Das Vermächtnis Testament aufsetzen
Im deutschen BGB – Erbrecht ist das Vermächtnis als Teil einer Verfügung von Todes wegen vorgesehen, so dass ein solches Vermächtnis in einem Erbvertrag oder auch einem Testament angeordnet werden kann. Die Besonderheit besteht hierbei darin, dass mit einem Vermächtnis lediglich ein bestimmter Vermögenswert aus dem Nachlass auf den Vermächtnisnehmer übertragen wird. Dieser wird im Zuge dessen aber keineswegs Erbe, sondern kann lediglich einen entsprechenden Anspruch den Erben und nicht dem Nachlassgericht gegenüber geltend machen. Mit einem Vermächtnis kann demzufolge eine Vermögensübertragung von Todes wegen erreicht werden, ohne dass der Begünstigte die Rechtsnachfolge antritt.
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Besonderheiten des Vermächtnisses im Testament
Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet auch im Zusammenhang mit dem Vermächtnis die relevante Gesetzesgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland und liefert alle entsprechenden Gesetze in §§ 2147 ff. BGB. Zusätzlich definiert der Gesetzgeber in § 1939 BGB, dass es sich bei einem Vermächtnis um die Gewährung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlassvermögen handelt.
Bei dem im Rahmen des Vermächtnisses gewährten Vermögensvorteil kann es sich um bestimmte Rechte, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Sachwerte oder auch Geld handeln. Zudem können Forderungen ebenfalls Gegenstand eines im Testament verankerten Vermächtnisses sein. Derjenige, der dem Vermächtnisnehmer den testamentarisch festgelegten Anspruch erfüllen muss gilt im Zusammenhang mit dem Vermächtnis, als Auflage des Erblassers an den Erben, als Beschwerter.
Darüber hinaus zeichnet sich ein Vermächtnis auch dadurch aus, dass der Vermögensvorteil nicht automatisch anfällt. Hat der Verstorbene in seinem Testament ein Vermächtnis angeordnet, bedeutet dies demnach nicht, dass die betreffenden Nachlasswerte im Erbfall automatisch in den Besitz des Vermächtnisnehmers über gehen. Dieser muss sich aktiv hierum bemühen und seine Ansprüche dem Beschwerten gegenüber geltend machen, da er ansonsten nicht in den Genuss des mit dem Vermächtnis definierten Vermögensvorteils kommt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Vermächtnis folglich erheblich von einer klassischen Erbschaft, denn diese findet automatisch statt und ist eine unausweichliche Folge des Erbfalls, es sei denn man erklärt, das man als Vermögensnachfolger das Erbe ausschlagen möchte. Das Vermächtnis im Testament kann demnach mit einigen Besonderheiten aufwarten, weshalb sich künftige Erblasser auch diesem Thema widmen sollten, um ihre Möglichkeiten zu kennen.
Vermächtnisnehmer die ein Grundstück oder eine Immobilie lt. Vermächtnis erhalten sollen werden in einem abgegrenzten Rahmen dennoch die Rechtsfolge antreten, zumal hier eine Hypothek, ein Wohnrecht – Grundbucheintrag übernommen und beachtet werden müssen. Auch Erbschaftssteuer entsprechend dem Bodenrichtwert könnte anfallen. Der Vermächtnisnehmer muss ich also genau erkundigen und überlegen ob er dieses Vermächtnis vom Erben einfordern will.
Ein Vermächtnis im Testament anordnen
Viele künftige Erblasser machen den Fehler, dass sie testamentarische Verfügungen und Vermächtnisse im Rahmen ihrer Verfügung von Todes wegen nicht eindeutig voneinander abgrenzen, so dass im Zweifelsfall nicht klar ist, ob der Begünstigte Erbe oder Vermächtnisnehmer sein soll. Um diesbezüglich kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten Testaten das Testament richtig formulieren und klare Ausdrucksformen verwenden. Wir empfehlen hierzu rechtssichere Vorlagen zu verwenden, damit das Vermächtnis Testament im Falle des Falles auch Gültigkeit hat.
Wer ein Testament errichtet, muss hierin also deutlich machen, ob er eine Rechtsnachfolge – also einen Erben – wünscht oder dem Begünstigten – also dem Vermächtnisnehmer – einzelne Vermögenswerte aus dem Nachlass zukommen lassen möchte. Um keine Zweifel zuzulassen, sollten sich künftige Erblasser bei der Formulierung ihres Testaments um eine klare Wortwahl bemühen. Unsere Muster und Vorlagen können Ihnen hierbei ebenfalls weiterhelfen.