Patientenverfügung

Jeder Mensch kann durch einen schweren Unfall oder infolge einer Erkrankung in einen komatösen Zustand verfallen oder aus anderen Gründen seine Einwilligungsfähigkeit verlieren. Ist dies der Fall, kann der Patient nicht mehr selbst entscheiden, welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden und ist anderen Menschen so hilflos ausgeliefert. Die Ärzte ergreifen dann alle notwendigen Maßnahmen, um das Leben des Patienten zu erhalten, doch dieser kann sich nicht mehr äußern, ob er beispielsweise mit einer Beatmung oder der künstlichen Ernährung einverstanden ist. Als wehrloser, unmündiger Pflegefall sein Dasein zu fristen, ist für viele Menschen ein absolutes Horror-Szenario, das sie um jeden Preis verhindern möchten. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass sich Patientenverfügungen zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung? Was ist das? Diese Frage kommt immer wieder auf und sollte nicht unbeantwortet bleiben, schließlich geht es um eine adäquate Vorsorge für den Fall der Fälle. Ganz grundsätzlich versteht man unter einer Patientenverfügung eine Vorausverfügung in Schriftform, mit der eine Person im Voraus in medizinische Maßnahmen wie Untersuchungen des Gesundheitszustandes, ärztliche Eingriffe oder Heilbehandlungen einwilligt oder diese untersagt. Maßgebend ist hier § 1901a Absatz 1 Satz 1 BGB.

Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?

Aus dem betreffenden Gesetzestext ergibt sich, dass sich eine Patientenverfügung stets auf den Fall der Einwilligungsfähigkeit des Verfassers bezieht. Dementsprechend kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger gemäß § 1901a Absatz 1 Satz 1 BGB für den Fall einer etwaigen Einwilligungsunfähigkeit vorsorgen und im Voraus schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt beziehungsweise nicht durchgeführt werden sollen, falls er nicht dazu in der Lage sein sollte, seinen Willen wirksam zu erklären. Genau dann tritt die Patientenverfügung in Kraft. Allerdings wird sie nur dann tatsächlich wirksam, wenn der beschriebene Fall eintritt. Ungenaue Formulierungen können sich daher schnell rächen.

Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?

All diejenigen, die den Nutzen einer Patientenverfügung zu schätzen wissen und dementsprechend vorsorgen möchten, fragen sich zuweilen, wo sie eine Patientenverfügung herbekommen. Entsprechende Vordrucke gibt es online, beim Notar, Arzt oder auch bei der Krankenkasse. Auch Beratungsstellen können hier weiterhelfen und Muster zur Verfügung stellen.

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Wie schreibe ich eine Patientenverfügung?

Auf eine Vorlage zurückzugreifen, ist zwar bequem, lässt es aber an Individualität fehlen. Die Vorsorge für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit ist eine sehr persönliche Angelegenheit, so dass es naheliegt, eine Patientenverfügung selbst zu schreiben. Abgesehen von der Schriftform ist von Gesetzes wegen nichts vorgeschrieben, so dass das Dokument handschriftlich oder auch mit dem Computer erstellt werden kann. Wichtig ist allerdings, dass es unterschrieben ist und eine Angabe zum Datum der Erstellung erhält.

Patientenverfügung – Wer unterscheidet und unterschreibt?

Grundsätzlich genügt es, wenn der Vollmachtgeber seine Patientenverfügung unterschreibt. Zur Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung kann es jedoch nicht schaden, einen Zeugen hinzu zu ziehen und diesen ebenfalls unterschreiben zu lassen. Der Verfasser entscheidet natürlich, was in der Patientenverfügung stehen soll. Folglich entscheidet einzig und allein die Person, die auf diese Art und Weise vorsorgt, darüber, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eines Falles durchgeführt beziehungsweise nicht durchgeführt werden sollen. Üblicherweise müssen sich die Ärzte an die Bestimmungen der Patientenverfügung halten.

Wer hilft bei der Patientenverfügung?

Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen möchten und nicht ausschließlich auf Vordrucke oder Muster zurückgreifen wollen, müssen bei der Formulierung Vorsicht walten lassen. Als medizinischer und juristischer Laie tut man sich diesbezüglich aber oftmals schwer, so dass es ratsam ist, sich Hilfe zu suchen. Kompetente Ansprechpartner sind vor allem der Hausarzt oder ein Notar.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine einmal erstellte Patientenverfügung behält ihre Gültigkeit, so dass man nicht befürchten muss, diese werde irgendwann ungültig. Die darin enthaltenen Bestimmungen haben demnach dauerhaft Bestand.

Wie oft sollte die Patientenverfügung erneuert werden?

Trotz der permanenten Gültigkeit einer erstellten Patientenverfügung macht es Sinn, diese hin und wieder zu erneuern. Im Laufe eines Lebens können sich die Ansichten beispielsweise zu lebenserhaltenden Maßnahmen mitunter grundlegend ändern, was selbstverständlich Auswirkungen auf die Patientenverfügung hat. Damit diese nicht veraltet und sich so eine Diskrepanz zwischen dem Verfügten und Gewollten ergibt, sollte man seine Patientenverfügung regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf erneuern.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Die Kosten einer Patientenverfügung können stark variieren. Im Allgemeinen kann diese kostenlos erstellt werden, indem man auf eigene Formulierungen setzt oder einen Vordruck verwendet. Solche Vorlagen sind online oder bei verschiedenen Stellen kostenlos erhältlich, so dass eine solche Vorsorge keine Frage des Geldes ist. Viele Menschen wünschen sich aber zusätzlich juristischen Beistand und wenden sich beispielsweise an einen Notar, der das Dokument notariell beglaubigen kann. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Wer dennoch die Unterstützung eines Notars in Anspruch nimmt, muss mit gewissen Kosten rechnen. Dies kann mitunter ebenfalls auf eine entsprechende Beratung beim Hausarzt zutreffen, die mitunter in Rechnung gestellt werden kann.

Wo kann man die Patientenverfügung hinterlegen?

Patientenverfügungen, die einfach zu Hause aufbewahrt werden, werden im Bedarfsfall mitunter nicht gefunden und bleiben so möglicherweise vollkommen nutzlos. Wer dies verhindern möchte, tut gut daran, seine Patientenverfügung zu hinterlegen. Dafür bietet sich vor allem das Zentrale Register für Vorsorgevollmachten an.

Patientenverfügung die gute Vorsorge

Mit einem solchen Dokument kann man frühzeitig vorsorgen und bereits im Vorfeld verhindern, dass man dem Willen der Ärzte oder seiner Verwandten im Falle eines Falles hilflos ausgeliefert ist. Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine spezielle Willenserklärung, die den späteren Fall abdeckt, dass der Patient keine Einwilligung mehr zu etwaigen, medizinischen Behandlungen geben kann.

Im Rahmen einer Patientenverfügung können bestimmte Behandlungsformen, wie zum Beispiel die Dialyse oder die künstliche Ernährung, ausgeschlossen werden. Auf diese Art und Weise kann man sichergehen, dass man keiner ungewollten Behandlung ausgeliefert ist, schließlich ist eine Patientenverfügung juristisch verbindlich. Folglich erhält der behandelnde Arzt hiermit konkrete Anweisungen und kennt den Willen seines Patienten, obwohl dieser diesen nicht äußern kann.

Eine Patientenverfügung ist also das adäquate Mittel, um sicherzustellen, dass man auch in Ausnahmesituationen selbstbestimmt leben kann. So obliegt es dem Patienten, in der Patientenverfügung medizinische Behandlungen abzulehnen, die eigentlich als lebenserhaltende Maßnahme angezeigt wären. Natürlich kann man mithilfe einer Patientenverfügung ebenfalls seine Einwilligung in bestimmte Behandlungsverfahren geben und somit nicht nur eine Ablehnung explizit erklären.

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