Familienstiftung
Bei einer Stiftung handelt es sich um eine Einrichtung, die von dem sogenannten Stifter zur Verfolgung eines festgelegten Zwecks ins Leben gerufen wurde. Hierzu stellt der Stifter in der Regel sein Vermögen zur Verfügung, wobei das Vermögen selbst nur in den seltensten Fällen verwendet wird. So wird das eingebrachte Kapital dauerhaft erhalten und ausschließlich die daraus resultierenden Erträge für die Stiftung eingesetzt.
Jede Stiftung verfügt über eine Satzung, die neben dem eigentlichen Stiftungszweck auch die Art der Verwirklichung definiert. Folglich existieren hierbei äußerst strenge Regeln, die im Falle einer rechtsfähigen Stiftung in Deutschland durch die staatliche Stiftungsaufsicht kontrolliert und durchgesetzt werden.
Die Familienstiftung stellt eine besondere Variante der Stiftung dar und bildet ebenfalls eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Im Gegensatz zu anderen Stiftungen dient eine solche Institution jedoch keinem gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck, sondern soll ausschließlich das Wohlergehen der Mitglieder einer oder mehrerer Familien sichern. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kapital- und Anstaltsstiftungen. Bei einer Kapitalstiftung wird das Wohl der Begünstigten durch die Gewährung von meist finanziellen Zuwendungen gesichert. Zweck der Anstaltsstiftung ist es im Gegensatz dazu, die Vermögensgesamtheit, wie zum Beispiel ein Unternehmen, zu erhalten.
Familienstiftungen finden recht häufig bei erbrechtlichen Angelegenheiten Anwendung, da viele Menschen eine solche Institution als geeignetes Mittel zum Erhalt des Familienvermögens betrachten. Insbesondere bei größeren Vermögen stellen sich spätere Erblasser oft die Frage, wie sie ihren Nachlass vor einer Auszehrung durch die Erben oder einer vermeintlichen Zerstreuung bewahren können.
In solchen Fällen erweist sich eine Familienstiftung nicht selten als ideale Lösung, schließlich wird das verbliebene Vermögen durch eine derartige Einrichtung in seiner Ganzheit aufrechtgehalten und ist zudem zweckgebunden. Somit muss der spätere Erblasser nicht befürchten, dass seine Erben den Nachlass zerschlagen oder womöglich sogar verschwenden.
Durch die Gründung einer Familienstiftung geht das Vermögen des Stifters in den Besitz der Stiftung über und ist folglich vor ungehinderten Zugriffen durch die Erben geschützt. Ein unabhängiger Vorstand leitet eine solche Stiftung und trägt dafür Sorge, dass diese ihren Stiftungszweck, im Falle einer Familienstiftung also die Sicherung des Familienwohls, erfüllt. Folglich hat der Vorstand in den meisten Fällen die absolute Kontrolle über die Stiftung. Wer seinen Angehörigen jedoch ein Mitspracherecht für die Familienstiftung sichern möchte, kann dies mithilfe von Gremien tun, die dann mit Familienmitgliedern besetzt werden.