Betreuungsvollmacht
Die Betreuungsvollmacht wird häufig auch als Vorsorgevollmacht bezeichnet und erweist sich in der Praxis als äußerst sinnvolle Vorkehrung für den Notfall. Mit einer ausgefertigten und rechtskräftigen Betreuungsvollmacht kann der künftige Erblasser einer Person seines Vertrauens bestimmte Aufgaben übertragen. Auf diese Art und Weise hat man bereits frühzeitig die Möglichkeit vorzusorgen, und kann so gelassener in die Zukunft blicken. Sofern die Betreuungsvollmacht die in § 1.896 des BGB aufgeführten Fälle abdeckt, ist die Berufung eines Betreuers durch das zuständige Vormundschaftsgericht nicht nötig, schließlich klärt die Betreuungsvollmacht sämtliche Fragen.
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Betreuungsvollmacht – die Aufgabenstellung
So werden dem Betreuer im Rahmen einer derartigen Vollmacht alle Aufgaben übertragen die ein Volljähriger in Folge einer körperlichen, geistigen, seelischen Behinderung oder psychischen Erkrankung nicht mehr selbständig ausführen kann. Hierbei gilt jedoch, dass der Betreuer ausschließlich Aufgaben übernimmt, bei denen der Betreute auch tatsächlich Hilfe bedarf. Zudem ist die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten rechtlich nicht möglich.
Wer für einen solchen Fall vorsorgen und sich selbst, sowie seinen Verwandten ein Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht ersparen möchte, sollte unbedingt rechtzeitig eine Betreuungsvollmacht erstellen. Mithilfe dieses Dokuments kann man sichergehen, dass später eine Person des eigenen Vertrauens die Betreuung übernimmt. Selbstverständlich hofft jeder, dass er bis zu seinem Lebensende frei entscheiden kann und nicht auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Sollte aber dennoch der Fall eintreten, dass ein offizieller Betreuer erforderlich wird, ist man mit einer Betreuungsvollmacht auf der sicheren Seite.
Betreuungsvollmacht kann vorsorglich erstellt werden
Für den Fall, dass man aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidungen selbständig zu treffen, erweist sich das Vorliegen einer Betreuungsvollmacht als sehr hilfreich, schließlich enthält dieses Dokument den Willen des Betreuten, der seine Wünsche möglicherweise nicht mehr äußern kann. Der wesentliche Vorteil einer Vorsorgevollmacht besteht darin, dass diese sofort im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wirksam wird und der Betreuer umgehend als gesetzlicher Vertreter fungieren kann.
Obwohl eine Betreuungsvollmacht grundsätzlich frei formuliert und den individuellen Wünschen komplett angepasst werden kann, sollte man sich hierbei auf das Wesentlichste beschränken. Zudem empfiehlt es sich, eine solche Vollmacht mithilfe eines Notars zu verfassen, schließlich kennt dieser die Feinheiten der hiesigen Gesetzgebung und kann so bereits im Vorfeld unklare Formulierungen vermeiden. Darüber hinaus sollte eine Betreuungsvollmacht stets notariell beglaubigt werden, denn durch die Unterschrift eines Notars wird dieses Dokuments vor jedem Gericht als rechtswirksam anerkannt.