriftlich an den oder die Erben wenden und eine Erbschaftssteuererklärung fordern.
Erbschaftssteuererklärung – Erbschaftssteuergesetz
Da das hiesige Erbschaftssteuergesetz einem stetigen Wandel unterliegt und im Zuge dessen immer wieder durch Reformen angepasst wird ist eine fachmännische Unterstützung bei der Erbschaftssteuererklärung praktisch unverzichtbar. Schließlich kann ein Laie nie die gesamte Komplexität des Erbschaftssteuergesetzes erfassen und zudem immer auf dem neuesten Stand sein. Daher sollte man auf jeden Fall einen erfahrenen Steuerberater zurate ziehen, der sich der Sache annimmt und eine korrekte Erbschaftssteuererklärung verfasst.
Erbschaftssteuererklärung, ist es sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen?
Ein sachkundiger Steuerberater kennt aber nicht nur die aktuelle Gesetzeslage und offiziellen Anforderungen an eine Erbschaftssteuererklärung, sondern weiß auch um etwaige Pauschbeträge oder Freibeträge. Zusätzlich muss man bei dieser Steuererklärung natürlich ebenfalls wissen, welche Vermögenswerte hierfür überhaupt relevant sind. So muss Guthaben bei Geldinstituten, der Inhalt etwaiger Schließfächer, Lebensversicherungen, Wertgegenstände, Bargeld, Hausrat und weitere bewegliche, körperliche Gegenstände dem Finanzamt gegenüber gemeldet werden. Hierbei spielt es erst einmal keine Rolle, ob diese Vermögenswerte den Freibetrag überschreiten oder nicht. Natürlich können auch die Nachlassverbindlichkeiten in der Erbschaftssteuererklärung geltend gemacht werden, schließlich vermindern diese den Wert des Erwerbs. Bei der Erbschaftssteuererklärung gibt es also unzählige Punkte zu beachten, sodass ein Laie den Ansprüchen des Finanzamts für gewöhnlich nicht gerecht werden kann.
Da das Erbschaftssteuergesetz zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird auch der Erbschaftssteuererklärung immer mehr Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grund ergeben sich hier stetig neue Richtlinien und Reformen, die die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung zu einer äußerst komplizierten Angelegenheit machen, die insbesondere Laien oft als Buch mit sieben Siegeln erscheint.