Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer fällt an beim Tod des Erblassers oder bei Auflagen und Vermächtnissen nach dem Erhalt der Leistung. Bei einem Erbschaftsverzicht mit einer Abfindungszahlung ist die Erbschaftssteuer fällig mit der Erklärung des Verzichts. Auch bei der Annahme einer Schenkung fällt eine Schenkungssteuer an. Die Berechnung und die Bemessungsgrundlagen sind gleich mit den Berechnungen im Erbfall.

Wenn der Erblasser und der Erbe Deutsche im Sinne von § 2 Erb.St.G sind dann wird der gesamte Nachlass vom Fiskus mit der deutschen Erbschaftssteuer belastet. Zudem ist eine Eigenschaft als Inländer auch dann gegeben, wenn der Schuldner der Erbschaftssteuer seinen ständigen Wohnsitz oder den alltäglichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Auch wenn ein Inländer (Begriff vorher beschrieben) eine ausländische Erbschaft übernimmt unterliegt dieser Vermögenszuwachs der deutschen Steuerpflicht. Nach den Regelungen des jeweiligen Landes muss zusätzlich auch im Ausland die entsprechende Steuer abgeführt werden.

Tipp: Einige Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, in diesem Fall wird die erste Steuerzahlung schon berücksichtigt. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall, denn manchmal kann eine im Ausland entrichtete Steuer auch bei der Berechnung der deutschen Erbschaftssteuer abgezogen werden.

Erbschaftssteuer – die Reform 2009

Im Januar 2009 wurde ein neues Erbschaftssteuergesetz rechtskräftig. Die Berechnung der neuen Erbschaftssteuer ändert sich in einigen Punkten. Durch die gestiegenen Freibeträge und weitere neue Regelungen ändert sich die Berechnung der Steuerbelastung gegenüber 2008 und allen davor liegenden Jahren. Große Kritikpunkte waren von Anfang an die Schlechterstellung von Geschwistern und Neffen und Nichten sowie weitere entfernte Verwandte. Andere Erbengruppen (der engste Familienkreis) hingegen werden stark entlastet.

Die Steuerschuld fällt an für die Erbschaft von Barvermögen, Wertpapieren und auch für Immobilien. In der Regel ist für die Berechnung der Steuerschuld der Zeitpunkt ausschlaggebend, in dem der Erblasser stirbt und der Erbfall eintritt.

Die Erbschaftssteuer-Reform brachte zudem Sonderbedingungen für das selbstgenutzte Haus der Familie. Ehegatten und Kinder können ein solches Familienheim steuerfrei beziehen, wenn sie die gesetzlichen Auflagen einhalten. Vermietete Immobilien, die zudem vom Erben nicht selbst bezogen werden, sind in Zukunft zu 100 % des Verkehrswertes bei der Erbschaftssteuerberechnung zu berücksichtigen.

Für Unternehmensübernahmen müssen auch besondere Bewertungsvorschriften beachtet werden.

Erbschaftssteuer – Freibeträge ausnutzen

Bei großen Vermögen lohnt es sich, zu Lebzeiten bereits an Übergaben oder Schenkungen zu denken, denn die Freibeträge können alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verankerte Erbschaftssteuer zeigt, dass der Tod eines geliebten Menschen durchaus auch mit einer Steuerpflicht seitens der Erben einhergehen kann. Diese werden oftmals vollkommen unvorbereitet damit konfrontiert und wissen gar nicht, was zu tun ist. Dann ist es ratsam, einen kompetenten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren, der sich dann um die mit dem Erbfall in Zusammenhang stehenden steuerlichen Angelegenheiten kümmern kann. Gleichzeitig ist es sinnvoll, als Erbe zumindest die Grundpfeiler der Erbschaftssteuer zu kennen. Wer sich dieser Herausforderung trotz vorherrschender Trauer stellt, hat oftmals einige Fragen. Dies gilt ebenfalls für künftige Erblasser, die sich mit ihrer Nachlassplanung beschäftigen und dabei unter anderem auch auf die Erbschaftssteuer Rücksicht nehmen wollen. Nachfolgend finden Erblasser und Erben einige der häufigsten Fragen zur Erbschaftssteuer, die zwar keine fachliche Beratung ersetzen können, aber einen ersten Eindruck von der Erbschaftssteuer vermitteln.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die meisten Fragen, die in Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer gestellt werden, betreffen die Höhe. Wer hier nach einer allgemeingültigen Antwort sucht, erlebt allerdings eine Enttäuschung. Unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge sorgen dafür, dass die Höhe der Erbschaftssteuer von Fall zu Fall stark variiert. Ein Erbschaftssteuer-Rechner aus dem Internet kann hier auch keine verlässlichen Zahlen liefern und dem Erben lediglich einen ersten Eindruck von der zu zahlenden Steuer verschaffen.

Wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?

Auch die Fälligkeit der Erbschaftssteuer ist ein großes Thema, das viele Laien beschäftigt. Die betreffende Steuerschuld entsteht mit dem Anfall der Erbschaft, was aber keineswegs bedeutet, dass umgehend etwas an den Fiskus zu zahlen ist. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass es bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durchaus etwas dauern kann, ist dies ein wichtiger Punkt. Solange die Erbauseinandersetzung noch nicht stattgefunden hat, haftet der gesamte Nachlass für die etwaige Steuerschuld. Anschließend unterliegt jeder Erwerber von Todes wegen der Erbschaftssteuer und muss eine entsprechende Erklärung abgeben, durch die er den Erwerb anzeigt. Dann ist es Aufgabe des Finanzamtes, die Höhe der Erbschaftssteuer festzusetzen. Aus dem entsprechenden Steuerbescheid geht diese dann ebenso wie die Fälligkeit der Zahlung hervor. Solange man noch keinen Erbschaftssteuerbescheid erhalten hat, ist die Zahlung der Erbschaftssteuer somit noch nicht fällig.

Wie lange dauert es bis zum Erbschaftssteuerbescheid?

Erben, die sich ihrer etwaigen Steuerpflicht bewusst sind und fristgerecht eine entsprechende Erbschaftssteuererklärung eingereicht haben, fragen sich im Zuge der Planung ihrer Finanzen, wie lange es wohl bis zum entsprechenden Bescheid dauert. Pauschal lässt sich dies kaum sagen, da durchaus große Unterschiede existieren. In einigen Fällen vergehen nur wenige Wochen bis zum Erbschaftssteuerbescheid, während der mittlerweile längst vergessene Erbschaftssteuerbescheid erst nach ein paar Jahren im Briefkasten liegt. Folglich sollte man nicht den Fehler machen, das gesamte Erbe sofort auszugeben, sondern stattdessen etwas fürs Finanzamt zurücklegen. Nach vier Jahren tritt allerdings die sogenannte Festsetzungsverjährung ein, wodurch die Zahlung der Erbschaftssteuer gegebenenfalls hinfällig wird. Zieht sich die Bearbeitungsdauer in die Länge, kann man die Steuer somit mit Glück gänzlich umgehen.

4/588 ratings