Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung?

Juristische Laien fühlen sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments oder auch im Zuge eines Nachlassverfahrens mitunter recht schnell überfordert und verlieren den Überblick. Jeder einzelne Erbfall muss von allen Seiten gründlich beleuchtet werden, da schon einzelne Formulierungen andere Sinn-Bildungen und Rechtsfolgen ergeben können. In Anbetracht der hohen Komplexität, durch die sich das deutsche Erbrecht heute auszeichnet, ist dies nicht verwunderlich. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt sich im gesamten Fünften Buch mit den Modalitäten beim Erben und Vererben auseinander, das demnach eine Vielzahl relevanter Gesetze und Bestimmungen beinhaltet. Zudem ergeben sich aufgrund der speziellen Ausdrucksweise juristischer Texte teilweise auch Verständnisprobleme.

Aus diesem Grund ist es üblicherweise ratsam, einen erfahrenen Juristen aufzusuchen und sich von diesem eingehend beraten zu lassen, schließlich ist dieser ein wahrer Experte auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften und weiß somit mit Sicherheit Rat. Geht es um erbrechtliche Angelegenheiten, kann man sich auch direkt an einen Notar wenden. Dieser ist befugt, ein öffentliches Testament zu beurkunden und andere, erforderliche notarielle Beurkundungen im Zuge eines Nachlassverfahrens vorzunehmen. Doch lohnen sich diese zusätzlichen Notarkosten auch? In vielerlei Hinsicht bedarf man ohnehin der Unterstützung eines Notars und sollte die Chance wahrnehmen, eine fachmännische Beratung zum Erbrecht zu erhalten.

Falsche Beratung beim Notar

Verbraucher, die sich mit juristischen Fragen zum Erbrecht an einen Notar wenden oder gemeinsam mit diesem ein Testament oder eine anderweitige Verfügung von Todes wegen errichten, erhalten im allgemeinen eine kompetente Beratung und treffen auf der Grundlage der so erlangten Erkenntnisse eine Entscheidung. Diese ist für gewöhnlich von großer Tragweite. Aus diesem Grund haben eine sorgfältige Beratung und umfassende Aufklärung über etwaige Rechtsfolgen bei einer notariellen Beratung oberste Priorität und bilden die zentralen Pflichten des Notars.

Leider kann es hierbei aber durchaus dazu kommen, dass der Notar eine seiner Amtspflichten verletzt oder einfach eine Falschberatung vornimmt. Für den Mandanten hat dies für gewöhnlich weitreichende Folgen, da er sich auf die Kompetenz des Notars verlässt und auf dessen Rat hin entsprechend handelt. Im Falle einer notariellen Falschberatung führt diese zu einer falschen Entscheidung, die wiederum einen Schaden für den Mandanten des Notars bedeuten kann.

Wer bemerkt, dass er Opfer einer notariellen Falschberatung wurde, sollte sich umgehend an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden, diesem gegenüber seinen Verdacht erläutern und alle relevanten Unterlagen vorlegen. 

Der Anwalt kann dann feststellen, ob tatsächlich eine notarielle Falschberatung stattgefunden hat. Ist dies der Fall, kann der Geschädigte eine Schadenersatzklage beim Landgericht einreichen und so den Notar zur Rechenschaft ziehen. Der Fachanwalt für Erbrecht betreut das Verfahren und kann seinem Mandanten in der Regel schon im Vorfeld die Erfolgsaussichten einer solchen Klage nennen. Ein Notar haftet allerdings lt. § 19 Bundesnotarordnung nur für vorsätzliche und/oder fahrlässige Verletzungen seiner Amtspflichten und dies erschließt sich dem Laien nicht so leicht. Er hat zwar eine Hinweispflicht, die Haftungspflicht ist jedoch recht schwammig.

Der Geschädigte sollte sich im Vorfeld einer Klage aber möglichst an den betreffenden Notar wenden und diesen mit der notariellen Falschberatung konfrontieren. Da sich dieser seiner gesetzlich verankerten Notarhaftung durchaus bewusst sein dürfte, besteht mitunter die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung.

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