Berliner Testament Pflichtteil
Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren sehr beliebt. In unserem nachfolgenden Berliner Testament Beispiel setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein und die Kinder könnten trotzdem den Pflichtteil fordern.
Ein privates Testament müssen Sie vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich erstellen. Gedruckte Texte sind tabu, denn dadurch wird Ihr handschriftliches Testament unwirksam!
Die Formulierungen könnten beispielsweise folgendermaßen lauten:
Testament
Wir, die Eheleute: (beide Namen), wohnhaft in: Ort und Straße,
setzen auf Gegenseitigkeit den von uns beiden zuletzt Versterbenden zum Alleinerben ein. Erst nach unser beider Ableben werden unsere Kinder zu gleichen Teilen unsere Schlusserben sein.
Ort, und Datum
1. Unterschrift
Diese Verfügungen sind auch mein letzter Wille:
Ort, und Datum
2. Unterschrift
Dieses Berliner Testament verhindert jedoch noch nicht, dass die Kinder ihren Pflichtteil verlangen können. Im Berliner Testament werden bei dieser Formulierung eigentlich zwei Erbfälle geregelt. Die Kinder werden hierbei von den Eltern zunächst übergangen. Die Kinder haben bei zwei Elternteilen auch zwei Pflichtteilsansprüche. Diese Tatsache können die Eltern auch nicht aus der Welt schaffen, indem sie ein gemeinschaftliches (Berliner) Testament errichten.
Inhalte auf dieser Seite
- 1 Berliner Testament Pflichtteilsregelungen, die zum „Verzicht“ bewegen
- 2 Berliner Testament – Pflichtteil und Enterbung:
- 3 Berliner Testament – Pflichtteil welcher Anspruch?
- 4 Berliner Testament Pflichtteilsentzug
- 5 Welchen Einfluss hat ein Berliner Testament auf den Pflichtteil der Kinder?
- 6 Wie kann der Pflichtteil mithilfe eines Berliner Testaments umgangen werden?
- 7 Was hat es mit der Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament auf sich?
Berliner Testament Pflichtteilsregelungen, die zum „Verzicht“ bewegen
Wer verhindern will, dass die Kinder durch die Forderung ihres Pflichtteils den überlebenden Elternteil in Schwierigkeiten bringen, kann zweierlei Dinge tun. Er könnte den folgenden Passus in das Testament aufnehmen:
„Sollte eines der Kinder nach dem Ableben des zuerst versterbenden auf der Zahlung des Pflichtteils bestehen, hat es nach dem Tod des anderen Elternteils auch nur den Pflichtteil zu bekommen. Es ist dadurch vom Erbe ausgeschlossen.“
Zum Familienfrieden trägt es allemal bei, bei dieser Abfassung des Testaments die erb- und pflichtteilsberechtigten Kinder schon einmal zu informieren. Wertvoll ist auch der Hinweis, dass ihnen durch die Einsetzung zum Schlusserben das Erbe nicht entzogen wird. Im Regelfall bleibt das Erbe nach dem Ableben beider Eltern den Kindern erhalten.
Ersatzerben kann man benennen, doch durch die gesetzliche Erbfolge ist diese ohnehin schon geregelt.
Berliner Testament – Pflichtteil und Enterbung:
Jeder Erblasser kann grundsätzlich über sein Eigentum frei verfügen (Testierfreiheit). Dieses Recht hat eine Grenze, denn der Gesetzgeber sorgt dafür, dass die engsten Verwandten nicht übergangen werden. Dies betrifft die Erben der ersten Ordnung, nämlich die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers. Im Berliner Testament, erhalten sie den so genannten Pflichtteil in der Regel im ersten Sterbefall nicht. Durch die gegenseitige Begünstigung der Eheleute findet zuerst einmal praktisch eine Enterbung der nächsten Verwandten statt.
Berliner Testament – Pflichtteil welcher Anspruch?
