Testament Vordrucke

Nur ein Fünftel aller Deutschen schreibt ein Testament, dabei wird hierdurch das Vererben wirklich leicht gemacht. Ein Testament zu schreiben ist gar nicht schwer, wenn man einige einfache Regeln beachtet. Wir haben Ihnen in unseren Artikeln eine Vielzahl von Mustertexten aufgelistet, aus denen Sie schon eine große Anzahl an Beispielen ableiten können. Bei umfangreicheren Sachbeständen empfehlen wir jedoch grundsätzlich eine umfassende Rechtsberatung.

Was Sie zum Thema Testament wissen sollten finden Sie auf unseren Seiten.

 

Testament Vordrucke – Wer kann ein Testament schreiben?

Jeder Mensch, der mindestens 16 Jahre alt ist. Er muss zudem im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. 16 jährige und Menschen und Analphabeten, müssen allerdings hierzu einen Notar zur Hilfe nehmen.

Testament Vordrucke – wenn kein Testament oder ein ungültiges vorhanden ist?

In solchen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese besagt, dass Erben der ersten Ordnung die zuerst Berechtigten am Nachlass des Verstorbenen sind. Dies sind in aller Regel die Kinder des Erblassers. Hierzu gehören auch der überlebende Partner und die Eltern des Erblassers. Leben alle diese Personen nicht mehr, so erben die Verwandten der zweiten und weiteren Ordnungen. In der Reihenfolge werden stets die oberen Ordnungen bevorzugt zum Zug kommen.

Testament Vordrucke – welche Vorgaben sind zu beachten?

Ein privatschriftliches Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig geschrieben sein. Ein mit dem Computer geschriebenes Testament ist nur gültig wenn die Echtheit von einem Notar bestätigt wurde. Wichtig ist auch das einfügen von Ort, Datum am Schluss des Testaments eine eindeutig identifizierbare Unterschrift. Ein gemeinschaftliches Testament kann einer der beiden handschriftlich verfassen und der andere unterschreibt mit Genehmigungszusatz mit. Auch der Zusatz des Ehepartners sollte zum Schluss mit Unterschrift sowie Datum und Ort versehen sein. Ein Testament, das auf mehreren Blättern geschrieben wurde sollte durchnummeriert und jedes Blatt am Ende unterschrieben sein.

Testament Vordrucke – der Inhalt

Das Testament muss in seinen Anordnungen eindeutig verfasst sein. Es muss zweifelsfrei daraus hervorgehen, wer Erbe ist und wer einen weiteren Wertgegenstand erhalten soll. Wenn auch noch die Angabe einer "Erbquote" im Testament steht ist es perfekt gelöst.

Ein Text für die Angabe der Erbquote lautet:

"Ich setze meine Tochter Anna Klein und meinen Sohn Hermann Klein jeweils zu gleichen Teilen als Erben ein".

 

Hier ist klar, dass die Erbquote jedes Erben 50 % ist. Diese kann auch anders verteilt werden. Wichtig ist es natürlich auch anzuordnen, wenn ein Verwandter nichts bekommen soll. Sollten bei diesem Verwandten aufgrund der verwandtschaftlichen Nähe Pflichtteilsansprüche bestehen heißt das er ist nicht vollständig enterbt, sondern er hat einen Anspruch gegen den Erben. Hat der Erblasser den Wunsch einzelne Gegenstände oder Besitztümer unter bestimmten Erben zu vergeben, sollte im Dokument ausdrücklich bestimmt werden ob diese Zuwendung auf den Erbanteil angerechnet wird. Der Erblasser kann auch klar den Ersatzerben bestimmen für den Fall, das eingesetzte Erben vorzeitig Ableben.

 

Testament Vordrucke – Testament mit Ersatzerben und Vorabvermächtnis:

Testament
 
Ich, Maria Maier, geborene Müller geb. am (Datum) bestimme meinen Mann, Herrn Stefan Maier, und unseren Sohn, Peter Maier, jeweils zur Hälfte zu meinen Erben. Mein Sohn Peter soll vorab und ohne Anrechnung auf den Erbteil mein Grundstück (FlSt.Nr.) in München – Bogenhausen erhalten. Sollte einer der beiden Erben vor dem Erbfall gestorben sein, soll der jeweils andere von den Beiden ein Alleinerbe sein. Sollten beide vor dem Erbfall sterben, bestimme ich Peters Sohn, meinen Enkel Paul Maier, zum Alleinerben.

Ort, den (Datum)
Maria Maier (Unterschrift), geborene Müller

 

Bei dieser eindeutigen Anordnung ist der Wille der Erblasserin klar erkennbar und für das Nachlassgericht deshalb auch leicht umzusetzen.

4.2/566 ratings