Generationenmanagement beim Vererben
Die meisten Menschen scheuen sich zunächst davor, sich intensiver mit ihrem eigenen Tod und den damit zusammenhängenden Dingen zu befassen. In der Praxis erweist es sich dennoch als wichtig und sinnvoll, den Tod als Teil des Lebens anzuerkennen und zu akzeptieren, dass das eigene Leben vergänglich ist. Natürlich ist dies keine schöne Vorstellung und mitunter angsteinflößend, aber nur wer der Wahrheit ins Auge sieht, kann entsprechend vorsorgen und somit auch beruhigter leben.
Um den eigenen Wünschen Ausdruck zu verleihen und gleichzeitig die Angehörigen abzusichern, sollte man sich daher frühzeitig mit dem Erbrecht heute befassen und auch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen in Erwägung ziehen. Mithilfe des Testament verfassens kann man eine gewillkürte Erbfolge festlegen und muss somit nicht mit der gesetzlichen Erbfolge Vorlieb nehmen, die mitunter nicht den eigenen Vorstellungen bezüglich der Nachlassverteilung entspricht. In diesem Zusammenhang fällt auch immer wieder der Begriff Generationenmanagement, was auch nicht weiter verwunderlich ist, denn im Zuge des Vererbens wird das eigene Hab und Gut für gewöhnlich an die nächste Generation weitergegeben. Das Familienvermögen kann auch gesichert werden durch einen Generationenvertrag.
Generationenmanagement und Erbrecht
Demzufolge stellt das Generationenmanagement üblicherweise einen wesentlichen Aspekt des Vererbens dar. Im Zuge der Übertragung des eigenen Vermögens auf die nächsten Generationen gilt es in der Regel einiges zu beachten, weshalb sich künftige Erblasser in dieser Angelegenheit nach Möglichkeit kompetente Unterstützung suchen sollten. Neben einer Kanzlei für Erbrecht, Notaren und sachkundigen Erblassern erweisen sich auch die Kreditinstitute in diesem Zusammenhang als kompetente Ansprechpartner. Als Experten in Sachen Vermögensverwaltung verfügen Banken und Sparkassen für gewöhnlich auch im Bereich des Generationenmanagement zum Erben und Vererben über viel Erfahrung und stehen ihren Kunden in dieser Hinsicht gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Um ein adäquates Generationenmanagement durchführen zu können, muss aber zunächst einmal festgestellt werden, welche Vermögenswerte überhaupt vorhanden sind. Nach einer solchen Inventur können dann die Nachlassplanung und das damit verbundene Generationenmanagement angegangen werden. Im Zuge dessen geht es nicht nur um die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, sondern ebenfalls um erbschaftssteuerliche Aspekte. So sollten künftige Erblasser durchaus auch eine Schenkung in Erwägung ziehen, denn die Vermögensübertragung zu Lebzeiten stellt eine sehr beliebte Form des Generationenmanagements dar. Es ist zudem ratsam, möglichst frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen, um auf diese Art und Weise eine minimale Belastung der Angehörigen durch die Erbschaftssteuer zu erzielen. Darüber hinaus haben Schenkungen den Vorteil, dass man die Vermögensübertragung zu Lebzeiten vornehmen und das Generationenmanagement somit aktiv gestalten kann. Allerdings sollte man in den ersten 10 Jahren beachten, dass ein Pflichtteil ausgezahlt werden muss, falls das Familienvermögen verschenkt wurde.
Die Erbrecht-heute Redaktion empfiehlt: Wer ein rechtskräftiges Testament verfassen möchte, sollte rechtssichere Vorlagen verwenden, die mit einem Prüfsiegel versehen sind.
Das professionelle Generationenmanagement umfasst demzufolge sämtliche Aspekte des Vererbens und berücksichtigt neben der gesetzlichen Erbfolge ebenfalls die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages, Vermächtnisse, Schenkungen und die Erbschafts- und Schenkungssteuer.