Kosten eines Erbrechtsprozesses
In der deutschen Rechtsprechung wird das Erbrecht in sämtlichen Einzelheiten detailliert definiert, so dass man meinen könnte, dass diesbezüglich keine Fragen auftreten dürften. Das Fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches setzt sich schließlich ausführlich mit allen nur erdenklichen erbrechtlichen Fragestellungen auseinander und geht gleichermaßen auf die gesetzliche Erbfolge und die Festlegung einer gewillkürten Erbfolge durch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ein.
Nichtsdestotrotz zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass es sich bei dem Erbrecht um einen Teilbereich der Rechtswissenschaften handelt, der ein enormes Konfliktpotential aufweist. Aus diesem Grund kann es im Zuge einer Erbschaft durchaus zu Situationen kommen, in denen die Beteiligten in Streit geraten und keinen Kompromiss finden können. Da der gesamte Nachlass zunächst als Besitz der Erbengemeinschaft gilt und erst im Zuge der Auseinandersetzung auf die einzelnen Miterben verteilt wird, ist es aber unerlässlich, dass die Miterben eine Einigung finden und miteinander kooperieren. Wenn die Vorstellungen bezüglich der Nachlassverteilung aber massiv voneinander abweichen und die Erben auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, ist ein Erbrechtsprozess mitunter unvermeidlich. Oftmals ergibt sich eine solche Situation, wenn beispielsweise ein Erbe das im Nachlass befindliche Haus selbst nutzen möchte, während auch andere Miterben entsprechende Ansprüche anmelden. Auch wegen anderer Vermögenswerte kann man in eine derartige Lage kommen.
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Gerichtsprozesse in erbrechtlichen Angelegenheiten und ihre Kosten
Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei den streitenden Parteien innerhalb eines Erbrechtsprozesses in den meisten Fällen um Familien und Verwandte handelt, ist es überaus bedauerlich, wenn diese dermaßen in Streit geraten, dass nur noch ein Richterspruch zu einer Lösung führen kann. Im Sinne des verstorbenen Erblassers ist dies mit Sicherheit nicht, unabhängig davon, ob dieser ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Dennoch müssen sich die Gerichte immer wieder mit Erbstreitigkeiten befassen und für eine Klärung entsprechender Differenzen sorgen. Häufig spielen in diese Gerichtsprozesse auch emotionale Verletzungen der Vergangenheit mit rein und das erschwert die Sache enorm.
Abgesehen von der emotionalen Belastung, die durch Erbstreitigkeiten entsteht, dürfen die Erben hierbei auch nicht die Kosten eines Erbrechtsprozesses aus den Augen verlieren. Obgleich im Zuge dessen lediglich Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren anfallen, können die Prozesskosten in Erbschaftssachen immens sein und vernichten unter Umständen gar das Nachlassvermögen. Der Streitwert spielt hierbei eine zentrale Rolle und beeinflusst die Kosten des Erbrechtsprozesses maßgeblich. Wer als Sieger aus einem Gerichtsverfahren in erbrechtlichen Angelegenheiten hervorgeht, muss sich keine weiteren Sorgen um die hieraus entstehenden Kosten machen, da diese der Verlierer tragen muss. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die unterlegene Partei mit hohen Kosten rechnen muss. Legt diese noch Berufung ein, um das Urteil umzukehren, entstehen weitere Prozesskosten in beträchtlicher Höhe.
Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe bei Gerichtsverfahren in Erbschaftssachen
Im Vorfeld lässt sich in Erbschaftssachen nicht absehen, wie der Prozess ausgeht, denn beide Parteien fühlen sich im Recht und glauben an ein Urteil zu ihren Gunsten. Am Ende wird aber eine Seite unterliegen und infolgedessen die Kosten des Erbrechtsprozesses tragen müssen. Viele Menschen glauben sich auf der sicheren Seite, schließlich verfügen sie über eine Rechtsschutzversicherung und müssen daher keine Prozesskosten fürchten. Im Ernstfall wird man diesbezüglich aber eines Besseren belehrt, denn die Kosten eines Erbrechtsprozesses sind nicht Gegenstand des Rechtsschutzes und werden aus diesem Grund nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Einkommensschwache Personen müssen aber dennoch nicht aus Kostengründen auf ein Gerichtsverfahren zur Klärung von Erbstreitigkeiten und somit mitunter auf ihr Recht verzichten, denn in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Möglichkeit, eine Prozesskostenhilfe zu erhalten. Hierbei gilt es zu beachten, dass man einerseits nachweisen muss, dass man die Prozesskosten nicht selbst tragen kann. Des Weiteren muss andererseits eine Erfolgsaussicht gegeben sein. Ist dies der Fall, erhalten Bedürftige Prozesskostenhilfe zur Finanzierung des Erbrechtsprozesses.
Vermeidung eines Erbrechtsprozesses
Verschiedene Wege könnten geeignet sein, einen solch aufwendigen und nervenraubenden Prozess zu vermeiden. Am Ende stehen viele Familien trotz eines gewonnenen Erbrechtsprozesses als Verlierer da, denn der Familienfrieden ist danach häufig zerstört oder zumindest nicht mehr das, was er vorher vielleicht einmal war.
Zum einen bieten Mediatoren die Mediation auch zum Erbrecht als Hilfe an. Ein Dritter kann ohne Emotionen auf die Angelegenheit schauen und eventuell vermitteln.
Wer in der Erbengemeinschaft einen entsprechenden Erbauseinandersetzungsvertrag schließt hat einen Leitfaden für die Trennung der häufig explosiven Gesamthandsgemeinschaft in der Hand und die Auseinandersetzung kann leichter und reibungsloser laufen.
Klare Regelungen im Testament oder einem zu Lebzeiten geschlossenen Erbvertrag helfen zudem mit, den Erben oder der Erbengemeinschaft den Weg zu weisen ohne Erbstreitigkeiten und Erbrechtsprozesse in Frieden weiter miteinander zu leben.