Das Pflichtteil ist ein Anspruch, der sich gegen die Erben richtet. Der Pflichtteil ist ein Recht auf die Zahlung einer Geldsumme. Er muss bezahlt werden in Höhe des Wertes vom halben gesetzlichen Erbanteil der berechtigten Person. Wenn ein Pflichtteil eingefordert wird, wurde der Berechtigte enterbt. Enterbung heißt im Falle von nahen Verwandten, dass der Berechtigte eben die Hälfte des gesetzlichen Anspruches trotzdem fordern kann. Der Gesetzgeber verhindert so, dass er überhaupt nicht berücksichtigt wird. Dieser Wunsch besteht oft nach größeren Familienstreitigkeiten oder nach Scheidungen. Damit aus einem spontanen Zornesimpuls keine Berechtigten übergangen werden können, gibt es das gesetzliche Pflichtteilsrecht. Es schränkt zwar die Testierfreiheit des Erblassers erheblich ein, doch es entspricht dem Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen, dass die engsten Angehörigen am Vermögen beteiligt werden.
Die Höhe des Pflichtteils errechnet man zum Zeitpunkt des Erbfalles. Eine Pflichtteilsberechnung kann unter bestimmten Umständen höher sein, wenn der innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalles eine Schenkung gemacht wurde. Dies wäre dann ein Pflichtteilergänzungsanspruch, den der Erbe ausgleichen muss.
Berliner Testament Pflichtteilsentzug
Es kommt relativ selten vor, dass jemandem der Pflichtteil entzogen wird. Nur bei sehr schweren Verfehlungen des Berechtigten, z. B. wenn er dem Erblasser oder seinen engen Angehörigen nach dem Leben trachtet usw.
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Welchen Einfluss hat ein Berliner Testament auf den Pflichtteil der Kinder?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten gemeinsam ein Berliner Testament, um sich gegenseitig abzusichern und erklären sich zumindest für den ersten Erbfall als Alleinerben. Als juristischer Laie könnte man nun annehmen, dass man so das gesetzliche Pflichtteilsrecht nach §§ 2303 bis 2338 BGB außer Kraft setzt.
Dem ist aber nicht so, denn der Pflichtteilsanspruch der Kinder hat nach wie vor Bestand. Rechtlich hat ein Berliner Testament somit keinen Einfluss auf das gesetzlich verankerte Pflichtteilsrecht.
Wie kann der Pflichtteil mithilfe eines Berliner Testaments umgangen werden?
Dass man den Pflichtteil nicht ausschließen kann, indem man einfach ein Berliner Testament errichtet und sich als Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzt, wird vielfach als großes Ärgernis empfunden. Es gibt allerdings Mittel und Wege, den Pflichtteil zu umgehen. Hier sind vor allem die folgenden Optionen zu nennen:
- Entziehung des Pflichtteils gemäß § 2333 BGB
- Schenkungen zu Lebzeiten
- Einigung auf einen Pflichtteilsverzicht
In all diesen Fällen gelten dem deutschen Erbrecht zufolge strenge Regeln, die gewissermaßen eine Einschränkung der Testierfreiheit verursachen. Es zeigt sich somit, dass der Pflichtteil nur in Ausnahmefällen umgangen werden kann und üblicherweise in Kauf genommen werden muss.
Was hat es mit der Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament auf sich?
Viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartner unternehmen den Versuch, im Rahmen ihres Berliner Testaments Anreize dafür zu schaffen, dass die Pflichterben zunächst abwarten und nicht direkt nach dem ersten Erbfall aktiv werden. So werden diese als Schlusserben reichlich bedacht und haben somit die Aussicht auf eine ansehnliche Erbschaft. Zugleich wird eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament aufgenommen.
Dadurch verfügen die Erblasser, dass ein Pflichterbe, der seinen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des ersten Erblassers geltend macht, im zweiten Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen ist und dann bestenfalls erneut den Pflichtteil erhält.