Versorgungsvollmacht
Jeder Mensch könnte plötzlich und unerwartet ein Pflegefall werden. Wenn dieser Fall erst eingetreten ist, ist es zu spät noch rechtlich bindende Vollmachten zu verfügen. Wer für Sie, wenn Sie hilflos sind handeln darf ist zunächst ohne eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht absolut unklar. Im Notfall kommt es darauf an dass man frühzeitig Vorsorge getroffen hat. Mit einem minimalen Aufwand ist das erledigt und eine Vorsorgevollmacht hinterlegt. Die vorbeugende Maßnahme zu erledigen ist einfach und der erzielte Nutzen im Notfall groß.
Wenn die Versorgungsvollmacht benötigt wird, was niemand hofft und man wünscht es auch keinem Menschen, ist es vielleicht sogar lebensrettend wenn ein Mensch, dem man vertraut rechtsgültige Erklärungen abgeben kann. Es existiert nämlich der Irrglaube dass der Ehegatte oder die eigenen Kinder dazu befugt wären. Doch allein aufgrund der Verwandtschaft ergibt sich eine solche Befugnis nicht. Ohne eine schriftlich vorgelegte Vollmacht sind den Angehörigen buchstäblich die Hände gebunden.
Inhalte auf dieser Seite
- 1 Versorgungsvollmacht – brauche ich einen Notar oder Rechtsanwalt?
- 2 Versorgungsvollmacht – kann ich mich vor einem Missbrauch schützen?
- 3 Worin besteht der Unterschied zwischen einer Versorgungsvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?
- 4 Was sollte in der Versorgungsvollmacht stehen?
- 5 Wann braucht man eine Vorsorgevollmacht?
- 6 Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Versorgungsvollmacht – brauche ich einen Notar oder Rechtsanwalt?
Muss ich einen Notar oder Anwalt hinzuziehen um eine Versorgungsvollmacht zu schreiben? Grundsätzlich nein, Sie können diese Verfügung selbst erstellen, es wäre aber aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen sich fundierten Rat einzuholen.
Ausnahme: Vollmachten die den Vollmachtnehmer auch zur Berechtigung über Grundstücksgeschäfte ermächtigen sollen. Zur Beurkundung und auch für die Eintragung in das Grundbuch muss ein notariell beurkundetes Dokument vorliegen.
Versorgungsvollmacht – kann ich mich vor einem Missbrauch schützen?
Der beste Schutz den es gibt, kann nur die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Menschen sein. Der Vollmachtgeber sollte zu dem Bevollmächtigten so viel Vertrauen haben, dass er ihm unbedenklich sein Leben anvertrauen kann. Dieses große Vertrauen ist notwendig, denn er wird vielleicht ganz existenzielle Fragen in Ihrem Namen entscheiden müssen. Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Integrität des Bevollmächtigten haben, ist es nicht sinnvoll über juristische Sicherungsmaßnahmen nachzudenken. Überlegen Sie in diesem Falle bessern, einen anderen Menschen zu bevollmächtigen.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen, die einander vielleicht kontrollieren oder die auch nur gemeinschaftlich entscheiden können.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Versorgungsvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?
Menschen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Vorsorge befassen, haben viele Fragen und sind oftmals sehr verunsichert. Dass zuweilen von einer Versorgungsvollmacht, in anderen Fällen jedoch von einer Vorsorgevollmacht die Rede ist, verwirrt Laien häufig sehr, wodurch diese Probleme haben, sich zurechtzufinden.
Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die korrekte und offizielle Bezeichnung Vorsorgevollmacht lautet.
Was sollte in der Versorgungsvollmacht stehen?
Im Rahmen einer Versorgungsvollmacht beziehungsweise Vorsorgevollmacht geht es darum, eine andere Person als Vertreter für bestimmte Notsituationen zu benennen. Falls es zu einer Situation kommt, in der man nicht mehr selbst entscheiden kann, agiert der Bevollmächtigte als Vertreter des Vollmachtgebers und entscheidet an dessen Stelle.
Aus der Vollmacht muss also eindeutig hervorgehen, wer Vollmachtgeber ist und wer der Bevollmächtigte sein soll. Weiterhin muss deutlich werden, ob die Vorsorgevollmacht nur bestimmte Bereiche oder alle Aufgaben umfassen soll.
Wann braucht man eine Vorsorgevollmacht?
Solange man gesund und fit ist, ist keine Vorsorgevollmacht erforderlich, schließlich kann man selbst entscheiden und seine Angelegenheiten regeln. Es kann aber durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung schnell dazu kommen, dass man nicht mehr geschäfts- und/oder einwilligungsfähig ist. Dann ist es gut, wenn man zu besseren Zeiten vorgesorgt und eine Vertrauensperson bevollmächtigt hat.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Dass es gut und wichtig ist, vorzusorgen, sollte eigentlich jedem Menschen klar sein. In der Theorie ist es leicht, dies einzusehen, aber die praktische Umsetzung kann sich mitunter schwierig gestalten.
Aus diesem Grund gibt es im Folgenden zwei Tipps aus unserer Redaktion, die zumindest Denkanstöße liefern sollen, damit die umfassende Vorsorge für den Fall der Fälle möglichst komplikationslos gelingt.
Prüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht immer wieder auf Aktualität!
Wer die Wichtigkeit einer möglichst frühen Vorsorge ernst nimmt und sich schon in jungen Jahren darum kümmert, vergisst seine Vorsorgevollmacht oftmals und verschwendet keinen Gedanken mehr daran. Grundsätzlich ist es natürlich löblich, dass man bereits vorgesorgt hat, aber im Laufe eines Lebens können sich Ansichten und Vorstellungen durchaus ändern. Damit im Ernstfall keine veraltete Vorsorgevollmacht Anwendung findet, die nicht mehr dem Willen des Vollmachtgebers entspricht, sollte man die Vollmacht immer wieder prüfen und gegebenenfalls aktualisieren.
Nutzen Sie weitere Möglichkeiten der Vorsorge!
Eine Vorsorgevollmacht ist ohne Frage ein gutes Mittel zur persönlichen Vorsorge. Um diese in vollem Umfang zu erreichen, sollte man auch weitere Möglichkeiten der Vorsorge nutzen. Dabei handelt es sich vor allem um eine Patientenverfügung und ein Testament. So kann man unterschiedlichste Eventualitäten abdecken und der Zukunft entspannter entgegensehen.