Formular zur Vaterschaftsanerkennung
Die Frage der Mutterschaft stellt sich in der Regel nicht, schließlich liegt auf der Hand, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, dessen Mutter ist. Geht es um die Vaterschaft, erweist sich die Sachlage mitunter als weitaus schwieriger, weshalb der deutsche Gesetzgeber hierzu einige Regelungen vorsieht. Gemäß geht der Gesetzgeber zunächst davon aus, dass der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der Vater des betreffenden Kindes ist. Dieser Mann muss dies nicht extra anerkennen, er bekommt die Anerkennung der Vaterschaft aufgrund des Ehestatus.
In der Praxis ist es aber keine Seltenheit, dass der Ehemann der frisch gebackenen Mutter, nicht der Erzeuger und somit leibliche Vater des Kindes ist. Zunächst einmal ist dies irrelevant, da die deutsche Gesetzgebung hiervon einfach ausgeht und dem Ehemann der Mutter die Vaterschaft zuweist. Hat aber ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt oder wurde die Vaterschaft eines anderen Mannes durch ein entsprechendes Verfahren gerichtlich festgestellt, gilt dieser natürlich als Vater. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Mutter unverheiratet ist und eine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung gemäß § 1592 BGB stattgefunden hat. Der Ehemann könnte in diesem Falle eine Anfechtung der Vaterschaft anstreben.
Vaterschaftsanerkennung durchführen
Für den Fall, dass von Gesetzes wegen keine Zuordnung der Vaterschaft erfolgt, ist eine Vaterschaftsanerkennung gemäß § 1594 BGB durch den Vater erforderlich. Diese kann bereits vor der Geburt des betreffenden Kindes erfolgen, sofern die Mutter unverheiratet ist. Eine Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde ist auch ohne Weiteres möglich, sofern die Mutter unverheiratet ist. Ansonsten wird dort üblicherweise der Ehemann der Mutter in die Personenstandurkunde als Vater eingetragen.
Geht es um die Vaterschaftsanerkennung, begeben sich viele Menschen auf die Suche nach entsprechenden Formularen, um alles Notwendige in die Wege zu leiten. In der Bundesrepublik Deutschland existiert jedoch kein Formular für die Vaterschaftsanerkennung. Um eine Erleichterung zu schaffen und das Verfahren zu vereinfachen, halten viele Behörden aber Vordrucke für die Vaterschaftsanerkennung bereit. Grundsätzlich muss man im Zuge der Anerkennung der Vaterschaft aber einen Rechtspfleger des Amtsgerichts, einen Notar, einen Standesbeamten oder das Jugendamt aufsuchen. Alternativ kann die Vaterschaftsanerkennung auch vor einem Richter im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung erfolgen, wenn es beispielsweise um die Feststellung der Vaterschaft geht. Nur wenn eine solche öffentliche Beurkundung stattfindet, wird die Vaterschaftsanerkennung von den deutschen Behörden auch anerkannt.
Abgesehen davon, dass kein einheitliches Formular für die Vaterschaftsanerkennung existiert und die Beantragung eine öffentliche Urkunde erfordert, muss man im Zuge dessen ebenfalls beachten, dass es sich hierbei um eine benachrichtigungspflichtige Willenserklärung handelt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mutter im Falle einer Vaterschaftsanerkennung unbedingt zu benachrichtigen ist.