Bestattungskosten

Die meisten Menschen sind nicht informiert, welche Kosten bei einer Bestattung auf sie zukommen. Folgende Kosten werden in Rechnung gestellt:

 

  • Gebühren für den Friedhof, das Krematorium, die Grabstätte usw.
  • Weitere Leistungen Zeitungsannonce, Traueranzeigen, Blumenschmuck in der Feierhalle, Sarg- oder Urnenträger usw.
  • Bestattungsdienstleistungen

 

Die Bestattungskosten sind sehr unterschiedlich, es kommt auf den Umfang und die Ausstattung der Bestattung an. Die Leistungen zur Bestattung sind variabel und vom Sarg bis zur Grabstätte haben die Angehörigen die Qual der Wahl.

Am 1.1.2003 wurde das Sterbegeld halbiert und im Zuge der neuesten Gesundheitsreform ist nun auch noch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 gänzlich gestrichen worden.

Bestattungskosten – Bestattungspflicht

In vielen Staaten der Welt, so auch in Deutschland, ist die allgemeine Bestattungspflicht vorgeschrieben. Jede menschliche Leiche muss also ordnungsgemäß bestattet werden. Auch eine Urne dürfen Sie nicht zu Hause aufbewahren. Diese Bestattungspflicht betrifft zunächst einmal die nahen Angehörigen. Sie sind grundsätzlich, unabhängig von jedwedem Erbe, verpflichtet für die ordnungsgemäße Bestattung Sorge zu tragen.

Die Kosten der Bestattung muss der gesetzliche Erbe des Verstorbenen bezahlen (§ 1968 BGB). Falls Angehörige die laufende Grabpflege nicht leisten möchten, gäbe es auch die Möglichkeit eine kostengünstige anonyme Bestattung zu wählen. Die Kostenverpflichtung von nahen Angehörigen bedenken viele Menschen schon zu Lebzeiten und sorgen entsprechend vor. Jeder Mensch kann auf diese Weise die Belastung der Bestattungskosten für die eigenen Angehörigen mildern.

Verwandte sollten auf jeden Fall schon vor der Beauftragung eines Bestattungsinstitutes klären, welche Bestattungskosten auf sie zukommen. Das Bestattungsunternehmen interessiert sich dabei nicht um die Frage wer erbt. Grundsätzlich gilt die alte kaufmännische Gepflogenheit: Wer eine Bestattung bestellt, der bezahlt auch die Kostenrechnungen. Mit der Unterschrift ist diese Verpflichtung ohnehin schon rechtlich belegt.

Bestattungskosten – mit welcher Höhe muss man rechnen?

Die Höhe der Bestattungskosten hängt entscheidend vom bestellten Umfang der Bestattung ab. Die Rechnungen können sich im Gesamtvolumen von 2.000 bis zu 25.000 € und mehr nach oben bewegen. Es hat mit dem eigenen Gestaltungswillen zu tun und dem des Verstorbenen, zu dessen Ehren man die Bestattung ausrichtet. Wenn der Verstorbene eine schlichte Bestattung zu Lebzeiten gewünscht hat, sollten sich die Angehörigen auch dann daran halten, wenn sie selbst dies anders möchten.

Wenn keine Angehörigen oder gesetzlichen Erben vorhanden sind, dann ist der Staat gefordert. Genau gesagt ist dies der Fiskus, der die Kosten übernehmen muss. Das Ordnungsamt beauftragt die Bestattung und das Finanzamt zahlt die Rechnungen.

Bestattungskosten – die Rechnungen

Folgende Kosten fallen bei einer Bestattung an:

 

  • Die Friedhofsverwaltung: die Kosten der Bestattung und der Grabnutzung, sowie die Trauerfeier (Aussegnungshalle) Feuerbestattung / Krematorium
  • Der Bestatter: Sämtliche beauftragte Leistungen
  • Friedhofsgärtner: Grabneuanlage eventuell die Grabpflege, Träger /Trauerfeier
  • Steinmetz: Grabmal, Einfassung der Grabstelle,
  • Weitere Kosten: Trauerfeier, diverse Gebühren, Trinkgelder
  • Zeitung oder Druckerei:  Todes- und Dankesanzeigen oder Mitteilungen

 

Bestattungskosten – Pflegeaufwand je nach Grabstätte

Die laufende Grabpflege gehört ebenso zu den Bestattungskosten, je nach der bestimmten Bestattungsform ist sie mehr oder weniger zu berücksichtigen. Die Bestattungskultur ändert sich in den letzten Jahrzehnten und ständig werden die Arten der Bestattung erweitert. Zwischenzeitlich gibt es viele, die einen niedrigen Kosten- und Pflegeaufwand für die immer weiter entfernt wohnenden Angehörigen nach sich ziehen. In den dörflichen Gegenden wird meist die traditionelle Erdbestattung gewählt. Die Angehörigen fühlen sich der Tradition verpflichtet und wissen, dass hierbei eine langjährige Grabpflege Verpflichtung eingegangen werden muss. In den Großstädten geht man inzwischen immer mehr weg von dieser Tradition. Es ist oft auf den Friedhöfen auch ein Platzproblem, denn ein Erdbestattungsgrab ist wesentlich größer, als das Platz sparende Urnengrab oder die Kolumbarien.

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