Familienstreit um Michael Jacksons letzten Willen
Der plötzliche Tod von Michael Jackson, dem legendären King of Pop, erschütterte am 25. Juni 2009 nicht nur die Fans des Sängers, sondern die ganze Welt. Michael Jackson schrieb mit unzähligen Hits Musikgeschichte und war bereits zu Lebzeiten legendär. Mit den „Jackson Five“ erlangte er in den 1970er-Jahren schon als Kind Weltruhm und startete in den 1980er-Jahren seine beispiellose Solo-Karriere. Musikalisch konnte Michael Jackson zahllose Erfolge feiern, aber sein Privatleben wurde Medienberichten zufolge von gesundheitlichen Problemen, kosmetischen Operationen und einem komplizierten Familienleben bestimmt.
Nach seinem Tod hinterließ Michael Jackson nicht nur zahllose, erschütterte Fans weltweit, sondern auch seine drei Kinder Prince Michael Jr., Paris Michael Katherine Jackson und Prince Michael Joseph II. (genannt Blanket), für die er das alleinige Sorgerecht besaß. Außerdem war Michael Jackson Mitglied einer Großfamilie, zu der neben seinen Eltern Katherine und Joseph Jackson noch neun Geschwister gehören, wobei sein Bruder Brandon nur wenige Stunden alt wurde und bereits 1957 verstorben ist. Der Tod des King of Pop warf 2009 viele Fragen auf, die unter anderem auch seinen Nachlass und das Sorgerecht für die drei Kinder betreffen. Michael Jackson soll allerdings für seinen eigenen Erbfall vorgesorgt und ein Testament errichtet haben. Weiterhin hat er zu Lebzeiten einen Family Trust eingerichtet, der die Erbfolge regeln soll.
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Der letzte Wille von Michael Jackson
Michael Jackson verstarb am 25. Juni 2009 zwar vollkommen unerwartet, hat allerdings zu Lebzeiten frühzeitig für den Fall der Fälle vorgesorgt. So hinterließ der weltberühmte Sänger ein Testament sowie einen sogenannten Family Trust. Im Bezug auf das Sorgerecht für seine drei Kinder und auch bezüglich seines Vermögens ließ der King of Pop folglich keine Fragen offen.
In seinem Testament aus dem Jahr 2002 verfügte Michael Jackson, dass seine Mutter Katherine Jackson die Vormundschaft für die minderjährigen Kinder übernehmen soll. Auf diese Art und Weise hat er ausgeschlossen, dass die leiblichen Mütter der Kinder das Sorgerecht erhalten und außerdem das Vermögen der Kinder treuhänderisch verwalten. Zudem hat Jackson für den Fall vorgesorgt, dass seine Mutter verstirbt oder das Sorgerecht für die Kinder nicht mehr ausüben kann, denn dem Testament zufolge soll dann Diana Ross die Vormundschaft übernehmen.
Michael Jackson hat im Bezug auf seinen Nachlass vorbildlich gehandelt, denn neben familienrechtlichen Anordnungen hat er in seinem Testament natürlich auch sein Vermögen geregelt. Zunächst hat der King of Pop dem Musikmanager John McClain und dem Juristen John Branca die Testamentsvollstreckung übertragen, um so die Durchsetzung seines letzten Willens sicherzustellen. Darüber hinaus wurde der „Michael Jackson Family Trust“ eingerichtet, der mit einer deutschen Familienstiftung vergleichbar ist und die Erbfolge regeln soll. Demnach sollen in erster Linie die drei Kinder von Michael Jackson erben. Weiterhin sollen in der letztwilligen Verfügung auch einige gemeinnützige Organisationen begünstigt worden sein. Michael Jackson bedachte auch seine Mutter testamentarisch, seinen Vater sowie seine Geschwister dahingegen nicht. Dies wäre auch im deutschen BGB Erbrecht in der gesetzlichen Erbfolge so üblich, denn die leiblichen, unehelichen und die Adoptivkinder eines Erblassers erben auch hierzulande zuerst. Vermögende und bekannte Persönlichkeiten müssen bei ihren Verfügungen sehr umsichtig umgehen, denn häufig sind sie schon zu Lebzeiten der Habgier und der Missgunst ausgesetzt.
Erbstreit um Michael Jacksons‘ Vermögen
Erbrechtliche Angelegenheiten gehen stets mit einem gewissen Konfliktpotential einher und wenn viel Vermögen vorhanden ist, wie zum Beispiel bei Michael Jackson, sind Streitigkeiten in der Familie praktisch vorprogrammiert. Dass Jackson seinen Vater und seine Geschwister testamentarisch nicht an seinem Nachlass beteiligt hat, sorgte im Erbfall Michael Jackson für noch mehr Brisanz.
Der Familienstreit der Jacksons bestimmt nun seit 2009 immer wieder die internationalen Schlagzeilen. So soll es unlängst zu einer Eskalation im Hause von Katherine Jackson gekommen sein. Katherine Jackson ist nicht nur der Vormund der drei Kinder von Michael Jackson, sondern verwaltet auch deren Vermögen. US-amerikanische Medien berichteten, dass einige Geschwister des King of Pop die Kinder in ihre Obhut bringen wollten. Auch Gerüchte darüber, dass Katherine an einem unbekannten Ort festgehalten worden sein soll, kamen in der Presse auf. So entbrannte ein erbitterter Streit, im Zuge dessen der Neffe von Michael Jackson TJ das Sorgerecht zunächst zugesprochen bekam. Schließlich meldete sich Katherine Jackson aus ihrem vermeintlichen Urlaub zurück und teilt sich seitdem das Sorgerecht für Prince Michael, Paris und Blanket. Der Sorgerechtsstreit scheint demnach zumindest vorerst ein Ende zu haben. Schenkt man den Berichten der Presse Glauben, ging es bei den Auseinandersetzungen in erster Linie um das Erbe von Michael Jackson, denn wer das Sorgerecht für die Kinder hat, hat gleichzeitig auch Zugriff auf das Vermögen.
Am 23. Juli 2012 kam es laut Polizeiberichten auf dem Wohnsitz der Mutter Michael Jacksons nicht nur zu Tätlichkeiten, sondern wie schon häufig durch die Presse gegangen behaupten die Geschwister, dass das Testament Michael Jacksons gefälscht sein soll. Dieser Streit beherrscht in den USA seit dem Tod des Popstars die Schlagzeilen.