Schenkung von Grundstücken

Für die meisten Menschen besteht die zentrale Aufgabe eines Geschenkes darin, dem Beschenkten eine Freude zu bereiten. So sind Feste und Jubiläen zumeist die Anlässe für Geschenke und gehören hierzulande zu den üblichen Bräuchen, der Gesetzgeber betrachtet diese als sogenannte Handschenkung. Darüber hinaus können Schenkungen aber auch im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Angelegenheiten von Vorteil sein, weshalb vor allem größere Vermögenswerte häufig auch ohne konkreten Anlass verschenkt werden. Bei der Schenkung von Grundstücken handelt es sich in den meisten Fällen um keine Präsente zum Geburtstag, Weihnachten oder zu einem anderen, gewöhnlichen Anlass. Der Schenker plant dies in der Regel bereits lange im Voraus und beabsichtigt, im Zuge dessen eine lebzeitige Vermögensübertragung vorzunehmen.

Häufig wird eine Schenkung gewissermaßen als Alternative zum Vererben betrachtet und von vielen künftigen Erblassern bevorzugt. Diese Bevorzugung hat mehrere Gründe und resultiert unter anderem aus der Tatsache, dass der künftige Erblasser als Schenker fungiert, selbst aktiv werden und zudem zu Lebzeiten sicherstellen kann, dass alles seinen konkreten Vorstellungen und Wünschen entsprechend verläuft. 

Steuerliche Vorteile der Schenkung

Auch steuerliche Aspekte fallen bei der Entscheidung für eine Schenkung ins Gewicht, denn größere Vermögenswerte können hierbei beispielsweise aufgeteilt werden. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Beschenkten ihre Schenkungssteuer Freibeträge in diesem Rahmen der alle zehn Jahre erneut in Anspruch nehmen können, kann sich eine Aufspaltung des Vermögens auf mehrere Schenkungen durchaus lohnen. Im Idealfall entgeht der Beschenkte so gänzlich der Steuerpflicht und muss demnach keine Schenkungssteuer zahlen. Bei einer Erbschaft ist dies naturgemäß nicht möglich, denn ein Erbfall fällt nur einmal an. Bei der Erbschaftssteuer kann der Erbe zwar auch Freibeträge geltend machen, jedoch wie vorher genannt nur ein einziges Mal, was bei großen Vermögen unvorteilhaft ist.

Grundstücke verschenken – Was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich gelten für Schenkungen stets die gleichen juristischen Rahmenbedingungen. So kann ein rechtswirksames Schenkungsversprechen nur mit einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag gegeben werden. Findet allerdings eine Schenkung ohne vertragliche Vereinbarung statt, heilt der Vollzug der Schenkung diesen Formmangel. Ein Schenkungsversprechen ist dahingegen nur rechtlich verbindlich, wenn es in Form eines notariell beurkundeten Schenkungsvertrages definiert wurde. Durch einen solchen Vertrag ergibt sich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, wobei lediglich der Schenker zu einer Leistung verpflichtet ist.

Trotz der bestehenden Formvorschriften für einen Schenkungsvertrag, ist eine Schenkung ohne diese Formalitäten ebenfalls wirksam, sobald das betreffende Geschenk übergeben wurde. Bei einigen Vermögenswerten ist dies allerdings nicht so einfach möglich, weshalb ein rechtmäßiger Schenkungsvertrag absolut unverzichtbar ist. Vor allem, wenn es um die Schenkung eines Grundstücks geht, ist dies der Fall. Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich hierbei aus dem jeweiligen Grundbucheintrag. Der Beschenkte gilt demzufolge erst als Eigentümer eines Grundstücks, wenn dies auch aus dem Grundbucheintrag hervorgeht. Mit dieser Eigentumsübertragung übernimmt er allerdings auch die Verpflichtungen für eine eventuelle Hypothek, es sei denn im Schenkungsvertrag ist die vorherige Ablösung vereinbart. Damit dies der Fall ist, muss eine Änderung des Grundbucheintrags erfolgen, der der Schenker als voreingetragener Eigentümer zustimmen muss. Zudem ist der Schenkungsvertrag als notarielle Urkunde, die die Schenkung des Grundstücks besiegelt, beim Grundbuchamt vorzulegen.

Die Schenkung eines Grundstücks zeichnet sich demzufolge durch mehrere Besonderheiten aus. Zunächst gilt es zu beachten, dass es sich hierbei um einen Vermögenswert handelt, der nicht einfach so übergeben werden kann. Weiterhin darf die Tatsache, dass für ein Grundstück üblicherweise ein Grundbucheintrag vorliegt, auch nicht außer Acht gelassen werden. In Anbetracht dieser Situation ist die Schenkung eines Grundstücks mit einigen bürokratischen Schritten verbunden, zu denen unter anderem der Abschluss eines Schenkungsvertrages gehört. Viele Schenkende bauen zudem Rücktrittsvorbehalte beim Verschenken ein, damit Risiken ausgeschlossen werden können.

Vorteile der Schenkung eines Grundstücks

Der erforderliche Aufwand im Rahmen der Schenkung eines Grundstücks kann auf den ersten Blick abschreckend wirken, aber wer sich intensiver mit dieser Thematik befasst, erkennt die großen Vorteile einer solchen Schenkung. Indem man ein Grundstück bereits zu Lebzeiten auf eine andere Person überträgt, kann man zunächst sicherstellen, dass das Grundstück nicht im Zuge des Nachlassverfahrens mitunter in den Besitz eines anderen Erben einer Erbengemeinschaft über geht oder womöglich veräußert wird. Durch eine lebzeitige Schenkung kann man die Vermögensübertragung aktiv gestalten und selbst regeln, was dem Schenker zusätzliche Sicherheit verschafft. Darüber hinaus kann durch die Schenkung eines Grundstücks die Steuerlast für den Beschenkten verringert werden. Als Erbe erwirbt dieser mitunter ohnehin Vermögen aus dem Nachlass des Schenkers, der durch das betreffende Grundstück noch erhöht werden würde und so die finanzielle Belastung durch die Erbschaftssteuer in die Höhe treiben könnte.

Die Schenkung eines Grundstücks kann sich im Vergleich zum Vererben somit durchaus als vorteilhaft erweisen und sollte zumindest in Erwägung gezogen werden. Durch die Möglichkeit, Verfügungsbeschränkungen zu vereinbaren, läuft man auch nicht Gefahr, im Zuge der Schenkung umgehend sämtliche Rechte an dem Grundstück zu verlieren, obgleich der Beschenkte nun dessen Eigentümer ist. Dies kann in Form von Wohnrecht oder Nießbrauch geschehen. 

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