Schenkung Kinder

In vielen Fällen versuchen potentielle Erblasser den Wert ihres Nachlasses noch zu Lebzeiten zu mindern, indem sie große Vermögenswerte im Rahmen einer Schenkung an ihre Kinder übertragen. Als Erben erster Ordnung würden diese die Vermögenswerte ohnehin bekommen, sodass eine Schenkung der herkömmlichen Erbfolge nicht selten aus steuerlichen Gründen bevorzugt wird.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass sich der Fiskus nicht so leicht um sein Geld bringen lässt. Um zu vermeiden, dass vorherige Schenkungen zur Minderung des Nachlasses und somit auch zur Verringerung der später fälligen Erbschaftssteuer erfolgen, entspricht die Schenkungssteuer hierzulande der Erbschaftssteuer. Demnach lassen sich Steuerersparnisse auf diese Art und Weise nicht erzielen.

Schenkung Kinder zur Verminderung der Steuerbelastung

Wer sich näher mit dieser Thematik befasst und eventuell auch einen Fachmann aufsucht, wird aber schnell erkennen, dass es durchaus legale Möglichkeiten zur Verminderung der Steuerlast gibt. Bei Schenkungen an die eigenen Kinder existieren gewisse Freibeträge, für die keine Schenkungssteuer fällig ist. So steht jedem Kind ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu. Eine solche Schenkung ist dann schenkungssteuerfrei und vermindert gleichzeitig das später zu versteuernde Erbe.

Auf den ersten Blick mag dies einfach erscheinen, doch hierbei gibt es auch einiges zu beachten. Dem deutschen Gesetz entsprechend können solche Freibeträge nur alle zehn Jahre einmal angerechnet werden, was sich mitunter als problematisch erweist. So bleibt die Schenkung nur dann steuerfrei, wenn der Schenkende noch mindestens zehn Jahre lebt. Verstirbt dieser vor Ablauf dieser Frist, werden die Schenkung und das Erbe vom Fiskus zusammengefasst und sind somit, sofern sie gemeinsam den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigen, erbschaftssteuerpflichtig.

Schenkung Kinder – Steuerfreibeträge

Der Gesetzgeber gesteht Kindern bei Schenkungen den doppelten Freibetrag zu, wenn beide Elternteile Schenkungen aus ihrem eigenen Vermögen vornehmen. So erweist sich eine sogenannte Kettenschenkung nicht selten als attraktives und zudem absolut legales Steuersparmodell.

Falls beispielsweise die Mutter ihrem Kind 800.000 Euro schenken will, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird, kann sie 400.000 Euro direkt auf ihr Kind übertragen und die anderen 400.000 Euro zuerst als Schenkung an den Vater übertragen, der dieses Geld dann wiederum seinem Kind schenkt. Auf diese Art und Weise erhält das Kind zwei Schenkungen im Gesamtwert von 800.000 Euro und ist hierfür nicht schenkungssteuerpflichtig.

Welche Vorteile bietet eine Schenkung zu Lebzeiten an die Kinder?

Eltern, die sich im Laufe ihres Lebens ein mehr oder weniger großes Vermögen erarbeitet haben, hinterlassen dies ohnehin im eigenen Todesfall den Kindern, die zumeist alles erben. Nichtsdestotrotz kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein und mit den folgenden Vorteilen punkten:

  • Man muss nicht hoffen, dass im Erbfall alles wie gewünscht erfolgt, sondern kann aktiv eingreifen und die Vermögensübertragung gestalten.
  • Indem man das vorhandene Vermögen bereits zu Lebzeiten per Schenkung auf die Kinder überträgt, kann man gelassener sein und verschafft der ganzen Familie Sicherheit und klare Verhältnisse.
  • Im Rahmen einer Schenkung an die Kinder lassen sich durch solide Planung die Freibeträge optimal nutzen, so dass die Kosten selbst im Falle einer Haus-Schenkung auf ein Minimum reduziert werden.

Was sind die Nachteile einer Schenkung an die Kinder?

Dass einige Punkte für eine Schenkung zu Lebzeiten sprechen, steht außer Frage. Handelt es sich bei den Begünstigten um die eigenen Kinder, fühlen sich die schenkenden Eltern zudem sehr sicher, schließlich bleibt alles in der Familie. Allerdings birgt das Ganze auch Gefahren, wie die folgenden Nachteile veranschaulichen:

  • Durch die Schenkung an die Kinder verlieren die Eltern an den betreffenden Vermögenswerten jegliches Eigentum.
  • Im Falle eines Streits kann das Geschenk eigentlich nicht mehr zurückgefordert werden.
  • Geht es um die Übertragung von Vermögenswerten, können innerhalb der Familie Spannungen entstehen, weshalb das Konfliktpotenzial nicht unterschätzt werden darf.
  • Der die Schenkung betreffende Vermögenswert kann den Eltern nicht mehr als Sicherheit oder Altersvorsorge dienen.

Wer gilt in Zusammenhang mit einer Schenkung als Kind des Schenkers?

Schenkungen an die eigenen Kinder werden in Zusammenhang mit der Schenkungssteuer begünstigt, weshalb es wichtig ist, festzustellen, wer konkret in diese Kategorie fällt. Nachfolgend gibt es eine kleine Zusammenfassung:

  • leibliche Kinder
  • eheliche und uneheliche Kinder gleichermaßen
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Schenkungen an die eigenen Kinder sind für die meisten Eltern absolute Selbstverständlichkeiten. Unabhängig vom Alter möchte man seinen Kindern hin und wieder eine Freude bereiten und sie reichlich beschenken. Im normalen Rahmen ist dies auch vollkommen unproblematisch, so dass der juristische Hintergrund einer jeden Schenkung irrelevant erscheint. Anders ist dies aber bei größeren Vermögenswerten, die im Rahmen einer Schenkung auf den Nachwuchs übertragen werden sollen.

Rechtlich und steuerlich spielen dabei zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die folgenden Tipps aus der Erbrecht-Heute.de-Redaktion sollen dabei helfen, dass die Schenkung zugunsten der Kinder dennoch gelingt und kein Buch mit sieben Siegeln bleibt.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern!

Zunächst sollten Eltern, die ihren Kindern eine größere Schenkung zukommen lassen möchten, mit diesen sprechen. Dabei kann man beispielsweise prüfen, ob Interesse an der Immobilie besteht und somit eine Haus-Schenkung in Betracht kommt.

Zudem sollte man alle Kinder involvieren und auf diese Art und Weise etwaigen Streitigkeiten vorbeugen. Wenn alle Kinder beteiligt werden, haben Neid und Missgunst keine Chance. Außerdem ist diese Vorgehensweise ratsam, um die eigenen Pläne darzulegen und beispielsweise die Kostenfrage zu klären.

Planen Sie Schenkungen sorgfältig!

Grundsätzlich ist es immens wichtig, dass man bei einer Schenkung nichts überstürzt. Die weitreichenden Konsequenzen dieses Schritts machen es unabdingbar, dass man sich Gedanken macht und absolut sicher ist. Selbst wenn die Kinder die Begünstigten sind, schließt dies nicht aus, dass es in der Zukunft zu einem massiven Streit kommt, der die Familie entzweit.

Davon abgesehen müssen Eltern auch beachten, dass die bestehenden Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Größere Schenkungen sollten daher mitunter aufgeteilt werden, um sie zeitlich zu strecken und dadurch eine optimale Ausnutzung der Freibeträge zu erreichen.

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