Haus erben
Die meisten Menschen halten ein Haus für die bestmögliche Erbschaft, die man machen kann, schließlich handelt es sich hierbei um einen Vermögenswert, der von Bestand ist und verhältnismäßig geringen Schwankungen unterliegt. Erben einer Immobilie sollten aber auch einiges berücksichtigen und bedenken, bevor sie die Erbschaft stillschweigend annehmen, indem sie nicht innerhalb der sechswöchigen Frist die Ausschlagung der Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht erklären.
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Haus erben – Verbindlichkeiten abklären
Zuerst gilt es zu klären, ob Verbindlichkeiten oder andere Verpflichtungen auf der Immobilie oder dem Grundstück lasten. Dies lässt sich relativ leicht herausfinden, denn als Erbe kann man beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug beantragen der Angaben bezüglich etwaiger Hypotheken oder Grundschulden enthält. Da ein Haus aber auch als Sicherheit für einen Kredit eingesetzt werden kann, ohne dass dies im Grundbuch vermerkt wird, müssen sich Erben ebenfalls bei der Bank des verstorbenen Erblassers über dessen Verbindlichkeiten und Kontostände informieren.
Haus erben – was tun bei zu vielen Schulden?
Für den Fall, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, gilt dieser als überschuldet. Die Ausschlagung der Erbschaft ist hierbei die einzige Möglichkeit der Erben, ihr privates Vermögen vor dem Zugriff von Nachlassgläubigern zu schützen. Ein Nachlassinsolvenzverfahren ist zwar auch noch nach der Annahme der Erbschaft möglich und beschränkt die Haftung der Erben lediglich auf den Nachlass, ist aber mit einigem Aufwand verbunden. Zudem würden hierbei die Nachlasswerte, wie zum Beispiel ein Haus verwertet werden um die Gläubiger zu befriedigen, sodass für die Erben in der Regel nichts übrigbleibt.
Haus erben – die Erbengemeinschaft
Falls jedoch keine oder nur relativ geringe Nachlassverbindlichkeiten bestehen, können sich Erben eines Hauses glücklich schätzen. Der Erblasser hat ihnen eine Immobilie hinterlassen, die sie entweder veräußern oder auch selbst nutzen können. Wenn mehrere Personen, wie zum Beispiel Geschwister als Nachkommen des Erblassers ein Haus erben kann es mitunter zu Problemen kommen. Da die Geschwister das Haus gemeinschaftlich erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können folglich nur zusammen über die Immobilie verfügen. Möchte einer der Erben das geerbte Haus dann selbst nutzen, kommt es häufig zu schwerwiegenden Differenzen mit den Miterben. Schließlich wollen diese ebenfalls an der Erbschaft beteiligt werden. So passiert es immer wieder, dass sich Erben eines Hauses erst vor Gericht einigen können, wer das Gebäude schlussendlich bewohnen darf. Die restlichen Erben müssen in einem solchen Fall natürlich ausbezahlt werden, was den in der Zahlungspflicht stehenden Erben mitunter in erhebliche, finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.