Offenbarungseid
Der Rechtsbegriff Offenbarungseid ist vielen Menschen sehr geläufig, doch inzwischen veraltet und durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt worden. Seit dem Jahr 1970 wird nach den gesetzlichen Vorschriften nun die aktuelle Bezeichnung „Eidesstattliche Versicherung zur Vollständigkeit und Richtigkeit im Vermögensverzeichnis gemachter Angaben“ genutzt.
Offenbarungseid–
eidesstattliche Versicherung (neu)
Der Offenbarungseid wurde im Rahmen von Zwangsvollstreckungen notwendig.
Üblicherweise wird die alte Umschreibung „Offenbarungseid“ auch weiterhin angewendet. Die Gläubiger sollen durch diese Erklärung einen Einblick über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners erhalten. Der Schuldner musste vor dem Ablegen des Offenbarungseides ein vollständiges Vermögensverzeichnis aufstellen und ergänzend einen Eid ablegen. Der Eid bekräftigt, dass alle im Verzeichnis benannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen komplett sind.
Es dürfen keinesfalls Vermögensgegenstände im Verzeichnis „vergessen“ werden. Eine vorsätzliche unrichtige oder unvollständige Auflistung als Grundlage für den Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung) ist gesetzlich strafbar. Die Abnahme einer solchen Vermögensliste muss ein beauftragter Gerichtsvollzieher durchführen. Er selbst muss ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Offenbarungseid leisten – was nun?
Vor der Blamage, falls der Offenbarungseid öffentlich bekannt wird fürchten sich die meisten betroffenen Menschen. Eine Bekanntmachung findet jedoch nicht statt. Allerdings wird die Abgabe des Eides der Schufa gemeldet. Die eidesstattliche Versicherung (so wird der „Offenbarungseid“ inzwischen genannt) hat jedoch für verschuldete Gläubiger einige Vorteile. Wer öffentlich beeidet hat, dass nicht gepfändet werden kann, wird vorläufig erst einmal Ruhe vor den Schuldeneintreibern haben.
Schuldner gehen der unangenehmen Prozedur gern aus dem Weg. Im Extremfall drohen jedoch auch Haftstrafen und der Schuldner kann infolgedessen auch zur Abgabe des Offenbarungseides (eidesstattlichen Versicherung) gezwungen werden.
Aufgrund einer Weigerung darf man jedoch nur fest gehalten werden, bis alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt beeidet und unterschrieben sind.
Die eidesstattliche Versicherung muss in allen Punkten die Wahrheit enthalten, wenn man bei Unwahrheiten ertappt wird bleibt das gewiss nicht ohne Folgen, im Gegenteil es folgt ein Strafverfahren.
Fazit: Jeder überschuldete Gläubiger sollte bedenken, welche Vorteile der Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung) hat. Eine Möglichkeit zum Ausweichen gibt es noch den Gerichtsvollzieher für sich zu gewinnen nämlich dass sie in einem bestimmten Zeitraum wirklich zahlen können und werden.
Der Gerichtsvollzieher könnte in diesem Fall mit Zustimmung des Gläubigers den Beeidungstermin bis zu 6 Monate hinauszögern, Sie müssten allerdings überzeugen. Diese Überzeugungskraft hat man allerdings, wenn überhaupt, dann nur beim ersten Mal! Meist wird darauf auch nur vertraut, wenn sich an Ihrer Gesamtsituation Gravierendes geändert hat, z.B. eine gute Arbeitsstelle oder ein Sparguthaben als Sicherheit wird der Aufschub bewilligt.
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Wann findet eine eidesstattliche Versicherung Anwendung?
Wer aufgefordert wird, einen Offenbarungseid zu leisten beziehungsweise eine Versicherung an Eides statt abzugeben, ist zunächst sehr verunsichert und steht unter großem Druck. Ganz grundsätzlich sollten sich Verbraucher aber fragen, wann dieser Schritt angezeigt ist.
Dazu ist es wichtig zu wissen, dass eine Versicherung an Eides statt in den folgenden Bereichen beziehungsweise Situationen Anwendung findet:
- Vermögensauskunft eines Schuldners
- Versicherung im Rahmen einer Briefwahl über das persönliche Ausfüllen des Stimmzettels
- Versicherung über die Vollständigkeit eines Verzeichnisses von Vermögenswerten oder über die Einnahmen einer Verwaltung
Im Falle eines Offenbarungseides ist hier aber stets die Vermögensauskunft eines Schuldners gemeint. Dieser legt im Zuge einer Zwangsvollstreckung seine Finanzen offen und versichert, dass die gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen und außerdem vollständig sind.
Wo kann man den Offenbarungseid leisten?
Verbraucher, deren Schuldenlast immer erdrückender wird, geraten in ein Zwangsvollstreckungsverfahren und bekommen so Post oder auch den einen oder anderen Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Diesem gegenüber ist dann auch der Offenbarungseid zu leisten, denn der Gerichtsvollzieher am örtlich zuständigen Amtsgericht ist für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig. Wer aber dem Finanzamt Geld schuldet, gibt den Offenbarungseid dort ab. Gebührenschuldner wenden sich dahingegen an die betreffende Verwaltungsbehörde.
Welche Konsequenzen hat ein falscher Offenbarungseid?
Im Rahmen eines Offenbarungseides erklärt der Schuldner seine Vermögensverhältnisse und versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Wer aber einen falschen Offenbarungseid abgibt, macht sich nach § 156 StGB strafbar.
Bei einer unwahren Versicherung an Eides statt handelt es sich um ein strafbares Aussagedelikt, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.