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Scheidungsrecht Tipps zur Scheidung um häufige Fehler zu vermeide

Für juristische Laien, die das deutsche Scheidungsrecht nicht im Detail kennen, lohnt es sich im Bedarfsfall, einige Tipps zur Scheidung für sich nutzen zu können, um so häufige Fehler zu vermeiden. Bei der Hochzeit empfanden die beiden Partner pures Glück und waren sich sicher, dass sie ihr Leben fortan gemeinsam meistern. Das Leben verläuft jedoch oft anders, so dass es leider immer wieder dazu kommt, dass Partnerschaften zerbrechen und Ehen scheitern. In einem solchen Fall steht dann als letzte Konsequenz die Scheidung an, die mit einigen Fallstricken daherkommen kann.

Dass eine Scheidung eine äußerst emotionale Angelegenheit ist, bei der die Gefühle durchaus hochkochen können, ist nicht verwunderlich, schließlich ist das Ende der Ehe ein tiefer Einschnitt in das Leben der beiden Ehegatten. Insbesondere in finanzieller Hinsicht machen viele Menschen immer wieder gravierende Fehler, die für sie Vermögensnachteile bedeuten können. Im Folgenden finden sich einige wertvolle Tipps, die scheidungswillige Ehepartner dabei unterstützen sollen, häufige Fehler im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht zu vermeiden.

Unterhalt nicht auf eigene Faust vereinbaren

Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist immer wieder der Unterhalt. Sowohl der geschiedene Ehegatte als auch die Kinder können entsprechende Unterhaltsansprüche geltend machen. Wenn der Unterhaltspflichtige dies einsieht und bereit ist, finanzielle Unterstützung zu leisten, erleichtert dies die Trennung erheblich. Zugleich sollte man allerdings nicht den Fehler machen, den Unterhalt auf eigene Faust zu vereinbaren. Diesbezüglich sollte man sich kompetente Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt holen. Ansonsten wird die Höhe des Unterhalts vom zuständigen Familiengericht festgelegt. Auf diese Art und Weise läuft man nicht Gefahr, dass man sich auf überzogene Unterhaltsforderungen einlässt.

Auszug aus der ehelichen Wohnung nicht überstürzen

Dass Ehepaare, die die Scheidung wollen, fortan getrennte Wege gehen möchten, versteht sich in der Regel von selbst. So will man nicht weiter unter einem Dach leben. Man sollte den Auszug aus der ehelichen Wohnung allerdings nicht überstürzen und sich nicht dazu drängen lassen. Erst im Scheidungsverfahren wird auch über die eheliche Wohneigentum bei Scheidung entschieden, wobei das Familiengericht gegebenenfalls auch kurzfristig entscheiden kann, ob und wenn ja, welcher Partner die Wohnung für sich haben soll.

Hausrat einvernehmlich aufteilen

Der Hausrat ist ebenfalls ein Punkt, der häufig für Konflikte im Rahmen einer Scheidung sorgt. Grundsätzlich sollten die beiden Ex-Partner versuchen, eine gemeinsame Basis zu finden und sich diesbezüglich einvernehmlich zu einigen. Dabei gilt es zu beachten, dass es nicht unbedingt entscheidend ist, wem einzelne Gegenstände rechtlich gehören. Stattdessen spielt es eine zentrale Rolle, welcher Partner auf einzelne Gegenstände aus dem Hausrat dringender angewiesen ist. Im Idealfall überlässt man die Entscheidung nicht dem Familiengericht, sondern setzt sich zusammen und nimmt eine einvernehmliche Aufteilung vor. Angesichts der emotionalen Lage kann dies zwar schwierig sein, erspart den beiden Noch-Ehegatten aber viel Ärger.

Im Idealfall erstellen die beiden Ehepartner eine Inventarliste ihres gemeinsamen Vermögens und listen im Zuge dessen alle Wertgegenstände auf. Diese reichen vom Auto über die Möbel bis hin zu Haushaltsgeräten. Anschließend macht sich jeder Gedanken darüber, welche Gegenstände er gerne behalten möchte. Auf diese Art und Weise lässt sich zumeist ein großer Teil des Hausrats ohne Probleme teilen. Lediglich die Gegenstände, an denen beide Partner Interesse haben, werden so zur Diskussion gestellt.

Versicherungen frühzeitig prüfen und ändern

Ehepaare, die sich scheiden lassen, denken zumeist nicht an Versicherungen, sollten dies aber dennoch tun. Die gemeinsam abgeschlossenen Versicherungen, wie zum Beispiel die Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung, müssen an die neue Lebenssituation angepasst werden. Die Mitversicherung eines Partners endet schließlich spätestens mit der rechtskräftigen Scheidung, so dass andere Lösungen gefunden werden müssen.

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