Erbrecht Schenkung
Im deutschen Schuldrecht versteht man unter einer Schenkung das Versprechen einer Zuwendung. Wenn also eine Person einer anderen Person verspricht, dass sie diese aus ihrem eigenen Vermögen bereichert, handelt es sich um eine klassische Schenkung. Wie der Name bereits aussagt darf hierbei kein Geld fließen, denn eine Schenkung muss stets unentgeltlich erfolgen. Zudem wird das Einverständnis beider beteiligten Personen bei einer Schenkung vorausgesetzt.
Der eigentliche Vorgang einer Schenkung entspricht größtenteils einer Erbschaft, denn in beiden Fällen gehen Teile des Vermögens einer Person an eine andere Person über. Im Gegensatz zu einer Erbschaft erfolgt eine Schenkung jedoch zu Lebzeiten des Schenkenden und unterliegt außerdem weitaus weniger strengen Regeln, sodass dem Schenkenden hierbei freie Hand gelassen wird. Die einzige juristische Vorgabe für eine Schenkung besteht darin, dass das Schenkungsversprechen schriftlich abgefasst und durch einen Notar beglaubigt werden muss.
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Erbrecht Schenkung – steuerrechtliche Vorteile
Viele Menschen glauben, dass eine Schenkung aus steuerlichen Gründen Sinn macht, doch dem ist nicht so. Die Schenkungssteuer ist keineswegs geringer als die Erbschaftssteuer, sodass sich eine Schenkung aus finanzieller Sicht nicht wirklich lohnt. Nichtsdestotrotz bietet eine Schenkung einige Vorteile, die man bei seiner Entscheidung unbedingt berücksichtigen sollte.
So kann man im Rahmen einer Schenkung selbst bestimmen, wer das eigene Vermögen oder zumindest Teile davon erhält. Dies ist zwar auch bei einer Erbschaft mithilfe des Testaments möglich, doch hierbei existieren weitaus strengere Regeln. So ist die gesetzliche Erbfolge für die Auseinandersetzung eines Erbes von großer Bedeutung und maßgebend für die Verteilung des Nachlasses.
Erbrecht Schenkung – Mittel zur teilweisen Enterbung
Darüber hinaus vermindert eine Schenkung das Vermögen des späteren Erblassers, sodass der Pflichtteil der Abkömmlinge oder Eltern oder Ehegatten bzw. Lebenspartner entsprechend geschmälert wird. Wer also möchte, dass einer seiner Erben oder eine Person, die überhaupt nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt würde, nach seinem Tod den Großteil des Vermögens erhält, sollte eine Schenkung in Erwägung ziehen.
Trotz der wesentlichen Vorteile birgt eine Schenkung ebenfalls einige Gefahren, weshalb man sich diesen Schritt gut überlegen muss. Im Rahmen einer Schenkung überschreibt man sein Vermögen noch zu Lebzeiten einer anderen Person und verliert dadurch sämtliche Rechte an seinem bisherigen Hab und Gut. Somit erfordert eine Schenkung ein Höchstmaß an Vertrauen zu dem jeweilig Beschenkten.