Testament Beispiel
Wenn ein Erblasser mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einig geht, kann er für die eigene Vermögensnachfolge ein Testament aufsetzen. Viele Menschen sind mit der automatischen Erbfolge nicht einverstanden und wünschen Informationen zur individuellen Gestaltung.
Unsere Testament Beispiele sollen Ihnen verschiedene Anhaltspunkte vermitteln, damit Sie das Vermögend davon abweichend regeln können. Bei der Gestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten und Klauseln, damit Sie die von Ihnen gewünschte Erbeinsetzung im Testament ganz sicher festlegen können.
Inhalte auf dieser Seite
Testament Text – Beispiel Vor- und Nacherbe
Der überlebende Ehemann soll Vorerbe sein und der Sohn Nacherbe. Durch diese Anordnung ist zunächst einmal gesichert, dass der Abkömmling das Vermögen als Schlusserbe oder Nacherbe erhält. Der Vorerbe ist in diesem Beispiel nicht befreit. Eine Befreiung des Vorerben muss grundsätzlich ausdrücklich genannt sein. Völlig unabhängig von einer Befreiung darf der Vorerbe keine großen Wertgegenstände aus der Erbschaft verschenken. Er darf zudem Immobilien weder veräußern noch belasten. Dies hat der Gesetzgeber so vorgegeben, damit der Nacherbe nach dem Ableben des Vorerben das Vermögen ungeschmälert erhält.
„Ich setze meinen Mann (Name) zu meinem Erben ein,
Einen Teil der oben genannten Vorgaben kann die Erblasserin dem Vorerben ersparen indem er in seiner Verfügung den Satz folgendermaßen formuliert:
„Ich setze meinen Mann (Name) zu meinem „befreiten“ Vorerben ein und nach seinem Tod soll mein Sohn (Name) Erbe sein.“
Der befreite Vorerbe hat einen wesentlich größeren Handlungsspielraum. Die zweite Alternative wäre das Verfassen des Berliner Testaments. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben den Vorteil, dass sie auch ein gemeinschaftliches Testament erstellen können. Die Formerleichterung gilt hier, dass nur einer der Eheleute das gemeinschaftliche Testament eigenhändig niederschreibt und der zweite lediglich mit dem Zusatz, dass er damit einverstanden ist mitunterschreibt. In der Regel werden in einem gemeinsamen Testament die Anordnungen auf Gegenseitigkeit verfügt. Diese Form ist bekannt als Berliner Testament und dies begründet sich darauf, dass die Ehepaare gegenseitig Alleinerben sein sollen. Das Vermögen wird vom überlebenden Partners zuerst verwaltet und soll meist nach dessen Tod auf die Abkömmlinge übergehen. Der Überlebende kann bei dieser Variante frei über das gemeinsame Vermögen verfügen:
Testament Beispiel – Berliner Testament oder Ehegattentestament
"Wir bestimmen gegenseitig, dass der Überlebende der Alleinerbe des Verstorbenen sein soll.
Nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten sollen unsere gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen die Erben sein".
Berlin, Datum
Unterschrift des Ehemannes
Dies ist auch mein Wille
Berlin, Datum
Unterschrift der Ehefrau
Diese gegenseitigen Anordnungen sind fest verbunden und haben nur Bestand, solange die Eheleute fest zu dieser Regelung stehen. Wenn einer der Partner später diese wechselbezügliche Bindung lösen möchte, ist das ganze Testament nichtig. Das gleiche gilt, wenn diese Anordnungen im Testament unter rechtswidrigen Umständen zustande kamen. Das gesamte Testament verliert durch einen Widerruf seine Rechtswirksamkeit.
Viele Erblasser wünschen, dass die eigenen Vermögensverhältnisse nicht publik werden. Hierbei ist die Erstellung eines handschriftlichen privaten Testaments hilfreich.
Testament Beispiel eines schlichten handschriftlichen Testaments:
„Ich verfüge, dass meine Ehefrau, Frau Helga Sigle, meine Alleinerbin sein soll.“
München, den (Datum)
Unterschrift des Erblassers
Die sicherste Aufbewahrung von eigenhändigen Testamenten ist die amtliche bei einem Amtsgericht. Die Festlegungen im Testament sollten wie in den Beispielen klar und eindeutig definiert sein. Dies kann durch ein öffentliches Testament das von einem Notar erstellt wird gesichert sein. Beim notariellen Testament fallen zwar Notariatsgebühren an doch es sichert dem Erblasser eine rechtlich genaue Wiedergabe der eigenen Wünsche bezüglich der Rechtsnachfolge. Auch ein sachkundiger Anwalt kann Sie vor Ungereimtheiten schützen. Der gute Rat in Erbfragen hilft Ihr Testament rechtssicher zu verfassen und erspart den Erben Familienstreitigkeiten.