Formalitäten im Todesfall
Todesfälle sind ein Bestandteil des Lebens und dennoch keineswegs alltäglich. Jeder Mensch muss früher oder später gehen und lässt so seine Familie und Freunde in tiefer Trauer zurück. Den geliebten Menschen nie wieder zu sehen und zu wissen, dass dieser nun für immer fort ist, ist für die Angehörigen nur schwer zu verkraften und erfüllt diese naturgemäß mit einem tiefen Schmerz. Trauer über den schmerzlichen Verlust überschattet vor allem in der ersten Zeit alles und sorgt dafür, dass man nahezu keinen klaren Gedanken fassen kann. Im Laufe der Zeit lernt man aber mit der Trauer umzugehen und diese zu bewältigen, schließlich geht das Leben weiter.
In mancherlei Hinsicht können sich die Angehörigen aber nicht die Zeit nehmen, die sie bräuchten, um mit der übermächtigen Trauer fertigzuwerden. Dies trifft insbesondere auf die erforderlichen Formalitäten im Todesfall zu, denn diese dulden in der Regel keinen Aufschub und müssen umgehend im Rahmen des Totenfürsorgerechts und der deutschen Bestattungspflicht erledigt werden.
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Dringende Formalitäten im Todesfall
Die trauernden Hinterbliebenen müssen sich zunächst mit einigen dringenden Formalitäten befassen und können ihrer Trauer daher in der Regel erst nach der Abwicklung der betreffenden Angelegenheiten freien Lauf lassen. Theoretisch klingt dies mehr oder weniger einfach, doch in der Praxis erweist sich dies stets als enorme Herausforderung, schließlich ist die Trauer über den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen vor allem direkt nach dem Todesfall übermächtig. Wir empfehlen unsere Checkliste im Todesfall, sodass übersichtlich zu sehen ist, was im Ernstfall zu erledigen ist. Was ist zu tun im Trauerfall?
Die wohl wichtigste Formalität im Todesfall ist es, einen Arzt zu rufen, falls der Tod nicht in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eingetreten ist. Ist der Verstorbene im heimischen Umfeld gestorben, muss ein Arzt den Tod feststellen, die Leichenschau vornehmen und den Totenschein ausstellen. Auch bei einem Leichenfund läuft dieselbe Prozedur ab. Darüber hinaus sollte man dann alle Angehörigen informieren und sie somit darüber in Kenntnis setzen, dass die betreffende Person verstorben ist. Anschließend muss ein Beerdigungsinstitut ausgewählt und kontaktiert werden, schließlich gilt es für eine angemessene und baldige Beisetzung des Verstorbenen zu sorgen.
Was benötigt man zur Erledigung der Formalitäten?
Um alle erforderlichen Formalitäten erledigen zu können, muss man neben dem Totenschein auch den Personalausweis, sowie dessen Familienstammbuch beziehungsweise Geburtsurkunde zur Hand haben. Mit diesen Dokumenten kann man dann beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen und erhalten, nachdem man dort den Todesfall angezeigt hat. Die Sterbeurkunde beurkundet den Tod der betreffenden Person amtlich und ist für den folgenden Rechtsverkehr unbedingt erforderlich.
Unmittelbar nach dem Todesfall hat die Organisation der Beerdigung oberste Priorität. Sofern der Verstorbene nicht selbst zu Lebzeiten entsprechend vorgesorgt hat, was nur in den seltensten Fällen zutrifft, müssen dies die Hinterbliebenen in die Hand nehmen. Ist die Entscheidung für ein Bestattungsinstitut gefallen, setzt man sich am besten umgehend mit diesem zusammen und klärt alle zentralen Punkte der Bestattung. Zunächst einmal muss festgelegt werden, welche Bestattungsart erfolgen soll. Anschließend muss ein Termin mit der Stadt und der Kirche gefunden werden, wobei natürlich auch die Wahl des Friedhofes und Grabes nicht außer Acht gelassen werden darf. Außerdem muss die Trauerfeier in sämtlichen Details organisiert werden, wobei die Familie und das Bestattungsinstitut hierbei eine große Hilfe sein können.
Verträge und Haushalt müssen aufgelöst werden
Nach der Beisetzung und der anschließenden Trauerfeier, kann man aber noch lange nicht mit den Formalitäten im Todesfall abschließen, sondern muss sich noch um viele weitere Dinge kümmern. Hierzu gehören unter anderem die Wohnungsauflösung des Haushalts des Verstorbenen und die Kündigung des Mietvertrages und weiterer bestehender Vertragsverhältnisse. Darüber hinaus bedeutet ein Todesfall stets auch einen Erbfall, so dass sich die Hinterbliebenen auch mit erbrechtlichen Angelegenheiten befassen und dem Nachlass des Verstorbenen befassen müssen. Einige Behördengänge werden Hinterbliebenen auf Wunsch auch vom beauftragten Beerdigungsinstitut abgenommen.