Annahme der Erbschaft
Grundsätzlich geht das Vermögen des Erblassers im Falle seines Todes automatisch in den Besitz der Erben über, sodass die Annahme der Erbschaft keiner Annahmeerklärung bedarf. Da die Annahme einer Erbschaft gleichermaßen positive und negative Folgen für den Erben haben kann, gilt es hierbei im Vorfeld genauestens abzuwägen.
Die Tatsache, dass die Annahme einer Erbschaft hierzulande keiner ausdrücklichen Erklärung bedarf, macht diese zu einer sogenannten stillschweigenden Erklärung, was einerseits recht bequem für den Erben ist, weil dieser die Annahme nicht ausdrücklich erklären muss. Andererseits birgt dies aber auch eine große Gefahr, denn viele Erben lassen die Frist unwissentlich verstreichen und haben anschließend keine Möglichkeit mehr, das Erbe auszuschlagen. Schließlich kann die Annahme der Erbschaft, selbst wenn sich durch stillschweigendes Verstreichen der Frist erklärt wurde, nicht mehr rückgängig gemacht werden, sodass man dann im Falle einer Überschuldung des Nachlasses mit seinem Privatvermögen haftet.
Annahme der Erbschaft automatisch, doch Ausschlagungsfrist beachten
Aus diesem Grund sollten Erben die sechswöchige Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft keinesfalls einfach so verstreichen lassen und diese Zeit zur Überprüfung des Nachlasses nutzen. Nur durch ein solches Vorgehen kann man verhindern, dass man später mit seinem persönlichen Vermögen für die etwaigen Nachlassverbindlichkeiten aufkommen muss. Eine solche Überprüfung erweist sich in der Praxis jedoch häufig als recht schwierig, da insbesondere Behörden einen Erbschein als Legimitation fordern und ansonsten keine Auskunft über den Nachlass geben. Der Erbschein wird aber erst nach der Annahme der Erbschaft erteilt, sodass sich hier immer wieder Probleme ergeben. Grundsätzlich kann man als Erbe aber auch bereits vor der Erbschaftsannahme über den Nachlass verfügen. Hierbei muss man jedoch berücksichtigen, dass eine Verfügung über den Nachlass oft einer Annahme gleichkommt. Folglich sollte man hierbei äußerst vorsichtig vorgehen und sich im Idealfall Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt oder anderen Erbschafts-Experten suchen. Auf diese Art und Weise ist man nicht nur auf der sicheren Seite, sondern erhält häufig auch besseren Zugang zu Informationen, die den Nachlass betreffen.
Obwohl die Annahme einer Erbschaft in Deutschland vollkommen automatisch vonstattengeht und keiner ausdrücklichen Erklärung bedarf, handelt es sich hierbei um eine äußerst komplexe Angelegenheit, mit der man sich auf jeden Fall intensiv auseinandersetzen sollte. Nur wer sich hiermit ausführlich befasst und die Auswirkungen einer Erbschaftsannahme kennt, kann deren Folgen realistisch einschätzen und eine angemessene Entscheidung treffen.